SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3917 18. Wahlperiode 2016-03-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Population und Schutz des Rotmilans 1. Wie hat sich die Population des Rotmilans in Schleswig-Holstein von 2012 bis 2015 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, örtlich festgestellten Brutstätten sowie nach der Populationsdichte)? Eine jährliche repräsentative Erfassung der Population des Rotmilans in Schleswig-Holstein erfolgt nicht, so dass für die Jahre ab 2012 keine vollständigen landesweiten Daten vorliegen. Der Brutbestand des Rotmilans in Schleswig-Holstein wird im Rahmen der Brutvogelatlaskartierung für den Zeitraum 2001-2009 mit 130 Paaren angegeben (KOOP, B. & R.K. BERNDT 2014). 2011 bis 2012 wurde eine bundesweite Bestandserfassung vorgenommen, die für Schleswig-Holstein diesen Wert bestätigte. Details zu dieser Erfassung sind im Jagd- & Artenschutzbericht 2014 des MELUR enthalten. Bezogen auf die Kreise wurden folgende Ergebnisse festgestellt: Tabelle 1: Rotmilanbestand in den Kreisen nach Untersuchung 2011/12 Kreis / kreisfreie Stadt Brutpaare Nordfriesland 1 Schleswig-Flensburg 0 (1) Dithmarschen 0 – 1 Rendsburg-Eckernförde 15 Plön 25 Ostholstein 17 Segeberg 10 Drucksache 18/3917 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kreis / kreisfreie Stadt Brutpaare Pinneberg 1 Steinburg 4 Stormarn 16 Lübeck 3 Herzogtum Lauenburg 37 Weitere Kreise / kreisfreie Städte 0 Die räumliche Verteilung der Brutvorkommen in Schleswig-Holstein stellt Abbildung 1 dar. Abbildung 1: Rotmilan-Brutvorkommen 2011 – 2012 (mit einigen Ergänzungen aus 2013); durch Horstverlagerung ist die Zahl der Punkte (141) etwas höher als die Zahl der Brutpaare (129) Angaben zur Entwicklung der Population im Zeitraum 2012 bis 2015 können aus den dargelegten Gründen nicht gemacht werden. Der Bestand wird in den letzten Jahren aber als stabil eingestuft. Literatur: KOOP, B. & R.K. BERNDT (2014): Vogelwelt Schleswig-Holsteins. Band 7. Zweiter Brutvogelatlas. Wachholtz Verlag, Neumünster Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3917 3 2. In welchen Gebieten in Schleswig-Holstein schließt der Schutz des Rotmilans eine Nutzung von Windenergie aus? (Bitte kartographische Darstellung + Einzeichnung von Brutstätten) Die Nutzung von Windenergie ist durch das Vorkommen von Rotmilanbruten nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Im Umfeld von Brutvorkommen ist im Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob durch die Errichtung von Windenergieanlagen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) verwirklicht werden könnten. Rotmilanbrutstätten können daher der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist im Verbreitungsschwerpunkt der Art im Südosten Schleswig-Holsteins am höchsten (siehe Abbildung 1). 3. In welchen Abwägungsbereichen für Windenergienutzung sind nach § 18a Abs. 2 LaPlaG „Gebiete mit besonderer Bedeutung für Großvögel“ oder „Weitere einzelfallbezogene Kriterien u.a. des Artenschutzes“ mit Blick auf den Roten Milan berücksichtigt worden? Und mit welchem Ergebnis? In der von der Landesregierung im Internet unter http://www.schleswighol - stein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaeche n_ausweisung/karten_ausnahmeverfahren.html veröffentlichten Karte über die Abwägungsbereiche („Potenzialflächen“) sind alle Flächen dargestellt, die durch die im Runderlass vom 23.06.2015 dargelegten allgemeinen Planungsabsichten nicht von einem weichen oder harten Tabukriterium überlagert sind. Da die Rotmilanvorkommen nicht als Tabukriterium aufgenommen wurden, sind sie bei der Abgrenzung der Abwägungsbereiche nicht berücksichtigt worden ; sie liegen mithin in den dargestellten Potenzialflächen.