SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/40 18. Wahlperiode 9. Juli 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje - Hoffmann und Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume FÖJ - Plätze in Schleswig- Holstein 1. Wie viele FÖJ- Plätze wurden in den letzten fünf Jahren in Schleswig-Holstein durch Landesförderung / Sponsoring angeboten und anschließend besetzt? Die angegebenen Zahlen sind die in den jeweiligen FÖJ-Jahren 1.8. bis 31.07 eines Jahres besetzten Plätze. 2007/ 2008: 150 Plätze 2008/ 2009: 153 Plätze (davon 3 einmalig für Klimaschutzprojekte) 2009/ 2010: 150 Plätze 2010/ 2011: 144 Plätze (davon 5 durch Sponsoring) 2011/ 2012: 124 Plätze (davon 13 durch Sponsoring) 2. Welche Landesmittel wurden - pro Kopf der Landesbevölkerung - in den vergangenen fünf Jahren für das FÖJ aufgewendet, welche Landesmittel wurden insgesamt ausgegeben und wie sehen zum Vergleich die Zahlen im Bundesdurchschnitt aus? 2007/ 2008: 0,44 €/Kopf; ges. 1.255.500 € (Bevölkerung 2007: 2.837.373) 2008/ 2009: 0,45 €/Kopf; ges. 1.280.610 € (Bevölkerung 2008: 2.834.260) 2009/ 2010: 0,44 €/Kopf; ges. 1.242.000 € (Bevölkerung 2009: 2.832.027) 2010/ 2011: 0.35 €/Kopf; ges. 1.000.000 € (Bevölkerung 2010: 2.834.259) 2011/ 2012: 0,28 €/Kopf; ges. 800.000 € (Bevölkerung Stand 2010) Die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ liegen in der Zuständigkeit der Länder. Eine vergleichende amtliche Statistik über die Höhe der Förderung liegt nicht vor, insoweit kann eine Vergleichszahl für den Bundesdurchschnitt nicht ermittelt werden. Schleswig-Holstein hat im Jahr 2010 eine Länderabfrage initiiert. Dabei ist vereinbart worden die Daten nur anonymisiert zu veröf- Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 fentlichen. Das Ergebnis der Abfrage ist als Anlage 1 beigefügt. 3. Wer waren die Anbieterinnen und Anbieter von FÖJ- Plätzen in SchleswigHolstein ? s. Anlage 2 (Liste der FÖJ-Einsatzstellen) 4. Wie haben sich die anteiligen Ausgaben der Einsatzstellen in den letzten fünf Jahren entwickelt und welche Position vertritt die Landesregierung über den zukünftigen Anteil? 2007/ 2008: 400 € pro Jahr 2008/ 2009: 400 € pro Jahr 2009/ 2010: 400 € pro Jahr 2010/ 2011: 1.000 € pro Jahr 2011/ 2012: 1.000 € pro Jahr Gegenwärtig ist keine Änderung geplant. 5. Trifft es zu, dass die Landesregierung den Landeszuschuss beim FÖJ auf 1,2 Mio. € erhöhen will und was sind die Gründe? Ja. In den vergangenen Jahren war es aufgrund der abgesenkten Landesförderung nicht möglich, die freien FÖJ-Plätze vollständig zu besetzen. Das FÖJ leistet einen Beitrag zum ehrenamtlichen Engagement und zum Natur- und Umweltschutz. Es ist darüber hinaus ein Angebot für junge Menschen, sich beruflich zu orientieren und die Persönlichkeit zu entwickeln. Die Landesregierung wird deshalb in Anbetracht der bildungs- und naturschutzpolitischen Bedeutung des FÖJ, die Förderung pro FÖJ-Jahrgang wieder auf 1,2 Mio. € erhöhen . 6. Wie viele FÖJ- Plätze sollen damit finanziert werden? Dies ist noch nicht abschließend geklärt, da sich die Aufstockung erst auf den Jahrgang 2013/ 2014 auswirken wird. 7. Wie sehen die aktuellen Besetzungskriterien aus und denkt die Landesregierung ggf. über Veränderungen nach? Wenn ja, über welche? Die aktuellen Besetzungskriterien sind 2010 zum letzten Mal überarbeitet worden (s. Anlage 3), Veränderungen sind zurzeit nicht geplant. 8. Gibt es Bundesländer die Bewerberinnen und Bewerber aus dem eigenen Land bevorzugen? Wenn ja, welche? Das JFDG enthält keine Regelung zur Bevorzugung von Bewerbern/innen aus dem eigenen Land. Eine länderübergreifende Umsetzung ist vom Bundesgesetzgeber aber gewünscht, da das FÖJ als Orientierungsphase den jungen Menschen auch die Möglichkeit geben soll, andere (Bundes-)Länder kennen zu lernen. Nach dem Stand von 2009 gab es in Brandenburg, MecklenburgVorpommern , Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen entsprechende Tendenzen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 3 9. Denkt die Landesregierung an eine Begrenzung oder ähnliches von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus anderen Bundesländern? Wenn ja, in welcher Form? Nein. 10. Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber den Bemerkungen des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2009? s. Anlage 4 (Position der Landesregierung) Sc hl e sw ig - H o ls te in is ch e r La n dt a g – 18 . W ah lp e rio de D ru ck sa ch e 18 /4 0 D ru c ks ac he 18 /4 0 An la ge 1 KA FÖ J SH M LU R 06 . 04 . 20 10 Er ge bn is se Lä n de ra bf ra ge FÖ J 20 10 1 2 3 4 5 6 An z. de r m it H öh e de r An z. d. n ic ht Ei ge n le is tg . H öh e d. Au sz a hl u n ge n a . d. Fr e iw . : Fö rd e ru n g La n de s- La n de s- vo m La n d ge - d. Ei n sa tz - d. d. EU m itt e ln fö rd e ru n g fö rd . Pl ät ze st e lle n Bu n de sl a n d ge fö rd e rte n je Pl a tz u . Ta sc he n ge ld Un te rk u n ft Ve rp fle gu n g FÖ J- Pl ät ze M o n a t (€ ) m tl. /jä hr l. € /M o n a t € /M o n a t € /M o n a t jäh rl. Sc hl e sw ig - 15 0 69 0 ke in e 40 0 € jäh rl. 10 5 10 2 21 0 ke in e H o ls te in La n d 2 35 ca . 50 0 5 80 - 10 0 € m tl. 26 5 (en tf. ) (s. ES t.) (sä m tl. Ko st e n ge m . §1 4c (V e rp fle gu n gs zu - (T G , So z. Ve rs . , e in sc hl . Tr äg e r- Zv ild ie n st ge se t z sc hu ss je TN ) Fa hr tk . - zu sc h. ) ko st e n ) (Z D G ) La n d 3 21 0 35 ke in e rd . 20 0 € m tl. 15 0 75 75 rd . 57 5. 84 5 € La n d 4 80 19 0- 45 8 28 ca . 16 5 € m tl. 15 4 15 4 10 3 ke in e La n d 5 22 0 in H öh e de s 74 u n te rs ch ie dl ic h, 15 5 10 0 10 0 ca . 1, 2 M io € Fe hl be da rfs : ge m . §1 4c o hn e An ga be (50 % d. Ko st . ca . 25 0 ZD G f. Pl . M it La n d. - fö rd e rg . u . fü r 30 Pl . ge m . § 1 4c ZD G ) D ru c ks ac he 18 /4 0 Sc hl e sw ig - H o ls te in is ch e r La n dt a g – 18 . W ah lp e rio de La n d 6 12 0 bi s zu 43 7 ca . 30 u n te rs ch ie dl ic h, 18 0 fa lls ke in e Un - fa lls ke in e fre ie ke in e ge m . §1 4c o hn e An ga be te rk u n ft vo rh . : Ve rp fle gg . ge - ZD G Fa hr tk o st e n e r - st e llt w ird : st a ttg . ca . 16 5 € bi s zu 13 0 € La n d 7 73 47 4 32 ES F, 11 0- 13 5 € m tl. 17 0 90 10 0 18 2. 01 6 € 11 §1 4c ZD G , (in cl . US t.) 2 An de re La n d 8 86 15 5 19 ES t. si n d f. di e 15 5 0 0 ke in e G e sa m tfi n a n - zi e rg . ve ra n t- w o rtl ic h La n d 9 16 8 35 0 20 - 25 öf fe n tl. ES t.: 18 0 ca . 17 0 ca . 20 0 ke in e (in cl . ca . 15 ca . 80 0 € m tl. ge m . § 1 4c a n de re ES t.: ZD G ) 18 0- 55 0 € m tl. La n d 10 30 0 12 5 ca . 27 50 € m tl. 13 0 15 0 0 1, 35 M io . € (K o . - Fi n a n zi e rg . ge m . §1 4c zu ES FM itt e ln ) ZD G La n d 11 15 0 du rc hs ch n . 13 u n te rs ch ie dl ic h, 15 4 10 3 ke in e 40 0 o hn e An ga be La n d 12 (an St e lle vo n 12 0 85 € m tl. 15 3 50 10 2 65 3. 00 0 € La n de s- w e r- (oh n e US t.) de n ES FM itt e l e in ge se tz t) Sc hl e sw ig - H o ls te in is ch e r La n dt a g – 18 . W ah lp e rio de D ru ck sa ch e 18 /4 0 D ru c ks ac he 18 /4 0 La n d 13 39 5 Pl in Be hö rd . : 19 15 Se lb st fin . : 15 5 20 0 ke in e Vo llf in . (53 3 € ), ca . 6. 40 0 € ; 28 in Ve re in e n : 28 Ve re in e : Fi n . 1/ 2 (26 7 € ), 3. 20 0 € , 6 Kl im a Sc h. : 6 Ve re in e : Fi n . 3/ 4 (40 0 € ) 1. 60 0 € La n d 14 (an St e lle vo n 13 2 k. An ga be 15 5 10 0 90 1, 07 M io . € La n de s- w e r- de n ES FM itt e l e in ge se tz t) La n d 15 35 37 0 8 k. An ga be 26 0 0 0 ke in e ge m . §1 4c ZD G Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Anlage 2 FÖJ-Einsatzstellen 1. FÖJ-Trägers Koppelsberg der letzten 5 Jahre 1 artefact gGmbH für globales Lernen und lokales Handeln, Glücksburg 2 Kinder- Jugendbauernhof / AWO KV Kiel 3 Berufsfortbildungswerk des DGB GmbH, Neumünster 4 BUND e.V.- Inselgruppe Föhr, Wyk 5 BUND - Jugend LV e.V., Schleswig-Holstein, Kiel 6 BUND LV e. V. Schleswig-Holstein, Kiel 7 BUND e.V. Natur-, Umwelt- und Abfallberatung, Preetz 8 10 BUND e.V.