SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3964 18. Wahlperiode 18.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Situation der Studierendenwohnheimplätze an der FH Westküste – Nachfrage zur Drucksache 18/3822 Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Heike Franzen und mir stellt die Landesregierung fest, dass "das Wohnheim des Studentenwerkes mit 111 Plätzen zurzeit nicht voll ausgelastet ist und dass noch 11 Zimmer vermietet werden könnten." 1. Trifft es zu, dass mit dieser Aussage nicht die Situation im Wintersemester 2015/16 gemeint sein kann? Ist hiermit gegebenenfalls die derzeit erwartete Vermietungssituation im Sommersemester 2016 gemeint? Antwort: Die Aussage spiegelte die Situation zum Zeitpunkt der ersten Kleinen Anfrage (Drs. 18/3822 vom 12.02.2016) wider. Zum Wintersemester 2015/16 bewarben sich 150 Personen auf 61 Wohnheimplätze, von denen lediglich 3 auf der Warteliste verblieben. Aktuell hat das Studentenwerk noch 10 freie Zimmer. 2. Wie groß war zum Wintersemester 2015/16 die Warteliste für diese Einrichtung ? Drucksache 18/3964 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: s. Antwort zu Frage 1. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Hochschule Westküste im Sommersemester ein Praxissemester hat, welches von einem großen Teil der Studierenden in anderen Orten und teilweise im Ausland genutzt wird und viele Studierende deshalb ihren Wohnheimplatz kündigen und deshalb nicht das Sommersemester, sondern nur das Wintersemester als realistische Basis gewertet werden kann? Antwort: Der Umstand ist der Landesregierung bekannt. Allerdings finden in den in den Bachelorstudiengängen Praxissemester sowohl im 4. als auch im 5. Semester statt. Dies bedeutet, dass bei einer Studiengangsaufnahme im Wintersemester das Praxissemester auf ein Sommersemester und im umgekehrten Fall auf ein Wintersemester fallen würde. Wo die Studierenden ihr Praxissemester absolvieren und aus welchen Gründen Wohnheimplätze gekündigt werden, ist der Landesregierung nicht bekannt . 4. Wie viele Studierendenwohnheimplätze können bei den in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage genannten Zuschüsse der Landesregierung tatsächlich gefördert werden? Antwort: Die vom Land bereitgestellten Mittel für die Sanierung und den Neubau von Wohnheimen sind als Zuschuss gedacht und stellen i.d.R. nur eine Anteilsfinanzierung dar. Sie werden den Wohnheimträgern auf Antrag für konkrete Maßnahmen bewilligt. Die Summe der damit geförderten Wohnheimplätze ist von der Planung und die Gesamtfinanzierung des Trägers abhängig, welche aus unterschiedlichen Quellen (u.a. Mittel des sozialen Wohnungsbaus und private Kredite) erfolgt. 5. Wie viele Studierendenwohnheimplätze müssten landesweit errichtet werden, um den Versorgungsgrad des Jahres 2015 auch 2017 zu erhalten? Antwort: Der Landesregierung liegen lediglich Daten zu den öffentlich geförderten Wohnheimen vor, die vom Deutschen Studentenwerk (DSW) jährlich erhoben werden. Angebote private Wohnheimträger und Wohnungsanbieter bleiben dabei unberücksichtigt, obwohl diese maßgeblich genutzt werden. Das DSW vergleicht in seiner Tabelle die Gesamtstudierenden mit den öffentlich geförderten Wohnheimplätzen. In 2015 lag die Versorgungsquote bei 6,72 %. Die Gesamtstudierendenzahl für 2017 ist noch nicht bekannt. Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz - KMK geht von einer 15 %‘igen Steigerung bei den Studienanfängern im ersten Hochschulsemester aus. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3964 3 Unter Zugrundelegung dieser Steigerungsrate und Übertragung auf die Gesamtstudierenden müssten - bei gleichzeitiger Beibehaltung der Versorgungsquote von 6,72 % - rd. 500 neue Wohnheimplätze in 2017 geschaffen werden. Die Landesregierung unterstützt derzeit konkrete Projekte zur Schaffung öffentlich geförderter, zusätzlicher Wohnheimplätze in Kiel (ca. 200) und in Flensburg (113). Auch wenn private Initiativen unberücksichtigt bleiben, ist zu erwähnen, dass 2016/2017 auf dem Kieler Ostufer ein privates Wohnheim mit 206 Plätzen fertiggestellt wird.