SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/391 18. Wahlperiode 14. Dezember 2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin HSH Nordbank Vorbemerkung: Bezugnehmend auf den Bericht des Spiegels Nr. 44 / 2012 vom 29. Oktober 2012 „Gierig und erfolglos“ und daran anknüpfender Meldungen frage ich die Landesregierung : 1. Die EU-Kommission hat in ihrer Beihilfegenehmigung verfügt, dass die Vorstandsbezüge der HSH Nordbank je Mitglied auf 500.000 Euro im Jahr zu beschränken sind. Die HSH Nordbank zahlt ihren Vorstandsmitgliedern jedoch darüber hinaus eine zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 100.000 Euro im Jahr (siehe Anmerkung Nr. 61 des Geschäftsberichtes 2011). Stellt aus Sicht der Landesregierung die zusätzliche Altersvorsorge einen Verstoß gegen die EUAuflagen dar? Wenn nein, warum nicht? Die Regelungen zur Vorstandsvergütung wurden 2009 im Garantievertrag zwischen der HSH Nordbank und der hsh finanzfonds AöR festgelegt. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat der HSH Nordbank damals das neue Vergütungssystem beschlossen. Hierbei war Konsens zwischen den Beteiligten, dass die Altersvorsorge entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 4 lit. a) der FinanzmarktstabilisierungsVerordnung nicht Bestandteil der auf 500.000 € beschränkten monetären Vergütung ist. Die EU-Beihilfeentscheidung sieht eine Deckelung der monetären Vergütung vor, ohne auf die Altersvorsorge einzugehen. Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 23. August 2012 dahingehend Bedenken an dem Vergütungssystem geäußert, dass während der Umstrukturierungsphase zusätzlich zu dem Festgehalt Ansprüche auf Tantiemen erworben werden können. Die Altersvorsorge wurde dabei nicht angesprochen. Einzelheiten bezüglich der Auslegung des Vergütungssystems durch die EU-Kommission konnten die Mitglieder des Finanzausschuss -Unterausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes dem Bericht des EU-Treuhänders Q 2-2012 von August 2012 entnehmen. Der Bericht lag zur vertraulichen Einsichtnahme vor. Eine Veröffentlichung des Inhalts im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage ist aufgrund der enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich. Eine Kritik der EU- Drucksache 18/391 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kommission an der Altersvorsorge ist der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Sollte die Gewährung der Altersvorsorge mit der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission nicht vereinbar sein, erwartet die Landesregierung eine beihilfekonforme Anpassung durch den Aufsichtsrat der Bank. 2. Gehören nach Auffassung der Landesregierung Zahlungen für die Altersvorsorge durch den Arbeitgeber grundsätzlich zu den Bezügen für Arbeitnehmer und wenn nein, warum nicht? Die Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden. Vielmehr ist die jeweilige Betrachtungsweise entscheidend. Für Beamtinnen und Beamte wird keine Altersvorsorge im steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Sinne gewährt. Im Übrigen gehören Zahlungen für die Altersvorsorge nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich zu dem steuerpflichtigen Entgelt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 3. In dem Geschäftsbericht 2011 heißt es in den Anmerkungen, dass die HSH Nordbank ihren Vorstandsmitgliedern zusätzlich angemessene Sachbezüge gewährt . Was muss man sich unter diesen Sachbezügen vorstellen? Stellen aus Sicht der Landesregierung diese Sachbezüge einen Verstoß gegen die EUAuflagen dar? Und wenn nicht, warum nicht? Die Vorstands-Anstellungsverträge beinhalten personenbezogene Daten. Zur Gewährleistung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Vorstandsmitglieder können daher Details dieser Verträge nicht im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage offen gelegt werden. Fragen zu der Vergütung der Vorstandsmitglieder wurden und werden unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen allein in den dafür vorgesehenen Gremien des Schleswig -Holsteinischen Landtages beantwortet. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um mögliche Verstöße gegen die EU- Auflagen abzustellen? Die Landesregierung würde im Fall etwaiger Verstöße gegen die Auflagen der EU-Kommission im Rahmen des rechtlich Zulässigen gegenüber der HSH Nordbank auf eine Beendigung dieser Verstöße dringen. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki vom 16. November 2012 (Drucksache 18/303) ausgeführt, haben die Finanzministerin des Landes SH und der Finanzsenator der FHH mit einem gemeinsamen Schreiben vom 5. November 2012 dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank mitgeteilt, dass die Länder die Einhaltung sämtlicher Zusagen und Auflagen, die mit der Entscheidung der EU-Kommission verbunden sind, erwarten .