-Umwelthaus Neustädter Bucht, Neustadt 9 Nordelbisches Jugendwerk Ev. Jugend-,Freizeit- und Bildungsstätte, Plön 10 Jugendpfarramt der Nordelbischen Evang. Luth. Kirche, Plön 11 knik e.V. Koordination Natur im Kreis, Schwentinental 12 Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Flintbek 13 Förderverein Jugendumweltnetz, JUP, Bad Oldesloe 14 Arche Warder e.V. 15 Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V., Lübeck 16 Landwege e.V./ Ringstedtenhof, Lübeck 17 NABU LV SH e.V. Gruppe Büchen/ Mölln, Büchen 18 Natur-Erlebnis-Hof Seekamp e.V., Löptin 19 RUN Regionales Päd. Umweltzentrum, Neumünster 20 Verein Jordsand e.V., Haus der Natur, Ahrensburg 21 Förderungsverein Wildpark Eekholt e.V. Naturerlebnisstätte, Großenaspe 22 UmweltHaus am Schüberg, Ammersbek 23 Ev. Urlauberseelsorge Föhr, Wyk 24 BUND SH e.V. Kreisgruppe Stormarn, Reinbek 25 NABU LV SH e.V. Haseldorfer Marsch 26 NABU BV e.V. Wallnau, Westfehmarn 27 Bildungswerk Mensch und Meer e.V., Petrine 28 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Jugendwaldheim Süderlügum 29 Hof Norderlück, ökologischer Schulbauernhof, Steinberg 30 Naturschutzverein Wiedingharde, Informationszentrum Klanxbüll 31 Pädiko e.V. Waldkindergarten, Kiel 32 Naturpark Holsteinische Schweiz e.V., Uhrenhaus, Plön 33 Freundeskreis Neuer Botanischer Garten, Kiel 34 Ömrang Ferian Naturzentrum Norddorf/Amrum 35 Förderverein des Museums für Natur und Umwelt Lübeck e.V. 36 Natur-, Umwelt- und Abfallberatungsstelle Wespeninformationszentum (WIZ) Lütjenburg 37 NABU KV Plön e.V., Natur-, Umwelt- u. Abfallberatung, Plön 38 Förderverein des Jugendumweltnetzes JUP Bad Oldesloe/ 39 Initiativkreis Gut Wulfsdorf e.V., Ahrensburg 40 Geo step by step, NEZ Kollhorst, Kiel 41 Bauspielplatz Roter Hahn e.V., Lübeck 42 Schleswig-Holsteinisches Eiszeitmuseum e.V., Lütjenburg 43 Verein Land und Leben e.V., Hof Eichwerder, Schashagen Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 44 Förderverein Westküstenpark e.V. St.Peter Ording 45 Wurzelkinder e.V., Naturerlebnishof, Krummbek 46 NABU LV SH e.V, Gruppe Geesthacht, Geesthacht 47 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V./Landesforsten Erlebniswald Trappenkamp 48 Naturkundemuseum Niebüll e.V. 49 akademie am see Koppelsberg, Plön 50 Heinrich-Böll-Stiftung SH, anderes lernen, Kiel 51 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V./Landesforsten Jugendwaldheim Hartenholm 52 Klima-Stelle UmweltHaus am Schüberg, Ammersbek 53 Verein Jordsand e.V., Hauke-Haien-Koog/ Schlüttsiel 54 Verein Jordsand e.V., NSG-Höltigbaum, Ahrensburg 55 Verein Jordsand e.V., Oehe-Schleimünde, Maasholm 56 TOP 21 e.V., Elmshorn 57 ine Welt Gruppe Lübeck e. V. Infozentrum Eine Welt, Lübeck 58 Deutscher Tierschutzbund e.V. Tier-, Natur- und Jugendzentrum, Weidefeld 59 Marienhof Naturerlebnisraum Kolonistenhof, Rendsburg 60 Sozialtherapeutische Arbeits- und Lebensgemeinschaft, Bliestorf 61 NABU LV SH e.V., Ostangeln Integrierte Station Geltinger Birk, Nieby 62 Landbauforschungsgesellschaft , Weide-Hardebek 63 Wikingergruppe KITA Dreifaltigkeit, Lübeck 64 Förderverein Gut Wulksfelde, Tangstedt 65 Freunde des Tierparks Gettorf e.V., Gettorf 66 Verein Hof Klostersee e.V., Cismar-Gröhnwohldshorst 67 Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V., BEI, Kiel 68 Kollhorst e.V. Kiel 69 Obst-Museum, Winderatt 70 Förderverein des Instituts für ökologischen Landbau, Trenthorst e.V. 71 NABU Ortsgruppe Wedel 72 Christian Jensen Kolleg, internationale Bildungseinrichtung der Nordkirche 73 Schulbauernhof Helle e.V., Thumby 74 Noctalis-Welt der Fledermäuse, Bad Segeberg 75 Archäologisches-ökologisches Zentrum A…ZA, Albersdorf 76 Martin-Meiners-Förderverein für Jugend- und Umweltprojekte e. V., Bad Segeberg 77 Weltladen Heide e.V, Heide 78 BUND Kreisgruppe Pinneberg Umwelthaus Pinneberg e.V: 79 Weidelandschaften e.V., Kropp 80 Verein Jordsand e.V., NSG Lummenfelsen Helgoland 81 Bildungszentrum Eine Welt e.V., Neumünster 82 Stiftung Naturschutz SH, Molfsee 83 Hof Viehbrook GbR, Rendswühren 84 Kreisjugendring Stormarn e.V. Naturerlebnis Grabau 85 Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde mbH, Borgstedt 86 