SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4016 18. Wahlperiode 29.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Kostenfreier Zugang zu Gerichtsentscheidungen Vorbemerkung: Ab Januar 2016 werden die bislang für Juris exklusiv aufbereiteten Entscheidungen der Bundesgerichte durch den frei zugänglichen Webservice "Entscheidungen im Internet" aktuell und kostenlos veröffentlicht und so auch anderen kommerziellen Weiterverwendern zur Verfügung gestellt. 1. Werden auch die Gerichte des Landes alle für Juris aufbereiteten Entscheidungen durch den frei zugänglichen Webservice "Entscheidungen im Internet" veröffentlichen und so auch anderen kommerziellen Weiterverwendern zur Verfügung stellen? Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung? Antwort: Nein. „Rechtsprechung im Internet“ (www.rechtsprechung-im-internet.de) ist ein Service des Bundministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, über den Bürgerinnen und Bürgern ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Rechtsprechung der schleswig-holsteinischen Gerichte wird über den Service http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de zur Verfügung gestellt. Drucksache 18/4016 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie verfahren anderen Bundesländer in dieser Frage? Antwort: Die jeweiligen Landesrechtsprechungsportale der anderen Bundesländer können hier aufgerufen werden: http://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php