SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3895 18. Wahlperiode 2016-03-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kosten für die Wal-Entsorgung 1. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Anfang Februar gestrandeten Wale bisher entstanden sind? Bitte einzeln aufschlüsseln? 2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Kosten für die Walbergung und -entsorgung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benennen, da die Rechnungen für eine Reihe von Leistungen aktuell noch nicht vorliegen. 3. Werden die Kosten aufgeteilt? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Aufteilung und wer trägt welche Kosten in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Nach der Zusammenstellung der Einzel- und Gesamtkosten wird eine Aufteilung zwischen dem Bund (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) und dem Land Schleswig Holstein erfolgen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Tierkadaver als Schifffahrtshindernis gelten, d.h. die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen, dessen Sicherung auf Bundeswasserstraßen wie der Nordsee dem Bund obliegt. Die Tierkörper der verendeten Wale fallen nicht unter die Beseitigungspflicht nach den ein- schlägigen Regelungen zur Beseitigung von Tierkörpern bzw. tierischen Nebenprodukten. Sie gelten damit rechtlich als Abfälle und wurden aus Gründen des Allgemeinwohls auf Veranlassung von Bund und Land entsorgt .