Kinder- Jugendbauernhof / AWO KV e.V., Kiel (Reitbereich) 87 Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V., Lübeck 88 NABU BV SH e.V. Wallnau, Westfehmarn Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 2. Einsatzstellen des FÖJ-Trägers Wattenmeer der letzten 5 Jahre 1 DJH Tönning, Umweltstudienplatz Nordsee 2 Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen 3 Naturschutzgemeinschaft Sylt, Braderup 4 Schutzstation Wattenmeer, Amrum 5 Schutzstation Wattenmeer, Föhr 6 WWF Projektbüro Wattenmeer Husum 7 Schutzstation Wattenmeer, Hörnum 8 NABU Haseldorfer Marsch 9 NABU Naturzentrum Katinger Watt 10 Schutzstation Wattenmeer, St. Peter 11 Seehundstation Friedrichskoog 12 Schutzstation Wattenmeer, Friedrichskoog 13 Schutzstation Wattenmeer, Westerhever 14 Schutzstation Wattenmeer, Pellworm 15 Schutzstation Wattenmeer, Hooge 16 Schutzstation Wattenmeer, Langeness 17 Schutzstation Wattenmeer, Nordstrand 18 Schutzstation Wattenmeer, Büsum (Infozentrum) 19 Natur- und Umweltzentrum Hohner See 20 NABU / Erlebniszentrum Naturgewalten List / Sylt 21 Schutzstation Wattenmeer, Husum 22 Klimaschutz Hallig Hooge 23 ADS-Heim Rantum / Schutzstation Wattenmeer 24 NABU Haseldorfer Marsch / Brasilienprojekt 25 DJH Büsum / Schutzstation Wattenmeer Es gibt Einsatzstellen mit 2 und mehr FÖJ-Plätzen. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 Anlage 3 Kriterien für die Besetzung von Einsatzstellen (aus: FÖJ-Konzeption SH) Maßgebend sind die vier übergeordneten Aspekte und die achtzehn Bewertungskriterien. Die Besetzungskriterien für die Einsatzstellen sind: Übergeordnete Aspekte: 1. Verbandsgerechtigkeit; 2. Unterstützung von kleineren Einsatzstellen; 3. Regionale Verteilung; 4. Einsatz in neuen Stellen. Positive Besetzungskriterien: 1. Vielfalt der Tätigkeiten innerhalb der Einsatzstelle; 2. Partizipation: Möglichkeit und Förderung eigenverantwortlicher Arbeit, z. B. Projekte; 3. Möglichkeit zur Entwicklung und Entfaltung von sozialer und kommunikativer Kompetenz; 4. ganzjährig gute fachliche und persönliche Betreuung; 5. Umsetzung des Einsatzplanes in der Einsatzstelle; 6. Möglichkeit zur Förderung und Entwicklung handwerklicher Fähigkeiten; 7. weitere Jugendliche im Projekt; 8. Teilnahme der EST-BetreuerInnen an Fortbildungen des Trägers; 9. Gesamtzufriedenheit; 10. Betreuung des Vorstellungsverfahrens und Mitauswahl der NachfolgerInnen durch die FÖJ-TeilnehmerInnen; 11. zusätzliche Bildungsangebote für die TeilnehmerInnen; 12. Aufnahme folgender Zielgruppen: NichtabiturientInnen, AusländerInnen, Menschen mit Migrationshintergrund, unter 18jährige und Menschen mit Behinderungen in den vergangenen zwei Jahren; 13. Vielfalt der Einsatzstellen, besondere Themen und Tätigkeitsbereiche; 14. Förderung des FÖJ durch Öffentlichkeitsarbeit und Mitgestaltung; 15. Kooperationsprojekte der Einsatzstellen untereinander oder mit anderen Partnern; 16. intensive unmittelbare Naturerlebnisse; 17. Interesse der BewerberInnen für die Einsatzstelle; 18. Wohnraumanmietung durch die Einsatzstelle in Gebieten mit Wohnungsmangel. Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Anlage 4 Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein zur Prüfungsbemerkung vom 03.02.2009 Freiwilliges Ökologisches Jahr Hier: Stellungnahme des MELUR für die Landesregierung der 18. Wahlperiode vom 04.07.12 zu der Frage 11 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje – Hoffmann und Reiner Rickers (CDU), FÖJ-Plätze in SchleswigHolstein : „Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber den Bemerkungen des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2009? Ziff. 1.2 (Teilnehmerstruktur verändern) Landeskinderregelung Die Grundlagen der Jugendfreiwilligendienste sind bundesweit geregelt. Das JFDG enthält keine Regelung zur Bevorzugung von Bewerbern/innen aus dem eigenen Land. Eine länderübergreifende Umsetzung ist vom Bundesgesetzgeber offenbar gewünscht. Auch im Hinblick auf die Zielsetzung des FÖJ erscheint diese Auffassung plausibel: Zur erfolgreichen Persönlichkeitsbildung