SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3882 18. Wahlperiode 03.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Versorgungsauskünfte für Beamtinnen und Beamte 1. Wie viele Anträge über Auskünfte über Versorgungsanwartschaften wurden seit 2010 gestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Die Zahl der in den Jahren 2010 bis 2015 durch das Finanzverwaltungsamt erteilten antragsbedingten Versorgungsauskünfte ist nachfolgend aufgeführt . 2010: 805 2011: 731 2012: 819 2013: 557 2014: 0 2015: 0 und außerdem 2016: bislang 10 Eine Umstellung der Bezügezahlungen an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein auf ein neues IT-Verfahren führte im Finanzverwaltungsamt und führt im Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) zu erheblichen Mehrbelastungen. Daher hat das Finanzministerium in Erlassen vom 10. Dezember 2013 und 17. November 2014 darauf hingewiesen, dass es aus diesem Grunde nicht möglich ist, Auskünfte über Versorgungsanwartschaften (fiktive Festsetzungen ) zu bearbeiten. Die Erlasse wurden auf die Homepage des Finanzministeriums unter der Rubrik „Themen“->“Versorgungsrecht“- >“gesetzliche Regelungen zum Versorgungsrecht“ gestellt. Trotz der weiterhin bestehenden Mehrbelastungen hat das Finanzministerium aktuell in einem Erlass vom 30. November 2015 geregelt, dass das DLZP mit Wirkung vom 1. Januar 2016 für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte Auskünfte über Versorgungsanwartschaften für die Personaldienststellen bearbeitet, sofern der frühestmögliche Beginn des Antragsruhestandes nach § 36 Abs. 2 und 3 Landesbeamtengesetz nicht länger als zwei Jahre in der Zukunft liegt. Um die Belastung für das DLZP in einem Drucksache 18/3882 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 zumutbaren Rahmen zu halten, wurde zudem geregelt, dass pro Person nur eine Anfrage mit zwei Ruhestandsvarianten bearbeitet wird. Auch der Erlass vom 30. November 2015 wurde auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht. 2. Konnten die Anträge über Auskünfte über Versorgungsanwartschaften in den entsprechenden Personaldienststellen zeitnah bearbeitet werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Anträge über Auskünfte über Versorgungsanwartschaften wurden in den Personaldienststellen grundsätzlich zeitnah bearbeitet. Auf die Mehrbelastung im Finanzverwaltungsamt bzw. im DLZP aufgrund der Einführung eines neuen IT-Verfahrens, die dort in der Vergangenheit zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge führen konnte, wurde bereits in der Frage 1 hingewiesen. 3. Gibt es für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein neben der Antragstellung die Möglichkeit, Auskünfte über Versorgungsanwartschaften einzuholen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Zeitgleich mit dem oben erwähnten Erlass des Finanzministeriums vom 10. Dezember 2013 wurde auf der Homepage des Finanzministeriums unter der Rubrik „Themen“->“Versorgungsrecht“->“gesetzliche Regelungen zum Versorgungsrecht“ ein Link zum Versorgungsrechner des Landes Nordrhein -Westfalen installiert. In den Erlassen vom 10. Dezember 2013 und 17. November 2014 sind zudem Informationen zur Bedienung des Versorgungsrechners ergangen. Der Versorgungsrechner ist so ausgelegt, dass die oder der Auskunftssuchende grundsätzlich selbst die Eingaben tätigt und die Auskunft über die zu erwartende Versorgungsauskunft automatisch erteilt wird. 4. Plant die Landesregierung, einen eigenen Versorgungsrechner nach dem Vorbild des Versorgungsrechners des Landes Nordrhein-Westfalen einzurichten ? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum Ende des 3. Quartals abgeschlossen sein, so dass der Rechner im 4. Quartal zur Verfügung gestellt werden kann.