SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4014 18. Wahlperiode 2016-04-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Nutzung externer Plattformen im Zusammenhang mit dem Informationszugangsgesetz 1. Behandelt die Landesregierung Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz, die über externe Plattformen wie fragdenstaat.de eingereicht werden, wie Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz, die direkt an die Landesregierung gestellt werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 2 Informationszugangsgesetz heißt es: „Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die in Anspruch genommene Stelle diesem Antrag, es sei denn, die in Anspruch genommene Stelle hat wichtige Gründe, die Informationen auf andere Art zugänglich zu machen.“ Wie definiert die Landesregierung diese „wichtigen Gründe“? Antwort: Die Landesregierung hat keine Definition „wichtiger Gründe“ vorgegeben. Die Entscheidung, ob von der gewünschten Art der Auskunft aus wichtigen Gründen abzuweichen ist, wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen getroffen. 3. Wie oft wurden Anfragen nicht in der vom Anfragensteller gewünschten Form beantwortet? Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Drucksache 18/4014 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Führt die Landesregierung Statistiken über Anfragen, die nach dem Informationszugangsgesetz gestellt werden? Wenn ja, bitte die Statistik der Antwort beifügen. Gemeinsame Antwort zu Fragen 3 und 4: Die Landesregierung führt keine Statistiken oder Erhebungen, die eine Beantwortung der Fragen 3 und 4 ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen der Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) vom 11.7.2012 (LT-Drs. 18/43) und Torge Schmidt (PIRATEN) vom 9.1.2015 (LT-Drs. 18/2587) verwiesen.