SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4003 18. Wahlperiode 2016-03-30 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Identitätsfeststellung bei der Registrierung von Flüchtlingen 1. Welche Daten (Personalien, Lichtbilder, Fingerabdrücke, etc.) werden bei der Erstregistrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen vom Land mit welchem System erhoben? Antwort: Die Aufnahmeeinrichtungen sind durch die aktuellen und in dieser Form am 5. März 2016 in Kraft getretenen Regelungen des Asylgesetzes (AsylG) und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) ermächtigt und verpflichtet , von Ausländerinnen und Ausländern, die um Asyl nachgesucht haben , eine Reihe von personenbezogenen Daten, ein Lichtbild und Fingerabdruckdaten zu erheben und in den dafür vorgesehenen Datenregistern eines lokalen Systems und des Ausländerzentralregisters zu speichern. Für die Datenerhebung und -speicherung werden je nach gesetzlicher Grundlage das lokale Datenverarbeitungssystem der Aufnahmeeinrichtungen sowie das Ausländerzentralregister (AZR) genutzt. 2. Erlauben die Programme des Registrierungssystems des Landes einen Datenaustausch mit anderen Bundesländern, Bundesbehörden und dem System Eurodac? Antwort: Zurzeit noch nicht. Gegenwärtig laufen Vorbereitungen, das bei den schleswig -holsteinischen Aufnahmeeinrichtungen verwendete Datenverarbeitungs- Drucksache 18/4003 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 system durch eine Anwendung zu ersetzen, die allen Anforderungen an eine moderne Datenverarbeitung in der Migrationsverwaltung gerecht wird. Die Inbetriebnahme des neuen Systems ist für die zweite Jahreshälfte 2016 vorgesehen . Aktuell findet eine parallele Erfassung der Daten im Rahmen der Erstellung des Ankunftsnachweises und Übermittlung an das AZR sowie an die Fachanwendung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Maris) statt. Auf diesem Weg wird der EURODAC-Abgleich über das Bundeskriminalamt generiert . 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele aller im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 in Schleswig-Holstein registrierten oder untergebrachten Flüchtlinge mehrfach registriert wurden und hierbei mehrere bzw. verschiedene Identitäten angegeben haben? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Über vermeintliche Mehrfachregistrierungen liegen keine statistischen Angaben vor.