SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4010 18. Wahlperiode 31.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Vorbemerkung der Landesregierung: Zuständig für die Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen Ausländer (UMA) ist nach dem SGB VIII der örtliche Träger der Jugendhilfe. Die Fragen betreffen damit im Wesentlichen als Selbstverwaltungsangelegenheiten die Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte. Der Landesregierung liegen hierzu folglich zum allergrößten Teil keine Daten vor. Vor diesem Hintergrund wurden die Kreise und kreisfreien Städte um Übersendung der entsprechenden Daten gebeten. Im Hinblick auf die Wahrung der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage und der sehr starken personellen Belastung in den Kommunen fallen die Rückmeldungen sehr unterschiedlich aus, teilweise gab es keine Rückmeldungen. Eine differenzierte Betrachtung nach Kreisen und kreisfreien Städten ist daher nicht möglich. 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind derzeit in Schleswig- Holstein untergebracht? Antwort: Mit Stand 18. März 2016 waren dem Landesjugendamt 2507 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten für UMA in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig- Holstein gemeldet. 2. Wo und wie werden diese untergebracht? Aufstellung bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenziert vornehmen. Drucksache 18/4010 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Die UMA werden in Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegestellen und Gastfamilien untergebracht . Im Übrigen s. Vorbemerkung der Landesregierung. 3. Wie gestaltet sich die soziale und psychologische Betreuung und Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen? Antwort: Die soziale Betreuung erfolgt durch Fachkräfte des Jugendamtes, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Gast- und Pflegefamilien. 4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind gegenwärtig nicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht? Wie und durch wen gewährleistet die Landesregierung hier die pädagogische Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sowie den Kinderschutz? Antwort: Im Kreis Ostholstein sind derzeit 4 UMA nicht in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht . Hier wird die Betreuung durch Pflegefamilien und durch intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) sichergestellt. Im Kreis Pinneberg befinden sich derzeit 52 UMA bei geeigneten Personen in Obhut. Die pädagogische Betreuung wird über ambulante Jugendhilfemaßnahmen sichergestellt und durch einen engen Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) begleitet . Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor (s. Vorbemerkung). 5. Wie viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Kinder und Jugendlichen sind Mädchen? Antwort: Im Durchschnitt liegt der Anteil der Mädchen bei unter 5%. 6. Wie viele von ihnen waren in Begleitung ihrer Geschwister bzw. minderjähriger Verwandter? Antwort: Hierzu liegen keine Daten vor. 7. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im Jahr 2015 nach der Dublin- Verordnung an welche anderen Mitgliedstaaten der EU rücküberstellt (bitte aufschlüsseln ), und bei wie vielen wurde auf die Rücküberstellung verzichtet? Antwort: Der Landesregierung sind hierzu keine Fälle bekannt. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4010 8. Wie hoch ist die Quote der als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen, die aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften entweichen? Wie bewertet die Landesregierung diese Anzahl? Welche Gründe sieht die Landesregierung für das dauerhafte Verlassen der zugewiesenen Unterkünfte und wie reagiert sie darauf? Antwort: Der Kreis Ostholstein hat eine Quote von 46% gemeldet. Die hohe Quote mag darin begründet sein, dass die Jugendlichen ihre Reise auf der Vogelfluglinie nach Dänemark fortgesetzt haben. Häufig bestehen verwandtschaftliche Verbindungen nach Dänemark oder Schweden. Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor (s. Vorbemerkung). 9. Mit wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Schleswig-Holstein unterzubringen und zu betreuen sind, rechnet die Landesregierung im Jahr 2016? Antwort: Die Zahl der in Schleswig-Holstein unterzubringenden und zu betreuenden UMA ist stark abhängig von der geopolitischen Situation. Eine seriöse Prognose ist folglich nicht möglich. 3