SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3981 18. Wahlperiode 24.03.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Denkmalschutz in Schleswig-Holstein Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele a) Baudenkmale, b) archäologische Denkmale, c) Gründenkmale und d) bewegliche Kulturdenkmale gibt es derzeit in Schleswig-Holstein und wie viele sind davon in der Denkmalliste enthalten? Vorbemerkung der Landesregierung: Das Gesetz zum Schutz der Denkmale (DSchG) vom 30.12.2014 ist am 30.01.2015 in Kraft getreten. Mit der Neufassung in § 8 DSchG wurde das ehemals konstitutive System des Denkmalschutzes auf das nunmehr geltende deklaratorische System umgestellt. Um die mit dem nachrichtlichen Eintragungsverfahren angestrebte Planungssicherheit für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer sowie für Investoren möglichst schnell zu erreichen, überprüft und aktualisiert das Landesamt für Denkmalpflege (LD) mithilfe eines Projekts den vorhandenen Datenbestand über die Drucksache 18/3981 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode schleswig-holsteinischen Kulturdenkmale in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Inventarisation ist noch nicht abgeschlossen. Antwort: Da die Inventarisation der Kulturdenkmale noch nicht abgeschlossen ist, kann keine abschließende Gesamtzahl für die nachfolgend benannten Kulturdenkmale genannt werden. Im Hinblick auf archäologische (d.b. die vielfach im Erdreich verborgenen) Kulturdenkmale liegt es in der Natur der Sache, dass die genaue Anzahl der Kulturdenkmale nicht beziffert werden kann. Der bisherige Stand (März 2016) der Denkmalliste liegt bei 9410 Baudenkmalen , 1278 Gründenkmalen und 23 beweglichen Kulturdenkmalen. In der Denkmalliste sind des Weiteren 5021 archäologische Kulturdenkmale erfasst, wobei die genaue Zahl auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck nicht angegeben werden kann. Die Denkmalliste in Lübeck erfasst 280 archäologische Denkmale und zwei Grabungsschutzgebiete. Dabei umfasst das Grabungsschutzgebiet „Innere Stadt“ der Lübecker Altstadtinsel (UNESCO-Welterbe) zahlreiche archäologisch relevante Parzellen. 2. Wie hat sich die Zahl der in Frage 1 genannten Kulturdenkmale seit dem Jahr 2013 entwickelt? Antwort: Im Jahr 2013 waren 8621 Baudenkmale als Baudenkmale von besonderem Wert und ca. 1200 Gründenkmale nach der Regelung des DSchG (alte Fassung ) ausgewiesen. Die Anzahl der archäologischen Kulturdenkmale ist konstant geblieben. Im Bereich der Hansestadt Lübeck hat sich durch redaktionelle Bearbeitung und Kontrolle der alten Denkmalbucheintragungen die Anzahl der archäologischen Objekte auf der aktuellen Denkmalliste um zehn Objekte reduziert. Die Anzahl der registrierten Fundstellen ist um 44 Objekte gestiegen. 3. Auf welcher Grundlage und nach welchem Verfahren wird wie (Inaugenscheinnahme , Besichtigung, Begutachtung von außen) entschieden, ob ein Kulturdenkmal denkmalwürdig ist und, ob es in die Denkmalliste einzutragen ist? Antwort: Bei Baudenkmalen: Es werden alle potentiellen Kulturdenkmale durch Besichtigung vor Ort (Begehung außen, und teilweise innen nach Anmeldung beim Eigentümer/Mieter) sowie Recherche in den Archiven der Kommunen/Kreise und in der Literatur (Auswertung von Akten- und Fotomaterial) bewertet. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3981 Bei archäologischen Kulturdenkmalen: Die Bewertung erfolgt nach fachwissenschaftlichen Standards und den gesetzlichen Anforderungen. Es werden Erkenntnisse aus archäologischen Aufschlüssen , Prospektion, Bestimmung von Funden, historischer Überlieferung, Auswertung von Archivalien (historischen Karten, Abbildungen, Urkunden etc.) sowie Museumsarchiven bewertet. 4. Wie viele Unterschutzstellungen i.S.v. § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale erfolgten im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016? Antwort: 2015 2016 Unbewegliche Kulturdenkmale (§ 8 DSchG) 630 226 Bewegliche Kulturdenkmale (§ 9 DSchG) 3 0 Archäologische Kulturdenkmale: 7 Zusätzlich erfolgte in der Hansestadt Lübeck eine neue Unterschutzstellung (der Gesamtverlauf der Lübecker Landwehr, ca.40 km, wurde erfasst und in die Denkmalliste aufgenommen). 5. Wie viele Schutzzonen i.S.v. § 10 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale wurden im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 ausgewiesen? Antwort: Keine. 6. Wie viele Funde i.S.v. § 15 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale wurden im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 mitgeteilt? Antwort: Im Jahr 2015 wurden 7514 Funddatensätze angelegt. Diese enthalten mehrere tausend Einzelobjekte. Im Jahr 2016 wurden bisher 153 Funddatensätze mit mehreren hundert Einzelobjekten angelegt. 7. Wie viele vorübergehende Inbesitznahmen i.S.v. § 19 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale erfolgten im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016? Antwort: Keine. Drucksache 18/3981 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8. Wie viele Enteignungen i.S.v. § 20 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale erfolgten im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016? Antwort: Keine.