SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3881 18. Wahlperiode 2016-03-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Onlinewache der Polizei Schleswig-Holstein 1. Warum wird die Eingangsbestätigung von Eingaben an die Onlinewache der Polizei Schleswig-Holstein unter der E-Mail-Adresse "noreply@dataport.de" versandt und ist es möglich, diese Absenderadresse auf eine eindeutig der Polizei zuzuordnende Adresse umzustellen? Antwort: Bei Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse wird eine Eingangsbestätigung unter der Absenderadresse noreply@polizei.landsh.de versandt, welche eindeutig der Polizei zuzuordnen ist. 2. Wäre es möglich, in die Eingangsbestätigung die Kontaktdaten einer Stelle aufzunehmen, an die sich der Bürger bei Rückfragen wenden kann? Antwort: Nein. Die sachbearbeitende Dienststelle steht beim Versenden der Eingangsbestätigung noch nicht fest. Drucksache 18/3881 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Haben oder hatten Mitarbeiter von Dataport oder anderen Stellen außerhalb der Polizei Zugriff auf die über die Onlinewache eingegangenen Anzeigen und Meldungen? Antwort: Dataport verfügt über administrative Rechte im Verfahren. Andere Stellen außerhalb der Polizei haben keinen Zugriff. 4. Hält es die Landesregierung für umsetzbar, die automatische Antwort der Onlinewache zu personalisieren (z.B. mithilfe der Daten aus dem Übermittlungsformular)? Antwort: Bisher bestand für eine Prüfung dieser Frage kein fachlicher Bedarf. 5. Wie sind die Reaktionszeiten der Polizei bei Eingaben über die Onlinewache? Antwort: Nach Eingang der Meldung im Lagezentrum dauert es – abhängig von der aktuellen Arbeitsbelastung - zwischen fünf Sekunden und 20 Minuten, bis eingehende Meldungen gelesen werden. Es wird in der Online-Wache darauf hingewiesen, dass für Notfälle nach wie vor der Notruf 110 getätigt werden soll. 6. Wie viele Meldungen welcher Art sind über die Onlinewache seit 2010 eingegangen? Antwort: Seit 2012 werden die Eingänge numerisch erfasst, ohne nach der Art zu unterscheiden. Die Tendenz ist fortlaufend steigend: Im Jahr 2012 waren es im Durchschnitt 12,6 Eingänge täglich, aktuell sind es 17,6. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3881 3 7. Welche Kosten sind durch die Onlinewache entstanden und welche laufenden Kosten entstehen? Antwort: Anteilige Betriebskosten jährlich: 3.352,56 € Pflege und Weiterentwicklung in 2015: 11.598,55 € Einmalig in 2015 Neugestaltung Layout und Migration: 6.080,00 € 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Einführung einer anonymen Strafanzeige an die Polizei über die Onlinewache nach dem Vorbild des anonymen Hinweisgebersystems des LKA Niedersachsen? Antwort: Alle Anzeigen, Mitteilungen und Hinweise, die über Online-Wache Schleswig- Holstein eingehen, sind anonym, wenn die anzeigende Person keine wahrheitsgemäßen Angaben zur Person macht. Die IP-Adresse wird temporär nur für die Dauer der Session gespeichert. Nach dem Absenden der Anzeige an die Polizei kann die IP-Adresse nicht mehr ermittelt werden. Daher muss auf besondere Verfahren, wie sie andere Bundesländer für anonyme Hinweise anbieten, nicht zurückgegriffen werden. 9. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg der Onlinewache allgemein? Antwort: Wenn man den Erfolg an den steigenden Eingangszahlen (siehe Antwort zu Frage 6) misst, wurde die Online-Wache von der Bevölkerung gut angenommen . Diese Tatsache ist als ein Erfolg zu werten.