SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/389 18. Wahlperiode 14. Dezember 2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident Windeignungsfläche Dörpstedt/Groß Rheide Vorbemerkung des Fragestellers: In den Schleswiger Nachrichten vom 28.11.2012 heißt es zur nicht erfolgten Ausweisung der Windeignungsfläche in Dörpstedt/Groß Rheide: "Ministerpräsident Torsten Albig und Energiewendeminister Robert Habeck hätten im Juli in einem Schreiben an die Gemeinden appelliert, ihre Planungen für die Eignungsflächen zu konkretisieren, um bereits Anfang 2013 die ersten Windkraftanlagen bewilligen zu können, stellte die stellvertretende Bürgermeisterin Inka Gottburg-Heuer fest. Dies habe man getan. "Nun ist die Enttäuschung groß. Es wird jetzt juristisch überprüft, ob es noch Möglichkeiten gibt, diese Fläche wieder aufzunehmen", so Gottburg-Heuer." Aus welchen Gründen wurde die Windeignungsfläche Dörpstedt/Groß Rheide nicht in die Teilfortschreibung aufgenommen? Antwort Der Kreis Schleswig-Flensburg hat im Zuge der zweiten Anhörung deutlich gemacht, dass die Fläche in einem ansonsten freigehaltenen Raum inmitten des Vogelzugkorridors von der Eckernförder Bucht über Eiderstedt zum Wattenmeer liegt. Die Ausweisung der Fläche sollte zugunsten der Freihaltung dieses Korridors mit starker Konzentration des Wasservogelzugs und mit Blick auf Eingriffsminimierungsaspekte vermieden werden. Zu den geäußerten ornithologischen Bedenken kommt hinzu, dass aus Sicht des Archäologischen Landesamtes ein 5 km Puffer um das Danewerk herum erforderlich ist, in dem keine neuen Eignungsgebiete ausgewiesen werden Drucksache 18/389 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sollen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Ausweisung als Weltkulturerbe ist diese Forderung nachvollziehbar. Die Landesplanung hat sich den fachlichen Stellungnahmen angeschlossen und die Fläche gestrichen. Wie bewertet die Landesregierung die Feststellung der Gemeinde, dass man auf der Basis des Schreibens der Landesregierung an die Gemeinden die Planung dieser Windeignungsfläche konkretisiert habe und welche Folgerungen zieht sie daraus? Antwort: Mit dem angesprochenen Schreiben vom Juli 2012 formulierte Minister Habeck den Appell an die Gemeinden, schon vor Veröffentlichung der Teilfortschreibung im Amtsblatt ihre Bauleitplanungen auf den Weg zu bringen. Zusammen mit dem Schreiben wurden als Papier der Landesplanung „Ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der zweiten Anhörung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne“ verschickt. Darin ist der deutliche Hinweis enthalten, dass ein vorzeitiger Beginn der Bauleitplanung auf eigenes Risiko der Gemeinden erfolgt und dass das Bauleitplanverfahren einzustellen ist, wenn die Flächenausweisung nicht zustande kommt. Dies ist in der zitierten Berichterstattung offenbar nicht erwähnt worden, ist der Gemeinde jedoch bekannt gewesen.