SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3903 18. Wahlperiode 08.03.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Einführung einer landesweiten Kita-Datenbank Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit September 2015 läuft das Pilotverfahren zur Umsetzung einer Kita-Datenbank in Schleswig-Holstein. Vorbemerkung der Landesregierung: Ab September 2015 sind datenschutzrechtliche Fragen geklärt worden, um das Pilotverfahren zur Umsetzung einer landesweiten Kita-Datenbank im Februar 2016 starten zu können. 1. Wie viele und welche Kommunen beteiligen sich aktuell an dem Pilotverfahren zur Einführung einer landesweiten Kita-Datenbank? Wie viele und welche Kindertageseinrichtungen beteiligen sich? Bitte jeweils nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt aufgliedern. Antwort: Drucksache 18/3903 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die nachfolgend namentlich aufgeführten 38 Kindertageseinrichtungen in drei Kreisen haben zum Zeitpunkt der Erstellung der Antwort der Landesregierung die Trägervereinbarung, die für eine Teilnahme an der Pilotierung verpflichtend ist, unterzeichnet. Weitere für die Pilotierung vorgesehene Einrichtungen werden sukzessive bis Mitte März in die Pilotierung aufgenommen. Die Trägervereinbarung , die zwischen Standortgemeinde und teilnehmenden Kindertageseinrichtungen geschlossen wird, regelt die Nutzungsbestimmungen der Datenbank während der Pilotphase. Kreis Stormarn (Start am 29.02.) Stadt Bargteheide 12 Einrichtungen pilotieren Kita Am Mühlentor Kita Lindenstraße Kita Eckhorst Kita Malepartus Kita An den Fischteichen Kita Eichenweg Kita Am Stadthaus Kita Kruthorst Kita Am Krögen Kita Otto-Hahn-Straße Kita Jersbeker Straße Waldorfkita Bargteheide Gemeinde Großhansdorf 5 Einrichtungen sind für die Pilotierung vorgesehen Stadt Bad Oldesloe 4 Einrichtungen sind für die Pilotierung vorgesehen Kreis Segeberg (Start am 15.02.) Stadt Bad Segeberg 1 Einrichtung pilotiert Kita Christiansfelde Gemeinde Henstedt-Ulzburg 10 Einrichtungen pilotieren Kita Tiedenkamp Kita Kranichstraße Kita Wald Kita Theodor-Storm-Straße Kita Am Wöddel Kita Beckersberg Kita Bürgerhaus Kita Moorweg Kita Abschiedskoppel Kita Schulstraße Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3903 3 Stadt Wahlstedt 4 Einrichtungen pilotieren Kita Kronsheide Kita An der Kirche Kita Kinderhaus Kita Haus der Lebenshilfe Kreis Ostholstein (Start am 22.02.) Gemeinde Ratekau 1 Einrichtung ist für die Pilotierung vorgesehen Stadt Fehmarn 7 Einrichtungen pilotieren Kinderspielkreis Wirbelwind e.V. Kita Gänsewiese Kita Nikolinchen DRK Kita Kita Kinderland Kita Kinderinsel Kinderhaus Sonnenschein Stadt Oldenburg 7 Einrichtungen sind für die Pilotierung vorgesehen Stadt Eutin 2 Einrichtungen pilotieren Kita Kinderinsel Kita Spatzennest Amt Oldenburg-Land 2 Einrichtungen pilotieren Kita Pusteblume Kita Zwergenburg Kreis Rendsburg- Eckernförde (Start am 07.03.) Amt Hüttener Berge 7 Einrichtungen sind für die Pilotierung vorgesehen Stadt Flensburg (Start 07.03.) 61 Einrichtungen sind für Pilotierung vorgesehen Hansestadt Lübeck (Start am 14.03.) 