ist es notwendig, das gewohnte soziale Umfeld zu verlassen und sein Leben – oft erstmals – selbstständig in die Hand zu nehmen, weshalb sogenannten Heimschläfern/innen auch in anderen Bereichen eine Kompetenzerweiterung nachweislich nicht so umfassend gelingt wie den anderen Freiwilligen. Ein weiterer Aspekt ist das Prinzip der Freiwilligkeit, denn die individuelle Interessenlage der Bewerber/innen auch hinsichtlich der Wahl des bevorzugten Bundeslandes ist ein besonders wichtiger Garant für den Erfolg des Projektes. Aus diesen Gründen wurden in der Vergangenheit Jugendliche mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein nicht bevorzugt. Von Schleswig-Holstein und anderen Ländern initiierte Länderabfragen ergaben wegen fehlender Angaben oder strukturbedingter Nichtvergleichbarkeit ein stets nur lückenhaftes Bild. Gleichwohl wird das MLUR die Anregung des LRH aufgreifen und erneut eine Abfrage unter den Ländern durchführen. Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 Zu wenig Teilnehmende mit Haupt- oder Realschulabschluss Die Besetzungskriterien der FÖJ-Konzeption enthalten eine ausdrückliche Zielgruppenförderung, wonach Bewerber/innen mit Haupt- oder Realschulabschluss, Bewerbungen aus dem Ausland, unter 18-Jährige und Behinderte bevorzugt berücksichtigt werden sollen. Allerdings ist oft festzustellen, dass Jugendliche mit Haupt- oder Realschulabschluss eine völlig andere Interessenlage als beispielsweise solche mit Abitur haben. Beide FÖJ-Träger haben die Erfahrung gemacht, dass Haupt- und Realschüler überdurchschnittlich oft aus dem laufenden Bewerbungsverfahren ausscheiden, weil sie entweder einen Ausbildungsplatz annehmen oder sich für einen weiterführenden Schulbesuch entscheiden. Es wird daher nur schwer gelingen, einen repräsentativen Anteil an den Jugendlichen mit Hauptschulabschluss für das FÖJ zu gewinnen. Hinzu kommt, dass der Betreuungsaufwand bei Hauptschulabsolventen durchweg höher ist. Berücksichtigt werden muss auch, dass es nicht Aufgabe der Jugendfreiwilligendienste ist, in Konkurrenz zur Jugendberufshilfe oder Jugendsozialarbeit zu treten; hierfür gibt es gesonderte Programme. Trotz dieser Schwierigkeiten hat sich der FÖJ-Ausschuss auf Grund der Erfahrungen der Einsatzstellen mit Hauptschülern/innen seit Frühjahr 2008 mit einem möglichen Modellprojekt für das FÖJ 2009/10 auseinandergesetzt, in dem bereits außerhalb des Berufslebens stehende Senior-Trainer (Mentoren) bis zu 5 Jugendliche direkt in den jeweiligen Einsatzstellen betreuen sollen. Das Projekt „FÖJ+Mentoring“ wird gemeinsam mit dem Sozialministerium geplant. Das MLUR wird im Zuge der anstehenden Vertragsverhandlungen mit auf die Träger einwirken, den Anteil an Haupt- und Realschülern anzuheben. Anmerkung MELUR: Die Auffassung wird von der Landesregierung geteilt. Zu Landeskinderregelung s. auch Antwort zu Frage 8, zur Länderabfrage siehe Antwort zu Frage 2. Ziff. 1.3 (Finanzielles Engagement des Landes reduzieren) Forderung nach Einstellung der Förderung von Zivi-FÖJ-Plätzen Die Landesförderung der Zivi-Plätze führte zu einem gewünschten Anstieg der Zahl männlicher FÖJ-Teilnehmer. Die Ausrichtung des FÖJ nach Gender-Aspekten ist seit Jahren eine Forderung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ). Den Trägern Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode wird dadurch eine Finanzierungslücke von monatlich 429 € von der Hand gehalten, die dadurch entsteht, dass von der durchschnittlichen monatlichen Landesförderung in Höhe von 697,50 € zuzüglich 153 € Förderung des BMFSFJ (= 850,50 €) für alle anderen Freiwilligen lediglich 421,50 € Förderung durch das Bundesamt für den Zivildienst verbleiben. Ungedeckt wären damit die monatlichen Ausgaben für Verpflegungsgeld, Mietzuschuss, allgemeine Verwaltungskosten des Trägers und die restlichen Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie nicht von der Pauschale abgedeckt sind. Der Höchstbetrag von 421,50 € beinhaltet lediglich eine Pauschale für pädagogische Begleitung von 153 € und