SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3960 18. Wahlperiode 16-03-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Whistleblowerschutz beim Anti-Korruptionsbeauftragten - Nachfrage zu Drs. 18/3628 1. Welche Korruptionsvorwürfe hat die Hinweisgeberin und ehemalige Mitarbeiterin des Anti-Korruptionsbeauftragten gegen ihren ehemaligen Vorgesetzten im Einzelnen erhoben? Es wird gebeten, die Frage nicht nur anhand von Informationen des Wirtschaftsministeriums, sondern auch unter Einbeziehung von Informationen der Staatsanwaltschaft zu beantworten. Antwort: Zur Klarstellung wird zunächst darauf hingewiesen, dass es sich bei der in der Frage genannten Mitarbeiterin nicht um eine ehemalige Mitarbeiterin des Antikorruptionsbeauftragten handelt. Die Mitarbeiterin hat sich an den Anti- Korruptionsbeauftragten wegen Vorwürfen gegen ihren Vorgesetzten gewandt. Insofern ist die Frage missverständlich gestellt. Der ehemalige Vorgesetzte soll ohne Ausschreibung in großem Umfang Aufträge mit einem Einzelvolumen von bis etwa 10.000,00 € an eine Firma vergeben haben, an deren Gewinn er selbst zu 30 % beteiligt gewesen sei. Die sodann eingereichten Rechnungen soll er ohne Aufmaß und unter Umgehung der üblichen Kontrollmechanismen zur Zahlung angewiesen haben. Die Hin- Drucksache 18/3960 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 weisgeberin sei, sofern sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Rechnungen geäußert habe, von ihrem damaligen Vorgesetzten angewiesen worden , diese sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Dies habe sie über Jahre auch getan. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat das eingeleitete Strafverfahren im März 2011 gemäß § 153 a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. 2. Ist die Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption eine Landesbehörde und, wenn ja, welches ist die übergeordnete Behörde? Antwort: Nein. Die Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption ist eine außerhalb der Landesverwaltung stehende Einrichtung. Sie wird selbstständig und unabhängig tätig und unterliegt keinen Weisungen des Landes. Die Leitung der Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption wird durch den jeweils ehrenamtlich tätigen Anti-Korruptionsbeauftragten wahrgenommen. 3. Wie viele Mitarbeiter hat der Anti-Korruptionsbeauftragte und handelt es sich um Landesbeamte oder -angestellte? Wer ist ihr oberster Dienstherr? Wenn es sich um Angestellte handelt, welche Stellen sind weisungsbefugt? Antwort: Der Anti-Korruptionsbeauftragte hat keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4. Laut Wirtschaftsministerium könnten sich Personen, die auch den Strafverfolgungsbehörden gegenüber anonym bleiben möchten, in anonymisierter Form an den Anti-Korruptionsbeauftragten wenden. a) Ist eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation und insbesondere Nachfragen des Anti-Korruptionsbeauftragten an anonyme Hinweisgeber möglich und, wenn ja, wie? Antwort: Eine Rückkopplung des Anti-Korruptionsbeauftragten mit anonymen Hinweisgebern ist nur möglich bei telefonischen Hinweisen mit automatisch übermittelter Telefonnummer oder bei E-Mail-Hinweisen mit pseudonymen Mail- Adressen. b) Konnte der Anti-Korruptionsbeauftragte in der Vergangenheit anonyme Hinweise nicht weiter verfolgen, weil keine Rücksprache mit dem 3 Informanten möglich waren? Antwort: Nach Auskunft des Anti-Korruptionsbeauftragten war in Fällen der anonymen Übersendung von Briefpost oder telefonischer Hinweise mit Rufnummernunterdrückung eine Rückkopplung mit dem Hinweisgeber nicht möglich. Zu bedenken ist jedoch, dass die weitere Verfolgbarkeit anonymer Hinweise auch vom Detaillierungsgrad der Hinweise (z.B. Benennung von Tatverdächtigen , Tatbeteiligten und evtl. Zeugen, Angaben zu Tathandlungen, Tatzeiten u.a.) abhängt. Daher können anonyme Hinweise – auch ohne Nachfragemöglichkeit – weiter verfolgt werden. c) Könnte der Erfolg des vom niedersächsischen Landeskriminalamt eingesetzten Whistleblowing-Systems, das Hinweisgebern eine anonyme Kommunikation mit dem LKA ermöglicht und schon von 2.600 Hinweisgebern genutzt worden ist, für Schleswig-Holstein nutzbar gemacht werden? Antwort: Sollte die Frage darauf abzielen, ob in Schleswig-Holstein ein derartiges Whistleblowing-System wie in Niedersachsen zu einer Vielzahl von anonymen Hinweisen führen würde, dürfte diese Frage dann mit einem „vermutlich ja“ beantwortet werden. Nicht alle anonymen Hinweise beziehen sich jedoch auf Korruptionssachverhalte . Es sind Hinweise zu allen Deliktsbereichen denkbar. Es ist weiterhin keine Aussage zur Qualität der Hinweise möglich. Daher ist die Anzahl der Hinweisgeber nicht gleichzusetzen mit einem „Erfolg“. 5. Wie verhält sich die Zahl der pro Einwohner in Schleswig-Holstein eingehenden Hinweise auf Korruption im Vergleich zu ähnlichen Stellen anderer Bundesländer? Antwort: Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor.