SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4015 18. Wahlperiode 2016-04-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Polizeiliche Erfassung von Fußballfans (Teil 3) 1. Sind mithilfe von Präventivdateien über Fußballfans Straftaten verhindert worden und, wenn ja, welche? Antwort: Durch präventivpolizeiliche Maßnahmen gegen einen potentiellen Störer wird eine Gefahrenreduzierung für die geplante Sportveranstaltung erreicht. Damit einhergehend werden auch die szenetypischen Straftaten verhindert, die für den von der Maßnahme betroffenen Störer signifikant sind. 2. Haben die Daten sonst einen konkreten Nutzen gehabt (bitte spezifizieren)? Antwort: Die erfassten Daten bilden die Grundlage bei der Vorbereitung gezielter Gefahrenabwehrmaßnahmen im Vorfeld von Einsatzmaßnahmen. Als geeignete Maßnahmen kommen u. a. Gefährderansprachen, Aufenthaltsverbote , Platzverweise oder Meldeauflagen in Betracht. Potentielle Störer werden so vom Gefahrenort ferngehalten und zugleich wird ihre negative Einflussnahme auf andere Personen vor Ort minimiert. Drucksache 18/4015 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Warum wird neben der bundesweiten Datei "Gewalttäter Sport" eine Landesdatei "Fußball SH" geführt? Antwort: Zweck des Verfahrens „Fußball SH“ ist die systematische Erfassung von Sachverhalten mit Gefahrenrelevanz, einschließlich personenbezogener Daten, auch unterhalb der Speichermöglichkeit in der Bundesdatei „Gewalttäter Sport“ mit dem Ziel, Tatsachenerkenntnisse für eine Prognoseentscheidung zur Gefahrenabwehr in einem strukturierten Verfahren abrufbar vorzuhalten . Im Unterschied zur Datei „Gewalttäter Sport“, die in Einsatzsituationen Anhaltspunkte für sachgerechte und wirksame Eingriffsmaßnahmen liefern soll, dient das Verfahren „Fußball SH“ mit Schwerpunkt der Vorbereitung gezielter Gefahrenabwehrmaßnahmen im Vorfeld von Einsatzmaßnahmen.