SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3913 18. Wahlperiode 2016-03-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Tierschutz-Verbandsklagerecht 1. Welche Vereine gelten momentan als anerkannt i.S.v. § 3 des Gesetzes über das Tierschutz-Verbandsklagerecht des Landes Schleswig-Holstein? Keine. Zwei Vereine haben die Anerkennung nach dem Tierschutz- Verbandsklagerecht beantragt. Die Anerkennung befindet sich im Verwaltungsverfahren . 2. Decken sich die Ziele der anerkannten Vereine mit den Zielen der Landesregierung ? Derzeit gibt es keinen nach Tierschutz-Verbandsklagerecht anerkannten Verein (s. Antwort zu Frage 1). 3. Werden gemäß § 3 des Gesetzes zum Tierschutz-Verbandsklagerecht anerkannte Vereine vom Land finanziell unterstützt? Wenn ja, in welcher Höhe? Es gibt keine institutionelle Förderung von Tierschutzvereinen oder Tierschutzverbänden . Drucksache 18/3913 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Wie wird die Öffentlichkeit über die Aberkennung der Anerkennung nach dem Gesetz zum Tierschutz-Verbandsklagerecht informiert? Die Öffentlichkeit wird auf der Internetseite des MELUR informiert, wer anerkannter Verein ist. 5. Wie oft wurde von den einzelnen anerkannten Vereinen bislang von den Möglichkeiten des Tierschutz-Verbandsklagerechts Gebrauch gemacht? Siehe Antwort zu Frage 1.