SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 3990 18. Wahlperiode 16-03-29 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Dornquast und Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Realistischer Bauzeitenplan für A7 Ausbau ist erforderlich Vorbemerkung der Fragesteller: Im Dezember 2015 haben Verkehrsminister Meyer und Senator Horch verkündet, die Baustelle der A7 laufe sehr zufriedenstellend. Nunmehr – drei Monate später – gibt es Presseberichte, dass sich die Fertigstellung der Baumaßnahmen erheblich verzögern wird. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Bundesautobahn A 7 wird derzeit im Rahmen eines ÖPP-Modells zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest auf einer Länge von 65 Kilometern ausgebaut. Am 1. September 2014 war Vertragsbeginn für den sechs- bzw. achtstreifigen Ausbau der A 7. Auftraggeber ist die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES), die die Auftragsverwaltungen des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg vertritt. Im Rahmen des ÖPP-Projekts wurde mit Via Solutions Nord (VSN) ein leistungsfähiger Auftragnehmer beauftragt, um die Arbeiten innerhalb des zeitlichen und finanziellen Rahmens erfolgreich umzusetzen. Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin für den Ausbau ist der 28. Dezember 2018. Es bestehen vertragliche Bonus- Malus-Regelungen für den Fall, dass vom vereinbarten Fertigstellungstermin oder anderen Bedingungen abgewichen werden sollte. Zum unternehmerischen Handeln gehört, dass der Auftragnehmer innerhalb des vertraglichen Rahmens und der Festsetzungen der Planfeststellung seine Abläufe planen und verändern kann. Es ist eine übliche Vorgehensweise bei derartigen Großprojekten, dass Optimierungen und Ver- Drucksache 18/3990 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 änderungen des Bauablaufs in einem stetigen Prozess stattfinden. Die bisherigen Änderungen im Bauablauf erfordern keine Veränderung des Fertigstellungszeitpunkts . Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt: 1. Treffen die Presseberichte vom 10.03.2016 über die Verzögerung bei der Durchführung zu? Wenn ja - gilt dieses für den Hamburger Abschnitt oder gibt es auch Verzögerung bei den Schleswig - Holsteinischen Bauabschnitten? Wenn ja – welche? Antwort: Die Gesamtfertigstellung des sechs- bzw. achtstreifigen Ausbaus ist – wie vertraglich vereinbart – für Ende 2018 vorgesehen. Für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte sind keine vertraglich vorgegebenen Termine vereinbart worden. Es gibt Veränderungen im Bauablauf. Dabei handelt es sich um für den Auftragnehmer frei disponierbare Zwischentermine. Veränderungen des Bauablaufs betreffen die Fertigstellung des Schnelsener Deckels (geplante Fertigstellung 1. Quartal 2018 – nunmehr geplante Fertigstellung 2. Quartal 2018) und die Fertigstellung der Bauabschnitte 1, 3, 5a und 5b (Verschiebung von Ende 2016 auf 1. Quartal 2017). 2. Wann sollte der Spurwechsel auf die bereits fertiggestellten Abschnitte erfolgen ? Warum konnte dieses nicht zeitgerecht durchgeführt werden? Antwort: Die Verkehrsumlegungen auf die Richtungsfahrbahn Süd in den derzeit im Bau befindlichen Abschnitten sollten entsprechend des vom Auftragnehmer ursprünglich geplanten Bauablaufs im 1. bzw. 2. Quartal 2016 erfolgen. Da sich die Brückenbauarbeiten aufgrund planungstechnischer Schwierigkeiten verzögern, wird der Verkehr zu einem späteren Zeitpunkt - 2. Quartal und Anfang 3. Quartal 2016 – auf die neu hergestellten Abschnitte überführt. 3. Trifft es zu, dass es Vorüberlegungen gibt, auf die Beibehaltung der sogenannten Erholungsabschnitte zu verzichten, obwohl diese wesentliche Bestandteile des Sicherheitskonzeptes dieser Baumaßnahmen waren? Antwort: Nein. Das Prinzip der Erholungsstrecken hat sich auf den 65 Kilometern Baustellenlänge bewährt und soll aus Sicherheitsgründen beibehalten werden. Im Hinblick auf die Fertigstellung der Bauabschnitte 6 und 7 wird die Verkehrsführung (u.a. Länge der Erholungsstrecken) unter Berücksichtigung der in den Vertragsunterlagen formulierten Vorgaben noch geprüft.