SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3889 18. Wahlperiode 2016-03-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schutzgebietsausweisungen in der AWZ 1. Wie hat sich die Landesregierung im Verfahren des BMUB zu den pauschalen Verboten der Freizeitfischerei und Meeresaquakultur in Natura 2000-Gebieten der AWZ positioniert? Das BMUB plant, bestehende Natura 2000-Gebiete in der AWZ von Nord- und Ostsee als Naturschutzgebiete rechtlich zu sichern. Die Landesregierung hat dazu eine Stellungnahme gegenüber dem BMUB abgegeben, in der sie sowohl das geplante Verbot der Freizeitfischerei als auch das geplante Verbot der Aquakulturen in den geplanten Naturschutzgebieten in der AWZ kritisiert. 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung zu verhindern, dass die Gesetzgebung des Bundes Vorbildcharakter für die Natura 2000-Gebiete innerhalb der 12 sm entwickelt, die in der Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein liegen? Da die rechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Land- wie auch im Meeresbereich bereits 2007 durch das Landesnaturschutzgesetz bzw. für die Natura 2000-Gebiete im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer auch durch das Nationalparkgesetz von 1999 erfolgte, wird seitens des Landes Schleswig-Holstein keine Notwendigkeit gesehen, in diesem Bereich weitere Naturschutzgebiete auszuweisen. Drucksache 18/3889 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Befürwortet bzw. plant die Landesregierung analoge Verbote der Freizeitfischerei in Natura 2000-Gebieten in den Küstengewässern und an Land? Siehe Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. 4. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Erreichung der Ziele des nationalen Strategieplanes Aquakultur (erarbeitet unter Federführung des Landes Schleswig-Holstein) mit entsprechender Steigerung der Produktionsmengen sicherzustellen, wenn in marinen Natura 2000-Gebieten die Meeresaquakultur grundsätzlich verboten wird? Mit welcher Begründung soll ggf. die Aquakultur ausgeschlossen werden? Gemäß der „Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur in Schleswig-Holstein“ soll die Standortsuche für marine Aquakulturanlagen vorrangig außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Innerhalb dieser Gebiete sind sie zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die Genehmigungsanforderungen aber besonders hoch. Das MELUR hat deshalb für Aquakultur potenziell geeignete Suchräume außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse vorgegeben und im Jahr 2015 im Rahmen einer Konzeptstudie durch die Christian- Albrechts-Universität Kiel auf ihre Eignung untersuchen lassen. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der Studie erfolgt in Umsetzung der Aquakulturstrategie insbesondere die Beratung potentieller Investoren. Nach Auffassung des MELUR bestehen außerhalb der Natura 2000 Gebiete hinreichend Möglichkeiten zur Umsetzung der Aquakulturstrategie des Landes, die zunächst die Erprobung einer integrierten multitrophischen Aquakultur in der Ostsee vorsieht.