SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3894 18. Wahlperiode 2016-03-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sprachförderung für Flüchtlinge - Nachfrage zu Drs. 18/3796 1. Wie viele Flüchtlinge haben seit 2015 an Sprachkursen in Schleswig- Holstein teilgenommen? Antwort: Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig- Holstein bietet seit 2013 in Ergänzung zu den Bundesprogrammen ein Landesprogramm zur Förderung von Sprache und Erstorientierung für Erwachsene an. Zu den Kernbausteinen zählen derzeit die Willkommenskurse (WISH SH), die sukzessive in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten werden sowie die Erstorientierungskurse „STAFF“ (Starterpaket für Flüchtlinge), die in den Kommunen angeboten werden und sowohl sprachliche Kommunikationskompetenz sowie Orientierung im Lebensumfeld vermitteln. Nach derzeitiger Bilanz der Willkommenskurse in Boostedt wurden mit Start im September 2015 und Stand vom Februar 2016 bisher 71 Kurse mit 1.450 Teilnehmenden durchgeführt. Träger der Maßnahme in Boostedt ist der Landesverband der Volkshochschulen in Schleswig-Holstein in Kooperation mit der VHS Bad Segeberg und der VHS Neumünster. Am Standort Kiel wurden mit Stand vom Februar 2016 25 Kurse mit 411 Teilnehmenden durchgeführt. Träger der Maßnahme ist die Förde-VHS. Willkommenskurse haben zudem Ende Februar in Flensburg, Eggebek und Neumünster gestartet . Die Zuwendungen erfolgten nach öffentlicher Ausschreibung an Trägerverbünde an den jeweiligen Standorten. Drucksache 18/3894 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Erstorientierungskurse „STAFF: Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig -Holstein“, die vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten angeboten werden und sowohl sprachliche Kommunikationskompetenz sowie Orientierung im Lebensumfeld vermitteln, sind derzeit für alle Asylsuchenden in der Kommune geöffnet. Sie vermitteln sprachliche Grundlagen zur Kommunikationskompetenz in der deutschen Sprache, Kenntnisse über Lebensweisen und Umgangsformen in der Gesellschaft und Wissen über Beratungs - und Serviceangebote vor Ort. 2015 wurden landesweit 183 STAFF-Kurse mit 3.273 Teilnehmenden an 84 Standorten über den Landesverband der Volkshochschulen in Schleswig -Holstein durchgeführt. Hierbei wurden alle Landkreise und alle kreisfreien Städte berücksichtigt. Für 2016 erfolgten bereits Interessensbekundungen für 173 Kurse an 87 Standorten in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Die allgemeinen Integrationskurse und die berufsbezogenen Sprachkurse über das sog. ESF-BAMF-Programm sind integrationspolitische Sprachfördermaßnahmen des Bundes. Zuständig für die Zulassung, Organisation und Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das sich hierzu der örtlichen, durch das BAMF zugelassenen Sprachkursanbieter bedient. Hierzu liegen dem MIB derzeit keine aktuellen Informationen zu den Teilnehmergrößen in 2015 vor. 2. Wurden die Fördermittel des Bundes zur Durchführung von Integrationskursen ausschließlich zur Sprachförderung von Flüchtlingen eingesetzt? Wenn nein, wie hoch war der Anteil für die Sprachförderung von Flüchtlingen? 3. Plant die Landesregierung die Teilnehmerzahl bzw. das Angebot von Integrationskursen im Hinblick auf die Sprachförderung für Flüchtlinge zu erhöhen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie hoch war der Anteil im Jahr 2015 an den ESF-Mittel zur Berufsbezogenen Sprachförderung für die Sprachförderung von Flüchtlingen? Antwort zu den Fragen 2-4: Die Integrationskurse und die berufsbezogenen Sprachkurse über das sog. ESF-BAMF-Programm sind integrationspolitische Sprachfördermaßnahmen des Bundes. Zuständig für die Förderung, Zulassung, Organisation und Durchführung ist das BAMF, das sich hierzu der örtlich zugelassenen Sprachkursanbieter bedient. Eine Darstellung der Verwendung der Fördermittel des Bundes hinsichtlich der Sprachförderung für Flüchtlinge liegt dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nicht vor. Die Kurse des Bundes richten sich nach der entsprechenden Rechtsgrundlage an unterschiedliche Zielgruppen. Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes zum 24.10.2015 hat der Bund beschlossen, dass gemäß § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr.1 bis 3 AufenthG nunmehr auch Ausländerinnen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3894 3 und Ausländer mit einer guten Bleibeperspektive Zugang zum Integrationskurs erhalten. Den Anwendungsbereich der Integrationskurse regelt die entsprechende Integrationskursverordnung des Bundes. Das Land Schleswig- Holstein plant kein Angebot an landesgeförderten Integrationskursen, um ein Parallelsystem zu dem bewährten Sprachfördersystem des Bundes zu vermeiden . Die Integrationskurse liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Das Land Schleswig-Holstein hingegen flankiert die Bundesmaßnahmen mit einem praxisorientierten Landesprogramm im Bereich Erstorientierung und Sprache im Rahmen einer sinnvollen Prozesskette. 5. Wie viele Einstiegs-Sprachkurse wurden von der Bundesagentur für Arbeit seit 2015 in Schleswig-Holstein durchgeführt? Wie haben sich die Teilnehmerzahlen seit 2015 entwickelt? Antwort: Hierzu liegen dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten keine Informationen vor. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Einstiegskurse ist die Bundesagentur für Arbeit. 6. Sind die Mittel für die Sprachkurse der Bundesagentur für Arbeit aus der Arbeitslosenversicherung begrenzt? Wenn ja, auf welche Höhe und in welcher Höhe wurden die Mittel in Schleswig-Holstein abgerufen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.