1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3893 18. Wahlperiode 2016-03-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Urheberrechtliche Belehrung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Computern Vorbemerkung: Anlässlich des „Safer Internet Day“ am 9. Februar 2016 veranstaltete die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) einen Workshop für Kinder und Jugendliche zum Thema „Urheberrecht für Jugendliche“. Dort erhielten die Teilnehmer nach bestandenem Abschlusstest ein Zertifikat, das ihren Eltern Rechtssicherheit verschafft und mit dem diese nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht hinsichtlich des Verhaltens ihrer Kinder bzgl. des Urheberrechts im Internet nachgekommen sind. Dies soll die Eltern bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten absichern. 1. Hält die Landesregierung derartige Workshops für sinnvoll? Antwort: Gemäß der JIM Studie 2014 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (Jugend, Information, (Multi)-Media) nutzen 81 % der Zwölf- bis 19jährigen das Internet täglich, weiterer 13 % mehrmals pro Woche. Mit 98 % besitzen nahezu alle Haushalte mit Kindern in diesem Alter einen Computer und einen Internetanschluss. Angesichts dieser Zahlen hält die Landesregierung Workshops für Jugendliche zu Fragen des Urheberrechts in Bezug auf Down- und Uploads im Internet für sinnvoll, allerdings ohne Erteilung eines Zertifikats, welches sich auf das zivilrechtliche Binnenverhältnis zwischen Eltern und deren Kindern in Bezug auf das Haftungsrisiko gegenüber den Rechteinhabern bei illegalem Verhalten der Kinder bezieht. Drucksache 18/3893 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse über Rechtsbelehrungen in Schriftform, die Eltern gegenüber ihren Kindern nutzen können, um sich gegen zivilrechtliche Urheberrechtsklagen abzusichern? Wenn ja, welche? Antwort: In der juristischen Fachliteratur finden sich vereinzelt Hinweise auf Rechtsbelehrungen in Schriftform, die von Privaten angeboten werden. Es obliegt den unabhängigen Gerichten, im Einzelfall zu klären, welche Bedeutung einer Rechtsbelehrung in Schriftform zukommt. 3. Werden in den Schulen Schleswig-Holsteins Kinder und Jugendliche über urheberrechtliche Vorschriften belehrt? Antwort: Für Schulen gibt es verschiedene Fortbildungsangebote oder Schulentwicklungstage, in denen auch urheberrechtliche Fragestellungen als Unterrichtsthema behandelt werden. Für den WLAN-Zugang und die Internet-Nutzung wird den Schulen die Festlegung von Nutzungsregelungen in einer Nutzerordnung empfohlen, in der unter anderem eine Belehrung zum Urheberrecht enthalten ist. Ein entsprechendes Muster wird über das Landesportal bereitgestellt: http://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/L/lehrer_innen/Downloads/Muster_Internetnutzung.html 4. Hat die Landesregierung Kenntnisse über Urheberrechtsverstöße an schleswigholsteinischen Schulen? Wenn ja, hat sie Kenntnisse über daraus entstandene Kosten , zum Beispiel durch Gerichtsprozesse oder im Zusammenhang mit Unterlassungserklärungen ? Antwort: Die Landesregierung hat in den letzten Jahren in zwei Fällen Kenntnis über Urheberrechtsverstöße bei der Nutzung des schulischen Internetzugangs vermeintlich durch eine Schülerin oder einen Schüler erhalten. In beiden Fällen ging es um das urheberrechtswidrige Herunterladen bzw. Tauschen von Musiktiteln. In einem Fall hat nachweislich ein Musikdownload/File-Sharing durch einen Schüler stattgefunden. In dem weiteren Fall ist der Landesregierung letztlich nicht bekannt geworden, welche Person konkret gehandelt hatte. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hat in keinem dieser Fälle eine Zahlung geleistet.