max. 268,50 € für Taschengeld und Sozialversicherungsbeträge zusammen. Es ist stets ein besonderes Anliegen des Landes, so viele Bundesmittel wie möglich zu binden. Dieses ist bezüglich der Zivi-FÖJ-Plätze jedoch nur zielführend, wenn komplementäre Landesmittel eingesetzt werden, denn ohne diese wären die im Verhältnis zu den „normalen“ FÖJ-Plätzen gleich hohen Ausgaben nicht gedeckt. Zusätzliche Landesförderung von Zivi-Plätzen nicht Gegenstand des JFDG § 14 Zivildienstgesetz erlaubt ausdrücklich die Ableistung eines FÖJ nach dem JFDG an Stelle eines Zivildienstes; damit unterliegen auch diese Teilnehmer den Zielsetzungen des JFDG und haben Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber den anderen Freiwilligen ebenso wie die Träger hinsichtlich der Förderung, soweit die Mittel des BAZ nicht ausreichen. Anmerkung MELUR: Sachverhalt entfällt, durch die Änderung des Wehrrechts und damit der Aussetzung des Zivildienstes. Reduzierung der freiwilligen Landesförderung Im Zuge der Aufgabenkritik der Landesregierung wurden sämtlichen Aufgabenbereiche auf Einsparungen hin überprüft. Dazu wurden im MLUR verschiedenen Vorschläge aufgelistet, u.a. auch das FÖJ. Unter diesem Eindruck wurden für das FÖJ verschiedene Berechnungsszenarien durchgeführt. Eine diskutierte schrittweise Reduzierung auf letztlich 800 T€ hätte die bisher anerkannte Qualität des FÖJ gefährdet. Insoweit wurde in den Beratungen über den Doppelhaushalt 2007/2008 einen Reduzierung um 336 T€ für vertretbar gehalten. Inzwischen hat der Haushaltsgesetzgeber wieder eine Mittelerhöhung beschlossen. Anmerkung MELUR: Der Umwelt- und Naturschutz und das ehrenamtliche Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 Engagement im Naturschutz hat für die Landesregierung hohe Priorität. Das FÖJ leistet einen Beitrag zum ehrenamtlichen Engagement und zum Umweltund Naturschutz. Es ist darüber hinaus ein Angebot für junge Menschen, sich beruflich zu orientieren und die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass zur Erreichung dieser politischen Ziele die bisherige Finanzausstattung nicht ausreicht. Um den Bedarf an FÖJPlätzen zu decken und darüber hinaus auch die in der Vergangenheit anerkannte Qualität zu sichern und wird daher der Landeszuschuss auf 1,2 Mio. € erhöht. Siehe hierzu auch die Antwort auf die Fragen zu Nr. 5. Ziff.1.4 (Vorgaben durch das Ministerium – Betreuungsschlüssel kann erhöht werden) FÖJ-Ausschuss trifft politische Entscheidungen Der FÖJ-Ausschuss ist ein wichtiges partizipatorisches Instrument und dient der Findung konsensualer Entscheidungen. Die Landesregierung ist dort mit drei Mitgliedern vertreten. Allerdings ist der FÖJ-Ausschusss kein Organ, dessen Entscheidungen die Landesregierung oder das MLUR formal binden. Als ultima ratio bliebe daher immer die Möglichkeit der Exekutive, von Beschlüssen des Ausschusses abweichend zu handeln. Es hat sich allerdings bewährt und entspricht dem Ziel des Regierungshandelns, Beschlüsse solcher Gremien nach Möglichkeit nicht in Frage zu stellen. Forderung, das MLUR – nicht der FÖJ-Ausschuss – sollte über die Höhe der Zahlungen an die Teilnehmenden entscheiden Die Sorge des Landesrechnungshofs, im FÖJ-Ausschuss würde die Interessen des MLUR nicht ausreichend Gewicht haben, wird nicht geteilt. Die Argumente des Landes werden durch drei Stimmen von insgesamt sechs vertreten, nämlich von MLUR, Bildungsministerium und dem für Jugend zuständigen Sozialministerium. Die Interessen der Jugendlichen werden darüber hinaus vom Landesjugendring und mit einer Stimme aus dem Pool der jeweiligen Jahrgangssprecher/innen gewahrt. Träger und Einsatzstellenvertreter, die nach Auffassung des Landesrechnungshofs die eigentlichen Nutznießer der Landesförderung sind, sind lediglich beratend tätig und haben kein Stimmrecht. Die derzeitige Abstimmungsregelung hat sich seit Beginn des FÖJ bewährt und unterstreicht den Aspekt des partnerschaftlichen Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Zusammenwirkens. Sie steigert zudem die Motivation zur