SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3993 18. Wahlperiode 26.03.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Förderung von Mehrgenerationenhäusern ab 2017 Vorbemerkung der Fragestellerin: Zum 01. Januar 2017 startet das neue Bundesprogramm zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser. Dabei verändern sich die Fördermodalitäten leicht: Wie bisher wird der Bund Mehrgenerationenhäuser mit 30.000 Euro bezuschussen. Zudem muss sich die Kommune, der Landkreis und/oder das Land in Höhe von 10.000 Euro beteiligen. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele der in Schleswig-Holstein bestehenden Mehrgenerationenhäuser sich an der neuen Förderperiode beteiligen möchten? Wenn ja, um welche Mehrgenerationenhäuser handelt es sich? Antwort: Auf Anfrage der Landesregierung haben alle der in Schleswig-Holstein im Aktionsprogramm II bestehenden Mehrgenerationenhäuser angegeben, sich für das neue Förderprogramm bewerben zu wollen. Im Einzelnen: Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum, 24143 Kiel Drucksache 18/3993 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Mehrgenerationenhaus Eichholz, 23564 Lübeck Mehrgenerationenhaus Volkshaus, 24536 Neumünster Ev. Familienbildungsstätte, 25813 Husum MGH-Förderzentrum Kastanienhof Oldenburg, 23751 Oldenburg in Holstein Forum Baltikum Dittchenbühne e.V, 25335 Elmshorn Mehrgenerationenhaus Rendsburg, 24768 Rendsburg Mehrgenerationenhaus Schleswig, 24837 Schleswig Mehrgenerationenhaus Tausendfüßler Stiftung, 24568 Kaltenkirchen Jugend- und Kulturhaus, 25548 Kellinghusen Oase e. V. Oldesloer alternative soziale Einrichtung e. V., 23843 Bad Oldesloe 2. Werden die Mehrgenerationenhäuser ab der neuen Förderperiode durch die Landesregierung finanziell unterstützt? Wenn ja, in welcher Höhe. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Mehrgenerationenhäuser sind ein Bestandteil der regionalen sozialen Infrastruktur. Das neue Förderprogramm sieht vor, dass die Häuser zukünftig noch stärker kommunal verankert sein sollen. Daher ist es, wie in der Vergangenheit, Aufgabe der Kommunen, die Kofinanzierung sicherzustellen, da die Häuser hauptsächlich auf der kommunalen Ebene wirken. Es besteht für die Mehrgenerationenhäuser aber die Möglichkeit, an Förderprogrammen des Landes (z. B. Förderung von Familienzentren) zu partizipieren. 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich Mehrgenerationenhäuser für die neue Förderperiode bewerben möchten, ihnen aber die erforderliche Kofinanzierung durch die Kommune oder den Landkreis fehlt? Wird sich das Land in diesen Fällen an der Finanzierung beteiligen? Antwort: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, dass sich Mehrgenerationenhäuser für die neue Förderperiode bewerben möchten, ihnen aber die erforderliche Kofinanzierung durch die Kommune oder den Landkreis fehlt.