SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3967 18. Wahlperiode 2016-03-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Weiterentwicklung der Schulämter 1. a) Sind die aktuellen Personalmaßnahmen die Vorbereitung von gemeinsamen Schulämtern für mehrere Kreise und kreisfreie Städte? Antwort: Nein. b) Wenn ja, wurde diesbezüglich die Zustimmung der beteiligten Kreise oder kreisfreien Städte eingeholt? Antwort: entfällt c) Wenn ja, wer hat bereits eine Zustimmung für ein gemeinsames Schulamt erteilt ? Und welcher Kreis oder welche kreisfreie Stadt hat eine Zustimmung verweigert ? Antwort: entfällt Drucksache 18/3967 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 d) Erfolgte im Vorwege der Stellenreduzierung eine aktuelle Aufgabenkritik der unteren Schulaufsicht und wenn ja, wann wurde diese erstellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn ja, durch wen und unter Beteiligung welches Personenkreises? Wurden die Schulräte über die geplanten Maßnahmen informiert und wenn ja, wann? Konnten die Schulräte und/oder die Konferenz der Schulaufsichtsbeamten SH diesen Prozess bis zum heutigen Tage der Anfrage mit begleiten? Antwort: In der letzten Legislaturperiode wurde eine Aufgabenkritik mit Unterstützung der Firma HLP Organisationsberater, Frankfurt, bei der die Schulrätinnen und Schulräte intensiv beteiligt wurden, durchgeführt. Dies führte noch in der 17. Wahlperiode zu einer Einsparung von 5 Stellen. In dieser Legislaturperiode wurde darauf gründend eine Stelle nicht wiederbesetzt (Schulamt Kreis Herzogtum Lauenburg) und eine Stelle vom Schulamt Segeberg zum Schulamt Schleswig-Flensburg verschoben. 2. a) Wurden die Schritte der Mitbestimmung in den bereits vorgenommenen Versetzungen gewahrt? Gab es Versetzungen gegen den Willen der Schulrätinnen und Schulräte? b) Wird es eine neue Aufgabenbeschreibung der unteren Schulaufsicht geben, wie sieht diese aus und wird die Zuständigkeit für alle Gemeinschaftsschulen bei der oberen Schulaufsicht liegen? c) Wie viele Vollzeitäquivalente an Mitarbeitern entfallen durch die geplanten Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten und wie viele Vollzeitäquivalente an Mitarbeitern werden dafür im Ministerium für Schule und Berufsbildung als Ausgleich benötigt? d) Wie soll die Fortführung der schulartübergreifenden Vernetzung und Kooperation in den Kreisen und kreisfreien Städten sichergestellt werden? Antwort zu a): Alle Versetzungen wurden personalrätlich mitbestimmt; es gab keine Versetzungen gegen den Willen der Schulrätinnen/-räte. 3 Antwort zu b): Nein. Antwort zu c): Keine. Antwort zu d): Die schulartübergreifenden Vertretungen und Kooperationen der Kreise und kreisfreien Städte werden wie bisher fortgeführt. 3. Welche Schulräte sind in welchem Umfang mit Aufgaben außerhalb der unteren Schulaufsicht betraut, wer übernimmt die Schulratsaufgaben dort und ist die Schulaufsicht in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städte damit noch gewährleistet ? Antwort: Zurzeit ist eine Schulrätin mit der Fachaufsicht Englisch betraut; das Schulamt wird mit 0,38 Planstelle unterstützt. Eine Schulrätin ist in das Ministerium für Schule und Berufsbildung abgeordnet; das Schulamt wird mit 0,55 Planstelle unterstützt. Durch diese Maßnahmen ist die Schulaufsicht in allen Kreisen gewährleistet. 4. Wie will das Ministerium gewährleisten, dass die Lasten des Ausgleichs gleichmäßig verteilt sind? Antwort: Die Lasten sind annähernd gleichmäßig verteilt.