SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3979 18. Wahlperiode 2016-03-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Umstrukturierungen bei der unteren Schulaufsicht 1. Welche Umstrukturierungen bei der unteren Schulaufsicht wurden durch die Landesregierung vorgenommen und was waren jeweils die Gründe für jede einzelne Maßnahme? Antwort: In der letzten Legislaturperiode wurde eine Aufgabenkritik mit Unterstützung der Firma HLP Organisationsberater, Frankfurt, bei der die Schulrätinnen und Schulräte intensiv beteiligt wurden, durchgeführt. Darauf gründend wurde in dieser Legislaturperiode eine Stelle nicht wiederbesetzt (Schulamt Kreis Herzogtum Lauenburg) und eine Stelle vom Schulamt Segeberg zum Schulamt Schleswig-Flensburg verschoben. 2. Welche weiteren Umstrukturierungen sind geplant und was sind die Gründe für jede geplante Maßnahme? Antwort: Keine. 3. Hat sich im Zuge der Umstrukturierungen etwas an der Aufgabenbeschreibung und Aufgabenwahrnehmung der unteren Schulaufsicht geändert? 2 Antwort: Nein. 4. Wie haben sich die Personalstellen bei der unteren Schulaufsicht seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte für jedes Jahr sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Antwort: Schulamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand März FL 1 1 1 1 1 1 1 1 KI 2 2 2 2 2 2 2 2* HL 2 2 2 2 2 2 2 2 NMS 1 1 1 1 1 1 1 1 NF 2 2 2 2 2 2 2 2** SL 2 2 2 1 2 2 2 2 HEI 2 2 2 1 1 1 1 1 RD 3 3 2 2 2 2 2 2 PI 3 3 2 2 2 2 2 2 IZ 2 2 1 1 1 1 1 1 SE 3 3 3 3 2 2 2 2 OD 2 2 2 2 2 2 2 2 RZ 2 2 2 2 1 1 1 1 OH 2 2 2 2 2 2** 2** 2*** PLÖ 1 1 1 1 1 1 1 1 Summe 30 30 27 25 24 24** 24** 24**** * Derzeit eine Abordnung. ** Derzeit eine Stelle nicht besetzt; Nachbesetzung wird erfolgen. *** Derzeit eine Stelle nicht besetzt; Ausschreibung für weitere Stelle ist erfolgt. **** Nach erfolgten Nachbesetzungen. 5. Wie viele Schulen werden jeweils durch einen Schulrat betreut (bitte einzeln darstellen)? Antwort: Das MSB weist darauf hin, dass die Anzahl der zu betreuenden Schulen und der Arbeitsanfall nur bedingt in einem Zusammenhang stehen. So wird hier weder die Schulart (Grundschule oder Gemeinschaftsschule) unterschieden, noch die Größe Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3979 3 der Schulen berücksichtigt. Die folgende Tabelle ist daher nicht geeignet, direkt auf die Arbeitsbelastung der einzelnen Schulrätinnen und Schulräte zu schließen. Schulamt Anzahl der Schule Flensburg 16 Kiel 1 16 Kiel 2* 25 Lübeck 1 23 Lübeck 2 23 Neumünster 18 Nordfriesland 1 23**** Nordfriesland 2** 23**** Schleswig-Flensburg 1 26 Schleswig-Flensburg 2 26 Rendsburg-Eckernförde 1 28 Rendsburg-Eckernförde 2 33 Dithmarschen 34 Steinburg 37 Pinneberg 1 29 Pinneberg 2 32 Segeberg 1 28 Segeberg 2 35 Stormarn 1 23 Stormarn 2 23 Hzgt. Lauenburg 34 Ostholstein 1 20**** Ostholstein 2*** 20**** Plön 28 * Derzeit eine Abordnung. ** Derzeit eine Stelle nicht besetzt; Nachbesetzung wird erfolgen. *** Derzeit eine Stelle nicht besetzt; Ausschreibung für weitere Stelle ist erfolgt. **** Nach erfolgter Nachbesetzung. 6. Wie viele Schulräte sind mit Teilen ihrer Arbeitszeit abgeordnet (z.B. ins Ministerium )? Wenn ja, in welcher Größenordnung und welche Aufgaben werden im Einzelnen wahrgenommen? Antwort: Eine Schulratsstelle mit der Aufgabe „Ressourcenmanagement inkl. des Personal- 4 zuweisungsverfahrens (PZV) für Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Förderzentren sowie der Landesförderzentren“. 7. Welche Personaleinsparungen sollten durch die Umstrukturierungen bei der unteren Schulaufsicht erreicht werden? Plant die Landesregierung bei der unteren Schulaufsicht weitere Einsparungen? Antwort: Es wurden Mittel für eine Stelle eingespart und die Schulaufsicht im Schulamt Schleswig-Flensburg verstärkt. Aktuell sind weder Umstrukturierungen noch Stelleneinsparungen geplant. 8. Warum hat die Landesregierung ihre Planungen für die Umstrukturierungen der unteren Schulaufsicht in Kiel und Lübeck aufgegeben? Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend? Antwort: Die Einschätzungen aus den Regionen haben das MSB überzeugt, den geplanten Wechsel nicht zu vollziehen. 9. Warum sollten die Umstrukturierungen in Kiel und Lübeck im laufenden Schuljahr erfolgen und nicht zum Schuljahreswechsel? Welche Abstimmungsprozesse mit den Betroffenen sowie den Schulen vor Ort sind von Seiten der Landesregierung im Vorfeld der geplanten Entscheidung erfolgt? Antwort: Es hat Gespräche mit den betroffenen Schulträgern gegeben, danach sollte eine zeitnahe Umsetzung erfolgen. Da es sich um eine Stelle aus dem MSB handelt, sind die Schulen nicht zu beteiligen. 10. Wie soll der Personalabbau erfüllt werden, wenn die geplanten Einsparungen in Kiel und Lübeck nicht realisiert werden? Antwort: Die Schulratsstellen gehören zum Personalbudget des MSB. Das MSB stellt durch personalwirtschaftliche Maßnahmen sicher, dass die Vorgaben des Personaleinsparkonzeptes erfüllt werden.