SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/393 18. Wahlperiode 14. Dezember 2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Schließung des Standortes Eckernförde des Finanzamtes Eckernförde -Schleswig Vorbemerkung der Landesregierung: Die mittelfristig geplante Schließung des Finanzamtsstandorts Eckernförde ist ein Ergebnis des vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein durchgeführten Projekts „Zukunft Steuerverwaltung 2020“. Dieses Projekt wurde im Januar 2010 gestartet. Ziel des Projekts ist die Erstellung eines ganzheitlichen Organisationskonzepts zur Optimierung der Verwaltungsstruk- turen. Das Projekt besteht aus drei Modulen: Modul 1 – Optimierung der Arbeitsbereiche in den Finanzämtern; Start der konzeptionellen Projektarbeit am 27.01.2010; Vorlage des Abschlussberichts an den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 31.03.2011 (Umdruck 17/1977). Modul 3 – Verbesserungen im Arbeitsumfeld der Beschäftigten; Start der kon- zeptionellen Projektarbeit am 26.01.2011; Vorlage des Abschlussberichts an Drucksache 18/393 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages am 12.01.2012 (Umdruck 17/3312). Modul 2 – Entwicklung einer zukunftsorientierten Behördenstruktur in der Steuerverwaltung; Start der konzeptionellen Projektarbeit am 07.02.2011; die Beschäftigten in der Steuerverwaltung wurden mit einem Schreiben vom 20.03.2012 darüber informiert, dass man in den „politischen Abwägungspro- zessen der vergangenen Wochen“ zu dem Ergebnis gekommen sei, „von der geplanten Kabinettsbefassung jetzt Abstand“ zu nehmen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Für uns ist es wichtig, dass das Projekt ‚Zukunft Steuerverwaltung 2020‘ ein Projekt aus der Steuerverwaltung für die Steuerverwaltung ist. Gerade des- halb streben wir bei der Grundsatzentscheidung über die Ausrichtung der Steuerverwaltung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einen überparteili- chen politischen Konsens an. Ein sachlicher Diskurs über die grundlegende Ausrichtung der Steuerverwaltung soll deshalb auf Basis der bisherigen kon- zeptionellen Überlegungen gleich am Anfang der neuen Legislaturperiode er- folgen“. 1. Welche Gründe haben die Landesregierung dazu bewogen, mit Eckernförde die Hauptstelle des Finanzamtes Eckernförde - Schleswig zu schließen? Die gegenwärtige Verteilung des Finanzamts Eckernförde-Schleswig auf zwei Standorte, Eckernförde und Schleswig, ist organisatorisch nachteilig und soll mit der Zusammenführung an einem Standort beseitigt werden. Die Erschwernisse und Nachteile bei den sog. Doppelstandort-Finanzämtern sind in dem Evaluierungsbericht der Landesregierung zur Strukturreform der Finanzämter, der dem Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Land- tages mit Schreiben vom 01.12.2009 vorgelegt wurde (Umdruck 17/76), wie folgt beschrieben: „(…) Die bisher gewonnenen praktischen Erfahrungen haben deutlich ge- macht, dass sich ein ‚Zusammenwachsen‘ der Doppelstandort-Finanzämter Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/393 3 als sehr schwierig gestaltet. Zwischen Haupt- und Nebensitz ergeben sich immer noch Unterschiede bei einzelnen Arbeitsabläufen/Arbeitsweisen, teil- weise standortbedingte verlängerte Bearbeitungszeiten, Schwierigkeiten im personellen Austausch zwischen den Standorten u.ä. Die Lage von Haupt- und Nebensitz in jeweils zwei unterschiedlichen Städten verursacht durch ar- beitsbedingt notwendige Fahrten zwischen den Standorten Arbeitszeitverluste und zusätzliche laufende Kosten. Mehrbelastungen ergeben sich - neben der Geschäftsstelle - auch bei der Behördenleitung, insbesondere im Hinblick auf das Bestreben, beiden Standorten möglichst gleichermaßen gerecht zu wer- den. (…)“ Die Lösung der Doppelstandortproblematik im Bereich Eckernförde-Schleswig stand aus diesen Gründen genauso wie bei allen anderen Doppelstandort- Finanzämtern im Blickfeld der Behördenstrukturreform. Bei der Auswahl des aufzulösenden Standorts war zu berücksichtigen, dass schon heute deutlich mehr Beschäftigte in der Außenstelle in Schleswig arbei- ten. Am Hauptsitz in Eckernförde arbeiten rund 100 Beschäftigte in zwei Ge- bäuden, in Schleswig sind ca. 150 Beschäftigte in einem Gebäude tätig. Darüber hinaus werden derzeit vom Standort Eckernförde bearbeitete Aufga- ben an das Finanzamt Rendsburg verlagert. Dadurch ergibt sich eine weitere Verkleinerung des in Eckernförde eingesetzten Personalkörpers um ca. 35-40 Stellen. 