SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 396 18. Wahlperiode 12-12-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Deckenerneuerung L1 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L1 zwischen Wallsbüll und Medelby? 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Deckenerneuerung der L1 zwischen Wallsbüll und Medelby im Jahr 2013 erforderlich ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wieso können keine Mittel bereitgestellt werden? Antwort: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen be- antwortet: Die Ortsdurchfahrt Medelby wurde in 2009 ausgebaut und befindet sich ebenso wie der in 2006 sanierte Abschnitt der L 1 zwischen Wallsbüll und Osterby in einem guten Zustand. Zwischen Medelby und Osterby sowie in der Ortslage Osterby wird der Zustand der L 1 als sehr schlecht bewertet. Im Sinne einer nachhaltigen Straßenerhaltung wäre hier in den nächsten Jahren durchaus eine Erhaltungsmaßnahme anzustreben. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Landes und den damit verbundenen begrenzten finanziellen Möglichkeiten unterliegen die anstehen- den Straßenbaumaßnahmen jedoch unabdingbar einer Dringlichkeitsreihung, die nicht nur auf dem Erhaltungszustand aufbauen kann, sondern auch Unter- schiede in der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung oder auch im Zu- Drucksache 18/ 396 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sammenhang stehende Neu- und Ausbaumaßnahmen im Umfeld berücksichti- gen muss. Da die L 1 in der landesweiten Dringlichkeitsreihung nicht zu den prioritären Projekten des Landes gehört, ist die erforderliche Erhaltungsmaß- nahme derzeit nicht finanzierbar. 3. Sind der Landesregierung Schäden an Fahrzeugen und angrenzenden Häusern bekannt, deren Ursache nachweislich auf den Zustand der Straße L1 zurückzu- führen sind? Falls ja, welche Schäden waren dies und in welcher Höhe? Falls nein, warum nicht? Antwort: Da weder der Landesregierung noch der Straßenbauverwaltung Schäden an Fahrzeugen und Häusern bekannt sind, deren Ursache nachweislich auf den Zustand der Straße L1 zwischen Medelby und Wallsbüll zurückzuführen ist, ist davon auszugehen, dass es derartige Schäden nicht gibt. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Ausbau des Gehweges ent- lang der Ortsdurchfahrt der L1 in der Gemeinde Osterby ohne eine gleichzeitige Fahrbahndeckensanierung der L1 im Jahr 2013 wirtschaftlich sinnvoll ist? Wenn ja/nein, warum? Antwort: Grundsätzlich ist es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, Landesstraßenmaß- nahmen möglichst in Verbindung mit gemeindlichen Maßnahmen zu realisieren. Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung wird allerdings derzeit kei- ne Möglichkeit gesehen, den erforderlichen Kostenanteil des Landes für eine Sanierung der Fahrbahndecke der L 1 aufbringen zu können. 5. Liegt die Ursache der fehlenden Mittel nach Auffassung der Landesregierung darin, dass bereits ab 2013 eine schrittweise Umkehrung der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) vorgenommen werden soll? Antwort: Nein. Das Entflechtungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf den kommunalen Straßenbau. 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Grundinstandsetzungen wie die der Landstraße L1 im Jahr 2013 haushaltsrechtlich korrekt aus dem Titel 0614.04.894 04 hätten erfolgen können? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 396 3 Wenn ja, aus welchen Gründen ist geplant, den Haushaltstitel 2013 zu strei- chen? Wenn nein, warum? Antwort: Nein, da der Titel 0614.04.894 04 für die Realisierung der Maßnahmen der ers- ten Priorität des Landesverkehrswegeplans vorbehalten war.