SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4019 18. Wahlperiode 04.04.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Haushaltstitel Kommunikation in Krisensituationen Vorbemerkung des Fragestellers: In der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2016 (Umdruck 18/5067) findet sich im Kapitel 0301 für den neuen Titel 531 03 „Kommunikation in Krisensituationen“ die Bemerkung: „Veranschlagt für den Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Krisenkommunikation [sic] im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung.“ Der Wortlaut der Bemerkung bzw. Erläuterung zu diesem Haushaltstitel findet sich weder in der Drs. 18/3597 (Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses) noch im Landeshaushaltsplan Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2016 wieder. 1. Warum wurde in der Drs. 18/3597 (Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ) die Bemerkung bzw. Erläuterung aus der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2016 (Umdruck 18/5067) für den neuen Haushaltstitel nicht übernommen? Durch wen, auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Änderung? Antwort: Bei der im Umdruck 18/5067 zu Titel 0301-531 03 „Kommunikation in Krisensituationen “ enthaltenen Bemerkung handelt es sich um eine sogenannte Differenzdruck- Bemerkung, um die Änderung gegenüber dem Haushaltsentwurf darzulegen. Bemerkungen und Erläuterungen werden standardmäßig nicht in die Drucksache Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in Bezug auf den Haushalt aufgenommen. Diese Beschlussempfehlung enthält lediglich komprimierte Angaben zu den Veränderungen im Rahmen der Nachschiebeliste im Vergleich zum Haushaltsentwurf . Die Aufbereitung der Beschlussempfehlung in Bezug auf den Haushalt Drucksache 18/4019 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 liegt formal in den Händen des Parlaments, technisch unterstützt durch das Finanzministerium . 2. Warum weicht die Bemerkung bzw. Erläuterung für den Haushaltstitel 531 03 im Kapitel des Landeshaushaltsplanes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2016 („Veranschlagt für einen Rahmenvertrag für Leistungen im Zusammenhang mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit in Krisensituationen.“) von dem Wortlaut in der Nachschiebeliste (Umdruck 18/5067) und der Drs. 18/3597 (Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses) ab? Durch wen, auf wessen Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Änderung? Antwort: Im Druckstück des Haushaltsplans handelt es sich um eine Erläuterung im Sinne der Haushaltstechnischen Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein (HRL). Nach Nr. 5.14 sind neue Ansätze in jedem Fall zu erläutern. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Erläuterungen grundsätzlich nicht verbindlich sind - soweit sie nicht nach § 17 LHO ausdrücklich für verbindlich erklärt wurden. Die Bemerkung im Umdruck zur Nachschiebeliste (Nr. 3.3.8 HRL = Differenzdruck- Bemerkung) dient der Information, warum mit der Nachschiebeliste Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf vorgenommen werden. Die Bemerkung erscheint ausschließlich in dem Umdruck zur Nachschiebeliste, nicht hingegen im Druckstück des Haushaltsplans oder in der Drucksache Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in Bezug auf den Haushalt. Siehe auch Antwort zu Frage 1. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es die Intention des Haushaltsgesetzgebers war, Krisenkommunikation im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung mit 200.000 Euro haushalterisch zu unterlegen und nicht für einen Rahmenvertrag für Leistungen im Zusammenhang mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit in Krisensituationen ? Wenn ja, warum hat sich die Landesregierung anders entschieden? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung nimmt keine Bewertung der Intention des Haushaltsgesetzgebers vor. Bereits mit der Nachschiebeliste wurde formuliert (Umdruck 18/5067), dass die Haushaltsmittel für einen Rahmenvertrag mit einem externen Dienstleister veranschlagt sind. Der Dienstleister soll die Landesregierung dabei unterstützen und beraten , wie sie in Situationen mit besonders hohem Kommunikationsbedarf die Medien und die Öffentlichkeit schnell, umfassend, detailliert und transparent informiert. Dazu gehören, wie der Chef der Staatskanzlei am 19. November 2015 im Finanzausschuss bei der Begründung des betreffenden Titels in der Nachschiebeliste ausgeführt hat, die Bewältigung kommunikativer Schwierigkeiten in Krisensituationen wie die Keimfunde am UKSH und insbesondere der erwartete erhöhte Kommunikationsbedarf durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen im Sommer/Herbst 2015. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4019 3 Weitere Beispiele aus der Vergangenheit für solche Ereignisse und Situationen mit zeitweise erhöhtem Kommunikationsbedarf sind Krisen wie die Havarie der „Pallas“, die Schweinegrippe oder Lebensmittelskandale („Dioxin in Eiern“). Die tatsächliche Inanspruchnahme der Mittel ergibt sich aus dem im Jahresverlauf entstehenden Bedarf. 4. Gibt es weitere Haushaltstitel im Landeshaushaltplan Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2016, bei denen ähnliche bzw. vergleichbare Änderungen bei den Bemerkungen bzw. Erläuterungen vorgenommen worden sind? Wenn ja, welche Haushaltstitel in welchen Einzelpläne sind betroffen? Durch wen und auf wessen Veranlassung erfolgten die jeweiligen Änderungen? Antwort: Bei Titel 0301-531 03 wurden weder bei der Bemerkung, noch bei der Erläuterung Änderungen vorgenommen. Der Titel 0301-531 03 wurde über die Nachschiebeliste neu eingerichtet. Aus diesem Grund erscheint die Erläuterung im Druckstück des Haushaltsplans 2016 erstmalig. Die Erläuterung entspricht inhaltlich der Bemerkung in der Nachschiebeliste sowie den Ausführungen des Chefs der Staatskanzlei im Rahmen der Finanzausschusssitzung am 19. November 2015. Nach Beschluss des Parlaments über den Haushalt sind grundsätzlich nur noch redaktionelle Änderungen und die Bereinigung offensichtlicher Unstimmigkeiten in den Erläuterungen zulässig. Siehe auch Antworten zu den Fragen 1 bis 3. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es dem Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit entspricht, wenn Bemerkungen bzw. Erläuterungen von Haushaltstiteln nach der Beschlussfassung verändert werden? Bitte begründen. Antwort: Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 4. 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es dem Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit entspricht, wenn Bemerkungen bzw. Erläuterungen von Haushaltstiteln ohne Benachrichtigung des zuständigen Ausschusses verändert werden? Bitte begründen. Antwort: Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 4.