SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3971 18. Wahlperiode 2016-03-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Küstenschutz an der Ostsee 1. Welche Aufgaben und Zusammensetzung hat der Beirat Integrierter Küstenschutz beim MELUR? 2. In welcher Weise sind die Anlieger der Nordsee in diesem Beirat vertreten? 3. In welcher Weise sind die Anlieger der Ostsee in diesem Beirat vertreten? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Beirat Integriertes Küstenschutzmanagement (BIK) wurde 1999 gegründet und in der Fortschreibung 2001 des Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein festgeschrieben. Demnach dient der BIK der Beteiligung der privaten und öffentlich-rechtlichen Betroffenen an dem generellen Planungsprozess des Küstenschutzes. Größere Einzelmaßnahmen können ebenfalls erörtert werden. Der Beirat ist ein Gremium, in dem küstenschutzfachliche Belange unter weitgehender Öffnung für andere Belange diskutiert werden. Er hat beratende Funktion. Der Beirat setzt sich unter dem Vorsitz des zuständigen Ministers aus den folgenden für den Küstenschutz wesentlichen Ansprechpartnern zusammen: Schleswig-Holsteinischer Landkreistag (zwei Personen), Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (drei Personen), Städteverband Schleswig-Holstein (zwei Personen), Drucksache 18/3971 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (drei Personen), Marschenverband (drei Personen), Landschaftszweckverband Sylt (eine Person), Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (drei Personen), WWF (eine Person), BUND (eine Person), Schleswig-holsteinische Natur- und Umweltschutzverwaltung (zwei Personen), und Schleswig-holsteinische Küstenschutzverwaltung (vier Personen). Die Mitglieder werden von ihren jeweiligen Institutionen namentlich bestimmt und von dem für den Küstenschutz zuständigen Minister in den Beirat berufen. 4. Warum ist die Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz-Ostsee nicht in dem Beirat vertreten und gibt es Überlegungen, diese Arbeitsgemeinschaft als Interessenvertreterin des Küstenschutzes an der Ostsee in den Beirat aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Der BIK setzt sich aus landesweit tätigen Institutionen zusammen, deren Interessen durch generelle Planungen und größere Einzelvorhaben des Küstenschutzes betroffen sein können. Dies sind vordringlich die für die zweite Deichlinie, den Binnenhochwasserschutz und die Gewässerunterhaltung zuständigen Wasser- und Bodenverbände, die vordringlich in ihrer Planungshoheit von Maßnahmen des Küstenschutzes betroffenen Städte und Gemeinden sowie der behördliche und ehrenamtliche Naturschutz. Über den Schleswig- Holsteinischen Gemeindetag, den Städteverband Schleswig-Holstein und den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände sind die Interessen des Küstenschutzes an der Ostsee in den BIK hinreichend eingebunden. Teilweise sind die von den vorstehend aufgeführten Institutionen benannten Vertreter auch Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee. Eine Erweiterung des BIK ist nicht vorgesehen. 5. Gibt es Überlegungen, an der Ostseeküste weitere Landesschutzdeiche auszuweisen ? Wenn ja, welche und warum? Die Landesregierung stellt keine entsprechenden Überlegungen an. Allerdings können gemäß Generalplan Küstenschutz bisher in der Trägerschaft von Gemeinden oder Wasser- und Bodenverbänden stehende Regionaldeiche, die den Landesschutzdeichen vergleichbar auch Siedlungsbereiche und bedeutsame Sachwerte schützen, auf Antrag der Unterhaltungspflichtigen und im Rahmen einer Einzelfallprüfung von der Landesregierung übernommen werden . Voraussetzung dafür ist, dass sich aufgrund von erheblichen Sturmflut- 3 schäden oder als Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung ein durchgehender Verstärkungsbedarf ergeben sollte, der die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltungspflichtigen nachweislich deutlich übersteigt.“ 6. Welche Fördermöglichkeiten gibt es zur Instandsetzung und Unterhaltung der sog. Regionaldeiche an der Ostsee? 7. Welche Fördermöglichkeiten für die Instandsetzung und Unterhaltung der Regionaldeiche an der Ostseeküste gibt es aus der "Gemeinschaftsaufgabe Agrar und Küstenschutz" und aus Landesmitteln? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Regionaldeiche auf der Insel Fehmarn liegen in der Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein. Instandsetzung und Unterhaltung dieser Deiche obliegen dem Land. Regionaldeiche am Festland an der Ostsee liegen in der Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände. Notwendige Verstärkungen können nach Einzelfallprüfung aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) im Rahmen einer Zuwendung gefördert werden. Die nachgewiesenen Unterhaltungskosten der Verbände für Regionaldeiche können nach den Finanzierungsgrundsätzen nicht aus der GAK gefördert werden. Hierfür gewährt das Land aus Landesmitteln für alle von den Wasser- und Bodenverbänden zu unterhaltenden Deiche nach § 73 Landeswassergesetz einen jährlichen Zuschuss über den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände.