SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/39 18. Wahlperiode 11.Juli 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung FSJ-Plätze 1. Wie viele FSJ-Plätze wurden in den letzten fünf Jahren in Schleswig-Holstein an- geboten und besetzt? Antwort: Dem Ministerium bekannte belegte Plätze der FSJ-Träger in Schleswig-Holstein pro FSJ-Jahr (01.09. – 31.08.): 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 1.000 1.238 1.411 1.574 1.868 Darüber hinaus gibt es möglicherweise noch Plätze bei Trägern, die dem Ministerium nicht bekannt sind. Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) gibt es die sog. „geborenen“ Träger, die bereits kraft Gesetz zugelassen sind und auch keiner Berichtspflicht unterliegen, solange sie keine öffentlichen Fördermittel erhalten. Statistisch erfasst werden nur die besetzten Plätze. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der die Plätze deutlich übersteigenden Nachfrage nahezu jeder angebotene Platz belegt werden kann. Drucksache 18/39 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Landesmittel wurden – pro Kopf der Landesbevölkerung – in den vergan- genen Jahren für das FSJ aufgewendet, welche Landesmittel wurden insgesamt ausgegeben und wie sehen zum Vergleich die Zahlen im Bundesdurchschnitt aus? Antwort: Jahr Landesmittel aufgewendet / ausgegeben aufgewendeter Anteil pro Kopf der Landesbevölkerung 2007 996.320 € / 985.780 € 0,335 € 2008 1.000.480 € / 998.964 € 0,335 € 2009 1.001.760 € / 999.160 € 0,335 € 2010 1.001.806 € / 942.806 € 0,335 € 2011 901.497 € / 901.097 € 0,30 € Eine Länderabfrage zum Haushaltansatz 2012 für das FSJ ergab einen bundesweiten pro Kopf-Anteil von 0,26 €. 3. Wer waren die Anbieterinnen und Anbieter von FSJ-Plätzen in Schleswig- Holstein? Antwort: Das FSJ kann nur von einem gemäß § 10 JFDG zugelassenen Träger durchgeführt werden. Zurzeit gibt es 54 FSJ-Träger in Schleswig-Holstein. Jeder Träger wählt geeignete - gemeinwohlorientierte - Einsatzstellen aus. Die Einsatzstellen erstrecken sich über vielschichtige Bereiche. Dies sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit , Einrichtungen der Gesundheitspflege, Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege (Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung) sowie die Sportjugend Schleswig-Holstein. 4. Wie haben sich die anteiligen Ausgaben der Einsatzstellen in den letzten fünf Jahren entwickelt und welche Position vertritt die Landesregierung über den zukünftigen Anteil? Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/39 3 Hierzu liegt ausschließlich für das FSJ im Sport (Träger: Sportjugend SchleswigHolstein ) eine Statistik vor: Einsatzstellenbeitrag je Monat: 2007/2008 - 270 € 2008/2009 - 280 € 2009/2010 - 333 € 2010/2011 - 370 € 2011/2012 - 370 € Aus der Sicht des Innenministeriums ist die Belastungsgrenze der Sportvereine und -Verbände mit 370 € monatlich erreicht - insbesondere für kleinere ausschließlich ehrenamtlich geführte Sportvereine. 5. Trifft es zu, dass die Landesregierung plant, den Landeszuschuss beim FSJ zu erhöhen und was sind die Gründe? Antwort: Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Jugendfreiwilligendienste zu stärken und die Kürzungen beim FSJ zurückzunehmen. 6. Wie viele FSJ-Plätze sollen damit finanziert werden? Antwort: Siehe Antwort zu 5. 7. Wie sehen die aktuellen Besetzungskriterien aus und denkt die Landesregierung ggf. über Veränderungen nach? Wenn ja, über welche? Antwort: Die formalen Besetzungskriterien bzw. Anforderungen an Freiwillige ergeben sich aus § 2 JFDG. Die Bewerbungs- und Auswahlverfahren führen die Träger in Abstimmung mit ihren Einsatzstellen in eigener Autonomie durch. Die Landesregierung beabsichtigt zurzeit nicht, Änderungen an diesem Verfahren anzuregen.