SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/397 18. Wahlperiode 2012-12-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Inklusive Schule: IT-Ausstattung und Barrierefreiheit Vorbemerkung der Landesregierung: Die Barrierefreiheit kann aufgrund der sehr unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfe nur differenziert betrachtet werden und entzieht sich somit einer glo- balen Beurteilung. Grundsätzlich sind für die sächliche Ausstattung der Schulen die Schulträger zuständig. Dies gilt auch für die Herstellung der Barrierefreiheit. Unterstützung für die Schulen auf dem Weg zur inklusiven Bildung bietet die Bera- tungsstelle Inklusive Schule (BIS) am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen an. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die IT-Ausstattung in den schleswig- holsteinischen Schulen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit? Es wird darum gebe- ten, gezielt die Bereiche - Hardware - Hilfsmitteln zur Nutzung der Hardware - Auslegung der Software sowie Lehr- und Lernmedien in der Antwort zu berücksichtigen. Antwort: Der Landesregierung liegen keine Informationen über die IT-Ausstattung in den Schulen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit im Sinne einer statistischen Auswertung vor. 2. Wie stellt sich die Situation bezogen auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit (räumliche Situation) im Einzelnen dar? Antwort: Die Förderzentren in der Trägerschaft des Landes sind für die sie besuchenden Schülerinnen und Schüler bereits barrierefrei ausgestattet. Auch in den Schulen der anderen Schularten wird in jedem Fall sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie sonderpädagogischem Förder- bedarf ihre Schule erreichen und dort am Unterricht teilhaben können. Dies wird durch individuelle Maßnahmen, die im Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geprüft werden, gewährleistet (vgl. §§ 3 bis 7 der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung - SoFVO). Für jede Schülerin und jeden Schüler kann so eine angemessene Lernumgebung vor Ort geschaffen werden. 3. Besitzt die Landesregierung Konzepte zur barrierefreien Gestaltung des Lehr- angebots in Schulen? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten und Konzeptzielen zu beantworten. Antwort: Nein, im Projekt „Barrierefreie Schule“ wurden aber Materialien für den Unterricht zur Ermittlung von Barrieren in der Schule erarbeitet und bereitgestellt (http://www.barrierefreie-schule-sh.de). 4. Welche Konzepte gibt es hinsichtlich der Vermittlung von Kompetenzen zur bar- rierefreien Gestaltung von Webinhalten? Inwiefern ist diese Kompetenzvermitt- lung Inhalt von Lehrplänen? Es wird gebeten, auch diese Frage aufgeschlüsselt nach Schularten und päda- gogischen Konzeptzielen zu beantworten. Antwort: Es gibt keine Konzepte hinsichtlich der Vermittlung von Kompetenzen zur barriere- freien Gestaltung von Webinhalten. Die Gestaltung von Webinhalten ist mit Ausnah- me des Lehrplans „Informatik Sek. II“ zwar nicht Bestandteil der Lehrpläne des Lan- des Schleswig-Holstein; gleichwohl sehen die Lehrpläne im Grundlagenteil für alle Fächer die Vermittlung „instrumenteller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ auch zur „Benutzung informationstechnischer Hilfsmittel“ vor.