SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4011 18. Wahlperiode 29.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Finanzministerin Investitionsquote Vorbemerkung des Fragestellers: In der Regierungserklärung „Zweieinhalb Jahre Rot-Grün-Blau - Erfolgreiche Arbeit für unser Land“ erklärte Ministerpräsident Torsten Albig am 12. November 2014: „Wir wissen: Investitionen in unser Land sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Landes. Wir wissen, dass wir Geldschulden nicht länger durch Betonschulden ersetzen dürfen, etwa indem wir Straßen und Brücken nicht mehr reparieren . Deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, dass es schon in der Nachschiebeliste gelungen ist, die Investitionsquote spürbar über 7 % zu erhöhen. Das ist ein wichtiges Zeichen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Investitionsquote bildet das Verhältnis von den nach der Bund/Ländereinheitlichen Haushaltssystematik ausgewiesenen Investitionsausgaben zu den Nettoausgaben des Landes ab. Die so definierten Investitionsausgaben lassen andere investiv wirkende Ausgaben, die systematikbedingt den Personalausgaben oder Zuweisungen , u.a. an die Hochschulen, zuzuordnen sind, außerhalb der Betrachtung, obwohl auch mit diesen Ausgaben positive Wachstumseffekte erzielt werden können. Den Fokus der Diskussion auf die sogenannte Investitionsquote nach Definition der Haushaltssystematik zu legen, greift daher zu kurz. Dies gilt insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass diese Quote – unter sonst gleichen Bedingungen – allein deshalb geringer ausfällt, wenn der Bund zusätzliche Mittel zur Entlastung der kommunalen Ebene, z.B. Grundsicherung, zur Verfügung stellt, die durch den Haushalt Drucksache 18/4011 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 des Landes lediglich durchgeleitet werden. Dieser Vorgang verringert zwar die Investitionsquote , an den Investitionen insgesamt ändert sich jedoch nichts. 1. Wie bewertet die Landesregierung die in der Medieninformation „Solide – Belastbar – Verfassungskonform“ des Finanzministeriums vom 15. März 2016 für die Haushaltseckwerte 2017 genannte Investitionsquote von 6,1 Prozent? Antwort der Landesregierung: Die mit den Eckwerten formell ausgewiesene Investitionsquote, die ausschließlich auf die Bund/Länder-einheitliche haushaltssystematische Definition Bezug nimmt, unterzeichnet das tatsächliche Investitionsvolumen, das im Jahr 2017 voraussichtlich generiert werden wird. Darüber hinaus werden mit der Umsetzung des Programms IMPULS 2030 das Investitionsvolumen und damit die Quote steigen. Diese zusätzlichen Investitionen werden jedoch erst im Zuge der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2017 sichtbar. 2. Bleibt die Landesregierung bei der Aussage von Ministerpräsident Torsten Albig vom 12. November 2014 zum Thema Investitionen hinsichtlich der „zentralen Bedeutung für den Erfolg dieses Landes“? Wenn ja, wie spiegelt sich diese Aussage in den Haushaltseckwerten 2017 wider? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Landesregierung: Ja. Investitionen sind unzweifelhaft von Bedeutung für den Erfolg des Landes. Ein Ansatz, der Investitionen allein im Sinne der haushaltssystematische Abgrenzung zu versteht, greift jedoch zu kurz. Unter Investitionen muss sinnvollerweise die Gesamtheit wachstumsfördernder Ausgaben verstanden werden. Die Landesregierung verfolgt mit ihrer Politik exakt einen solchen Ansatz und stärkt genau die Bereiche, von denen langfristige Wachstumsimpulse zu erwarten sind. Dies gilt insbesondere für die Bereiche frühkindliche Bildung, schulische Bildung und Hochschulbildung. 3. Bleibt die Landesregierung bei der Aussage von Ministerpräsident Torsten Albig vom 12. November 2014, dass „Geldschulden nicht länger durch Betonschulden “ ersetzt werden dürfen? Wenn ja, wie spiegelt sich diese Aussage in den Haushaltseckwerten 2017 wider? Wenn nein, warum nicht? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4011 3 Antwort der Landesregierung: Die Landesregierung setzt auf einen Mittelweg zwischen Abbau des Sanierungsstaus , insbesondere mit dem Programm IMPULS 2030, und gleichzeitiger Rückführung des (strukturellen) Defizits. Das Land setzt gezielt Mittel ein, um den Sanierungsstau abzubauen. Unter sonst gleichen Bedingungen würde bei Nichtumsetzung des Programms IMPULS 2030, das Haushaltsdefizit früher abgebaut bzw. früher der Haushalt ausgeglichen. Eine Lösung für den aufgelaufenen Sanierungsstau wäre dies jedoch nicht.