SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3948 18. Wahlperiode 2016-03-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Amtshilfe bei unangekündigten Abschiebungen 1. In wie vielen Fällen und von welchem Kreis bzw. welcher kreisfreien Stadt wurde die Landespolizei bzw. das Landesamt für Ausländerangelegenheiten seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24.10.2015 um Amts- bzw. Vollzugshilfe bei von Kreisausländerbehörden initiierten unangekündigten Abschiebungen ersucht? Antwort: Seit dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24.10.2015 darf der Termin der Abschiebung nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise nicht mehr angekündigt werden. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Amtshilfe nach § 4 der Ausländer- und Aufnahmeverordnung . Zu diesem Zweck verfügt das LfA über hauptamtliche Vollzugskräfte sowie im Bereich Passersatzpapierbeschaffung und Ausreiseorganisation spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. In dem Zeitraum 01.11.2015 – 31.01.2016 führte das LfA insgesamt 131 unangekündigte Abschiebungen für insgesamt elf schleswig-holsteinische Ausländerbehörden durch, teilweise mit Vollzugshilfe der Landespolizei. Die Landespolizei führte insgesamt 40 Maßnahmen durch, zum großen Teil in Unter- Drucksache 18/3948 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 stützung der Maßnahmen des LfA. Eine nähere Differenzierung wird statistisch nicht erfasst. Die Maßnahmen verteilen sich wie folgt: Ausländerbehörde Abschiebungen durch LfA- Vollzugskräfte Mit Vollzugshilfe durch Landespolizei Herzogtum Lauenburg 1 Lübeck 12 7 Nordfriesland 14 9 Neumünster 3 1 Ostholstein 25 3 Pinneberg 12 Plön 3 1 Rensburg-Eckernförde 23 4 Schleswig-Flensburg 21 1 Segeberg 15 2 Kiel 2 12 Gesamt 01.11.2015 – 31.01.2016 131 40 Insgesamt 55 durch das LfA gebuchte Maßnahmen für schleswigholsteinische Ausländerbehörden sind im Januar 2016 gescheitert. Stornierungen werden statistisch erst seit Beginn des Jahres 2016 erfasst, für 2015 liegen daher keine validen Daten vor. Die Gründe für das Scheitern verteilen sich wie folgt: Person ist untergetaucht / wurde nicht angetroffen / hat die Weisung nicht befolgt Abbruch aus medizinischen Gründen Kirchenasyl Keine Angaben der Kreise Sonstige Gründe 34 8 3 9 1 Die statistische Erhebung für den Monat Februar 2016 ist noch nicht abgeschlossen . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3948 3 2. In wie vielen der genannten Fälle wurde dem Ersuchen stattgegeben, bzw. in wie vielen Fällen wurde ein Ersuchen aus welchem Grund abgelehnt? Antwort: Das LfA hat allen Ersuchen stattgegeben und die Maßnahmen organisiert und gebucht. Teilweise erfolgte die Zuführung zum Abflughafen durch Kräfte der Landespolizei ohne Beteiligung von Vollzugskräften des LfA. Auf die Antwort zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen. 3. In wie vielen Fällen und welche Maßnahmen konnten erfolgreich (in dem Sinne , dass die Ausreise tatsächlich erfolgte) durchgeführt werden und wie viele Personen sind aufgrund dieser Maßnahmen insgesamt und aufgegliedert nach einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten ausgereist? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Plant die Landesregierung die Inanspruchnahme der angekündigten Einrichtung zum Vollzug des Ausreisegewahrsams am Flughafen in Hamburg und wenn ja, ab wann soll die Inanspruchnahme konkret stattfinden? Antwort: Ja. Ab wann konkret eine Inanspruchnahme stattfinden wird, hängt davon ab, zu welchem Termin das Ausreisegewahrsam eingerichtet und funktionsfähig ist. Dazu können zurzeit noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.