SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3992 18. Wahlperiode 29.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Finanzmittel für den Sanierungsbedarf des Forschungszentrums Borstel Vorbemerkung des Fragestellers: Auf Antrag der CDU hat die Landesregierung einen Bericht über das Forschungszentrum Borstel gegeben. Dabei wurde der dringende Sanierungsbedarf des Forschungsgebäudes anerkannt und die dafür erforderlichen Finanzmittel zugesagt. 1. In welchem baulichen Zustand befinden sich die weiteren Gebäude des Forschungszentrums ? Antwort: Die einzelnen Gebäude des Forschungszentrums sind unterschiedlich alt. Es befinden sich historische Gebäude, wie zum Beispiel das Herrenhaus und das Gebäude der Verwaltung, Bauten aus den 50‘er und 60‘er Jahren, wie zum Beispiel das der Pathologie, Gebäude der 70‘er und 80‘er Jahre, wie unter anderem das Hauptforschungsgebäude und schließlich Neubauten, die nach 2000 errichtet worden sind, auf dem Gelände. Drucksache 18/3992 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Aufgrund von Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen ist das Forschungszentrum gebäudetechnisch insgesamt in einem funktionsfähigen Zustand. 2. Welche Finanzmittel sind kurz- und mittelfristig für die Sanierung dieser weiteren Gebäude erforderlich? Antwort: Der Direktor des Forschungszentrums hat in einer Kuratoriumssitzung im Sommer des Jahres 2013 eine Übersicht der aus seiner Sicht notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Forschungszentrum zur Kenntnis gegeben. Danach ist der Sanierungsbedarf bei den historischen Gebäuden und bei den Neubauten gering und aus den laufenden Budgets des Zentrums zu finanzieren. Hingegen wird die Gebäudesubstanz der Nachkriegsbauten vor allem aus den 50‘er Jahren und den Gebäuden der ersten Neubauphase des Zentrums aus den 70‘er und 80‘er Jahren mittelfristig größeren Sanierungsbedarf erfordern. Im Sommer 2013 wurde der Sanierungsgesamtumfang mit rund 20 Mio € geschätzt. Aktuell hat die derzeit höchste Priorität die Erneuerung des zentralen Laborgebäudes PA 22, die jetzt mit einem Neubau mit einem Gesamtfinanzrahmen von 40 Mio € bis zum Jahr 2021 realisiert wird. Der Direktor wird in der kommenden Stiftungsratssitzung darlegen, welche weiteren Sanierungsmaßnahmen in welcher zeitlichen und inhaltlichen Priorität aus Sicht des Forschungsinstituts erforderlich sind. Der Stiftungsrat wird sodann über die weiteren Prioritäten befinden und das Institut ermächtigen, hierzu erste Kostenschätzungen in Auftrag zu geben. 3. Wann beabsichtigt die Landesregierung diese Mittel bereitzustellen? Antwort: Aussagen darüber, welche weiteren Finanzmittel kurz- und mittelfristig für die Sanierung weiterer Gebäude - über das Laborgebäude hinaus - erforderlich sind, können zum jetzigen Zeitpunkt ebenso wenig getroffen werden, wie Aussagen über den Zeitpunkt , zu dem das Land und der Bund weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen. 2