SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache18/398 18. Wahlperiode 2012-12-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Jugendbeiräte in Schleswig-Holstein Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gemeinden in Schleswig-Holstein müssten nach § 47 f der Gemeindeordnung einen Jugendbeirat einsetzen? Antwort: § 47 f der Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden, Kinder und Jugendliche bei der Planung zu Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen zu beteiligen. Die Gemeinden haben hierbei, auch was die Instrumente betrifft, einen weiten Gestaltungsspielraum. Eine Verpflichtung zur Einsetzung von Jugendbeiräten besteht nicht. 2. Wie viele Gemeinden haben einen Jugendbeirat eingesetzt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Situation? 4. Gibt es regionale Besonderheiten? Wenn ja, wie sehen diese aus? 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, warum es den Gemeinden in Teilen schwer fällt, Jugendbeiräte einzusetzen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Drucksache 18/398 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort zu den Fragen 2 bis 5: Zur Einsetzung von Jugendbeiräten liegen der Landesregierung keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor; vgl. im Übrigen Antwort zu Frage 1. 6. Gibt es bei allen Beteiligten Überlegungen und/oder Handlungsstrategien, in mehr Gemeinden für Jugendbeiräte zu sorgen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Antwort: Überlegungen der Gemeinden hierzu sind der Landesregierung nicht bekannt. Das fachlich zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung steht den Gemeinden bei der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung auch weiterhin unterstützend zur Verfügung.