SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3962 18. Wahlperiode 2016-03-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Schule und Berufsbildung Senior-Lehrkräfte in Schleswig-Holstein - Nachfrage zur Drs. 18/1820 1. Wurden bereits pensionierte Lehrkräfte erneut von der Landesregierung angeschrieben , um sie für zeitlich befristete Unterrichtsvertretungen zu gewinnen? 1. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis? 2. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Beim Eintritt in den Ruhestand erhalten alle Lehrkräfte, die in den Alters- oder Antragsruhestand eintreten, ein Informationsschreiben des MSB zum Einsatz als Seniorlehrkraft mit Rückmeldebogen, auf dem Angaben zu einer gewünschten Tätigkeit als Seniorlehrkraft gemacht werden können. Bislang haben 330 Seniorlehrkräfte den Rückmeldebogen ausgefüllt zurückgeschickt. Ein weiteres Anschreiben hat es nicht gegeben. Aktuell wird ein neues Informationsschreiben mit den Anpassungen an die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten vorbereitet. 2. Wie viele Senior-Lehrkräfte werden derzeit in welchen Fächern eingesetzt (bitte für jede Schulart angeben und nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Drucksache 18/3962 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Derzeit werden 214 Seniorlehrkräfte eingesetzt. Der unterrichtliche Einsatz erfolgt durch die jeweilige Schulleitung entsprechend den Bedarfen auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und der Einsatzwünsche der jeweiligen Seniorlehrkraft. Der aktuelle Einsatz stellt sich wie folgt dar: BBS FöZ GS GemS Gym Summe Flensburg 3 0 0 0 4 7 Kiel 3 2 2 3 5 15 Lübeck 14 3 4 5 6 32 Neumünster 4 1 0 3 3 11 Dithmarschen 7 0 0 0 3 10 Herzogtum Lauenburg 2 0 2 3 1 8 Nordfriesland 3 0 7 2 5 17 Ostholstein 2 1 5 5 3 16 Pinneberg 1 2 3 8 10 24 Plön 1 0 6 2 2 11 Rendsburg-Eckernförde 2 0 1 1 1 5 Schleswig-Flensburg 1 0 0 0 1 2 Segeberg 3 3 2 5 7 20 Steinburg 1 1 3 3 2 10 Stormarn 6 1 8 8 3 26 Summe 53 14 43 48 56 214 3. Wie viele Senior-Lehrkräfte werden derzeit für das Unterrichten von Flüchtlingen eingesetzt (bitte angeben, ob als Dozent in einem Integrationskurs oder als DaZ-Lehrkraft)? Antwort: Als DaZ-Lehrkräfte werden derzeit 7 Seniorlehrkräfte beschäftigt. Die Zuständigkeit für die Organisation, Durchführung und Abwicklung hinsichtlich der Integrationskurse obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 4. In welcher Form werden die Senior-Lehrkräfte auf die gesetzlichen Bestimmungen - wie z.B. die Hinzuverdienstgrenze - hingewiesen? 3 Antwort: Wie in der Antwort zu Frage 1) dargelegt, haben alle Lehrkräfte bei Eintritt in den Ruhestand ein Informationsschreiben des MSB erhalten, das auch Hinweise zu den Höchstverdienstgrenzen enthält. In dem in Vorbereitung befindlichen aktualisierten Informationsschreiben bei Eintritt in den Ruhestand soll explizit auf die neuen Hinzuverdienstgrenzen hingewiesen werden, differenziert nach Versorgungsempfänger/innen und Ruhestandsbeamt /innen einerseits und Rentenempfänger/innen andererseits. Bei den Ruhestandsbeamt/innen werden insbesondere folgende Fallkonstellationen ausdifferenziert: a) Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze, b) Ruhestand auf eigenen Antrag mit Unterscheidung zwischen der Versetzung in den Ruhestand vor oder nach dem 01.01.2016, c) Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit. Rentenempfänger/innen werden bzgl. näherer Informationen zur Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der Regelaltersgrenze an ihren Rentenversicherungsträger verwiesen. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen die Hinzuverdienstgrenze überschritten wurde? Wenn ja, wie ist die Landesregierung damit umgegangen? Antwort: Ja, diese Lehrkräfte wurden erneut auf die erläuternden Ausführungen des bei Eintritt in den Ruhestand ausgehändigten Informationsschreibens hingewiesen.