Mitwirkung sowie die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen und trägt so dazu bei, die hohe Qualität des FÖJ in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Hervorzuheben ist dabei zudem, dass in diesem Projekt, das die Förderung von jungen Menschen in den Vordergrund stellt, genau diese an der Ausgestaltung und an der Weiterentwicklung auch selbst verantwortlich mitwirken. Die Entscheidungsvorlagen werden regelmäßig von der Geschäftsstelle des Ausschusses, das ist die FÖJ-Betreuungsstelle beim Träger Nordelbische Kirche, vorbereitet und mit dem Vorsitzführenden MLUR abgestimmt; den Entscheidungsrahmen gibt stets das MLUR vor. Anmerkung MELUR: Die Auffassung wird von der Landesregierung geteilt. Forderung nach Heraufsetzen des Betreuungsschlüssels für pädagogisches Personal von 1:30 auf 1:40 Der hohe Qualitätsstandard der Seminare bei dem derzeitigen Betreuungsschlüssel von 1:30 wurde 2006 in einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln festgestellt. Das Land ist bestrebt, diesen Standard auch weiterhin zu gewährleisten. Auch vor dem Hintergrund, den Anteil von Hauptschulabsolventen zu erhöhen, wäre eine Verschlechterung des Betreuungsschlüssels kontraproduktiv. Auf der Bund-Länder-Besprechung zum Thema „Bildung“ im Dez. 2008 zeigte sich, dass mittlerweile auch andere Bundesländer einen besseren Betreuungsschlüssel als den vom Bund geforderten Schlüssel 1:40 anstreben, weil erstens kleinere Seminargruppen Bildungs- und Kompetenzvermittlung nachgewiesenermaßen begünstigen (ähnlich wie der sog. Klassenteiler in der Regelschule) und zweitens anders eine bedarfsgerechte Betreuung der Teilnehmenden im Hinblick auch auf deren zunehmende Lebensproblematiken nicht mehr zu gewährleisten ist. Schleswig-Holstein trägt diesem Erfordernis bereits seit langem Rechnung. In beiderlei Hinsicht wird diese Haltung unterstützt durch einen aktuellen Offenen Brief des Bundesarbeitskreises der Träger des FÖJ an die Länder und das Bundesfamilienministerium von Anfang Dez. 2008. Anmerkung MELUR: Die Auffassung wird von der Landesregierung geteilt. Forderung nach Zusammenlegung der Seminare beider Träger Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 Gerade auch unter dem Eindruck des o.g. offenen Briefes erscheint die von Seiten des Landesrechnungshofes empfohlene Zusammenlegung der Seminare beider Träger, um Synergien zu nutzen und Mittel einzusparen, wenig zielführend. Bei allen Anstrengungen, die Landesmittel sparsam zu verwenden, darf die übergeordnete gesetzliche Zielsetzung, nämlich die Persönlichkeitsförderung der Jugendlichen, nicht vergessen werden. Das pädagogische Rahmenkonzept des Bundes sieht vor, dass fachliche Profile der Träger zu berücksichtigen sind und im Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch regionale Aspekte Bedeutung erlangen sollen. Eine trägerübergreifende Zusammenlegung eines FÖJ-Jahrgangs mit 150 Teilnehmern an zentralen Orten, führt einerseits zu höheren Fahrtkosten und zu höheren Kosten bei der Anmietung von für pädagogische Arbeiten geeigneten Räumlichkeiten. Das Prinzip der Selbstversorgung müsste dann ebenfalls aufgegeben werden, da größere Seminarhäuser nur mit Verpflegung anzumieten sind. Dies würde insgesamt zu höheren Kosten führen. Anmerkung MELUR: Die Auffassung wird von der Landesregierung geteilt. Forderung einer Landes-Pauschale auch für die pädagogische Betreuung Bislang hatte es das MLUR bei seiner Festbetragsfinanzierung vermieden, einen bestimmten Anteil des Festbetrages ausdrücklich für die pädagogische Begleitung vorzusehen, denn nach den bisherigen Zuwendungsbescheiden im Rahmen der Festbetragsfinanzierung verbleiben von dem monatlichen Durchschnittsbetrag in Höhe von 697,50 € nach Abzug der Zahlungen an die Teilnehmer/innen und der Sozialversicherungsbeiträge lediglich durchschnittlich 114,50 €, die zur Deckung allgemeiner Kosten der Träger vorgesehen sind, wie z.B. Bewerbungsverfahren, persönliche Betreuung der Freiwilligen, Betreuung der Einsatzstellen und allgemeine