120 Einrichtungen sind für Pilotierung vorgesehen 2. Nach welcher Methode erfolgt eine Erfassung der freien Kita-Plätze? Wer hat in welcher Form Zugriff auf die erfassten Daten? Antwort: Drucksache 18/3903 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Die in der Pilotphase teilnehmenden Einrichtungen stellen in das Online-Portal www.kita-portal.sh.de ihre Kinderbetreuungsangebote ein. Eltern können dadurch eine erste Übersicht in einer Art Ampelsystem erhalten und erfahren, ob es in den Kindertageseinrichtungen noch freie Plätze gibt, ob alle Plätze belegt sind oder ob ggfs. schon eine Warteliste geführt wird. Eltern können online eine unverbindliche Anfrage (Voranmeldung) stellen, um die Gelegenheit zum Abschluss eines Betreuungsvertrages zu erhalten. Die Voranmeldung wird an die Einrichtung pseudonymisiert gesendet. Kommt ein Betreuungsvertrag zustande, wird dies in der Softwarelösung als Eingabebestätigung registriert. Diese Registrierung kann vom Träger der Kindertageseinrichtung oder von der Standortgemeinde vorgenommen werden. 3. Wie werden bereits vorhandene Kita-Datenbanken in den Kreisen oder Kommunen bei der Erstellung einer landesweiten Kita-Datenbank berücksichtigt? Antwort: Ein Import von Daten aus bereits vorhandenen Kita-Datenbanken in Kreisen und Kommunen ist durch die Softwarelösung sichergestellt. 4. Sind der Landesregierung Probleme bei der Einführung der Kita-Datenbank bekannt? Gibt es erhebliche Abweichungen zwischen der bisherigen Erhebung durch die Kommune und Erhebung für die Landes-Datenbank? Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Antwort: Probleme bei der Einführung der Kita-Datenbank sind nicht bekannt. Da die Pilotierung erst im Februar 2016 gestartet ist, gibt es bislang keine Erfahrungswerte . Abweichungen sind zurzeit nicht bekannt. 5. Ist eine finanzielle Unterstützung von Kreisen oder Kommunen bei der Einführung der landesweiten Kita-Datenbank geplant? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3903 5 Antwort: Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat das Land die Einführung der landesweiten Kita-Datenbank begleitet und finanziell unterstützt. Die Startfinanzierung der Landesweiten Kita-Datenbank erfolgte aus Mitteln der IT-Harmonisierung des Landes, die bis Ende 2015 zur Verfügung gestellt wurden. Für den laufenden Betrieb und die Betreuungskosten für die Nutzerinnen und Nutzer sind auch weiterhin Mittel vorgesehen, so dass die Entwicklungskosten sowie die Kosten des laufenden Betriebs der landesweiten Kita-Datenbank, der durch den technischen Dienstleister Dataport erfolgt, vom Land Schleswig-Holstein finanziert werden. 6. Wie und in welcher Form soll die Vernetzung der Kreise und Kommunen untereinander erfolgen, damit die Datenbank auch landesweit genutzt werden kann? Antwort: Die Datenbank hält neben der Informationsplattform ein Verwaltungssystem bereit, um die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden, die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Aufgaben zu unterstützen (Sicherstellung des Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrages sowie Unterstützung bei gesetzlichen Melde- und Auskunftspflichten und der Bedarfsplanung ). 7. Wann erfolgt eine Evaluierung der Pilotphase? Antwort: Die Pilotphase soll drei Monate umfassen. Die gesamte Pilotierung wird als Evaluierung angesehen. Sie soll praktische Erkenntnisse liefern, wo ggfs. nachgesteuert werden muss. Danach, zum Mai 2016, ist der Einstieg in den landesweiten Echt-Betrieb geplant . Dann können alle Standortkommunen sich mit ihren Einrichtungen und Tagespflegepersonen auf freiwilliger Basis an der Datenbank beteiligen, so dass wie geplant zum Kita-Jahr 2017/2018 die Möglichkeit einer landesweiten Drucksache 18/3903 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Nutzbarkeit besteht. Dafür wird derzeit die Kita-Datenbank-Verordnung erarbeitet , in der alle rechtlichen Aspekte im Verordnungswege geregelt werden.