2. Welche finanziellen Einsparungen erwartet die Landesregierung durch die Schließung des Standortes Eckernförde bis zum Jahr 2020? Bitte nach Jahren und Kostenfaktoren aufschlüsseln. Die Umsetzung der Behördenstruktur in der Steuerverwaltung soll in erster Li- nie die Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung unter sich verändernden äuße- ren Rahmenbedingungen sicherstellen. Mit der Behördenstrukturreform wer- den darüber hinaus aber auch Einsparungen erwartet. Drucksache 18/393 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Zwischen 2013 und 2020 ergeben sich durch die Neustrukturierung im Be- reich Eckernförde-Schleswig insgesamt prognostizierte Einsparungen in Höhe von ca. 840.000 €. Als Faktoren werden dabei berücksichtigt: Umzugskosten, Trennungsgeld, IT-/ Telefon-Kosten, Herrichtungskosten, geschätzte Verwertungserlöse, Perso- nalkosten, Drittmieten, Bauunterhaltungskosten in Landesliegenschaften, Be- wirtschaftungskosten und sonstige Kosten. Eine weitergehende Aufschlüsselung der auf die einzelnen Faktoren entfal- lenden Kosten und Erlöse, aufgeteilt auf die einzelnen Jahre, ist nicht möglich, da eine solche Angabe Aufschluss über erwartete Verwertungserlöse sowie erwartete Kosten für Drittmieten geben würde. Hierüber müssen aber noch Verhandlungen mit Dritten geführt werden. Eine Veröffentlichung solcher Wer- te würde die Verhandlungsposition des Landes erheblich schwächen. 3. Gab es vor dem 12. Juni 2012 einen Beschluss der Landesregierung, der eine Schließung des Standortes Eckernförde zur Folge gehabt hätte? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 4. Gab es vor dem 12. Juni 2012 eine Kabinettsvorlage zur Neustrukturierung der Steuerverwaltung? Wenn ja, war darin die Schließung des Standortes Eckernförde vorgesehen? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. 5. Wie hoch sind die Investitionen in die bestehenden Gebäude der Finanzämter Schleswig und Rendsburg, um die von Eckernförde versetzten Mitarbeitern räumlich unterzubringen? Sind Neubauten geplant? Bauliche Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung der vom Fi- nanzamt Eckernförde-Schleswig versetzten bzw. umgesetzten Beschäftigten Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/393 5 sind in den Liegenschaften in Rendsburg und Schleswig nicht vorgesehen. Neubauten sind nicht geplant. Im Übrigen sind Herrichtungskosten (wie z.B. Erweiterung der Schließanlage) in Höhe von 123.000 € geplant und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung (siehe Antwort Frage 2) berücksichtigt. 6. Gab es Überlegungen der Landesregierung, die Ämter Dänischer Wohld und Dänischenhagen und der Gemeinde Altenholz dem Finanzamt Kiel zuzuord- nen? Wenn ja, warum wurden diese verworfen? Die Zuständigkeitserweiterung des Finanzamts Kiel auf die Ämter Dänischer Wohld, Dänischenhagen und auf die Gemeinde Altenholz ist im Rahmen der Projektarbeit zwar geprüft, aber nicht weiter verfolgt worden, da das zukünftige Besteuerungsfinanzamt Kiel schwerpunktmäßig für das Stadtgebiet zuständig sein soll. 7. Gab es Alternativplanungen, bei denen eine Schließung des Standortes Eckernförde nicht vorgesehen wurde? Wenn ja, warum und wann wurden die- se verworfen? In der Projektarbeit sind Alternativplanungen gegeneinander abgewogen wor- den. Aus fachlichen Gesichtspunkten erfolgte der Vorschlag des Projekts, den Standort Eckernförde aufzulösen. Zu einer abschließenden Entscheidung der damaligen Landesregierung ist es aus den in der Vorbemerkung der Landes- regierung genannten Gründen nicht mehr gekommen. 8. Plant die Landesregierung Maßnahmen für die Region Eckernförde, um den Verlust von 100 Arbeitsplätzen zu kompensieren? Grundsätzlich stehen der Stadt Eckernförde die vorhandenen Förderinstru- mente des Landes zur Verfügung. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch nach Aufgabe des Finanzamtsstandorts Eckernförde nicht damit zu rechnen ist, dass der überwiegende Teil der im Bereich Eckernförde wohnhaf- Drucksache 18/393 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 ten Beschäftigten einen Wohnortwechsel vollzieht. Die mittelfristig freiwerden- den Landesliegenschaften eignen sich auch gut für andere Zwecke, bei- spielsweise für eine gewerbliche Nutzung. Damit sind gravierende wirtschaftli- che Nachteile für die Stadt Eckernförde durch die Aufgabe des Finanzamts- standorts nicht erkennbar.