Verwaltungskosten. Nötigenfalls können die Träger daraus auch den Aufwand der pädagogischen Begleitung decken, soweit dieses nicht bereits durch Bundes- und Eigenmittel und die Einsatzstellenbeiträge geschehen ist. Derzeit prüft das MLUR, wieder auf Anteilfinanzierung umzustellen, um bei möglichen Ausgabenreduzierungen den Landeshaushalt zu entlasten. Anmerkung MELUR: Eine Umstellung auf Anteilfinanzierung wurde geprüft und hat sich als zu bürokratisch erwiesen, ohne dabei den Landeshaushalt Drucksache 18/40 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode entlasten zu können. Für die pädagogische Betreuung zahlt der Bund einheitlich für alle Länder und alle Freiwilligendienste 200 €/Freiwilligen, sofern diese nachgewiesen werden können. Ziff. 1.5 (Empfehlungen ermöglichen erhebliche Reduzierung der Ausgaben) Forderung nach Einsatzstellen bei öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen Nach Auffassung der Landesregierung sollen die kleineren Vereine und Verbände im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes das Gros der Einsatzplätze stellen. Ein konkretes Interesse öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen zeichnet sich derzeit nicht ab. Im Rahmen der Weiterentwicklung des FÖJ in Schleswig-Holstein wird geprüft, zukünftig auch diese als Einsatzstellen zuzulassen, die dann je nach finanzieller Potenz höhere Einsatzstellenbeiträge zu leisten haben. Das MLUR wird im FÖJ-Ausschuss auf ein entsprechendes Ergebnis hinwirken. Anmerkung MELUR: Mittlerweile wurde das FÖJ auch für Unternehmen und Kommunen u.a. bei Übernahme sämtlicher Kosten eingeführt. Einige zusätzliche Plätze konnten dadurch eingerichtet werden. Forderung nach höherer Eigenbeteiligung der Einsatzstellen Bei der überwiegend ehrenamtlichen Struktur der Einsatzstellen ist eine höhere Eigenbeteiligung kaum denkbar; entsprechende Diskussionen im Jahr 2006 im Zusammenhang mit der damals anstehenden drastischen Mittelkürzung haben dieses verdeutlicht. Im Gegensatz zu sehr vielen Einsatzstellen im Bereich des FSJ gibt es im FÖJ bei den überwiegend ehrenamtlich geführten Vereinen und Verbänden keine Möglichkeit zur Refinanzierung. Eine Entscheidung über den Antrag auf Ermäßigung durch das MLUR muss zudem grundsätzlich abgelehnt werden. Allein die Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würde den Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen und damit zusätzliches Personal binden. Da die Durchführung des FÖJ in Schleswig-Holstein den jeweiligen Trägern obliegt, müsste dieses Verfahren im Zweifelsfall von ihnen durchgeführt werden. Forderung nach verbindlichen Richtlinien Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/40 Grundsätzlich ist der Erlass verbindlicher Richtlinien bei nur zwei Zuwendungsempfängern aus haushaltsrechtlicher Sicht unüblich. Bei Ziff. 14.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung handelt es sich lediglich um eine Kann-Vorschrift, die es dem betreffenden Ministerium freistellt, Richtlinien zu erlassen. Das MLUR hält die Konzeption als Grundlage für die Durchführung des FÖJ insbesondere deshalb für ausreichend, weil darüber hinaus die wesentlichen Pflichten der beiden Träger in den mit ihnen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträgen festgelegt sind. Es ist beabsichtigt, in den in diesem Jahr neu abzuschließenden Verträgen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung für verbindlich zu erklären und ggf. auch weitere Regelungen aufzunehmen. Hinsichtlich verbindlicher Vorgaben für weitere Einsatzstellen und Träger, die möglicherweise nicht der üblichen Verbandsstruktur angehören, ist die Konzeption anzupassen. Für die Zulassung neuer Träger, die allein in der Verantwortung des MLUR liegt, gibt es zusätzliche, auf Bund-Länder-Ebene erarbeitete Empfehlungen. Im Übrigen würden auch neue Träger den Bestimmungen und Zielsetzungen des JFDG unterliegen, die in der Konzeption konkretisiert werden. Anmerkung MELUR: Die Auffassungen werden von der Landesregierung geteilt. KA130A Anlagen KA 130A