SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4022 18. Wahlperiode 01.04.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Fortschreibung des Krankenhausplans Vorbemerkung des Fragestellers: Der Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein ist mit Wirkung zum 01. Januar 2010 erlassen worden. Er ist spätestens nach Ablauf von 6 Jahren fortzuschreiben . 1. Aus welchen Gründen ist die Fortschreibung des Krankenhausplans nach 6 Jahren zum 01.01.2016 nicht erfolgt? Antwort: Der Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein hat gem. AG-KHG (Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz) eine Laufzeit von höchstens 6 Jahren. Er wäre daher regulär bereits zum 01.01.2016 fortzuschreiben gewesen. Zu diesem Datum trat das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft, dessen Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder abgewartet werden musste. Notwendig war deshalb, den laufenden Krankenhausplan durch Erlass zu verlängern und die Fortschreibung des Krankenhausplanes erst zum 01.01.2017 vorzunehmen. Drucksache 18/4022 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Eine solche Verlängerung des Planungszeitraumes hat es bereits beim Krankenhausplan 2001-2005 gegeben, der seinerzeit sogar um 4 Jahre verlängert wurde. 2. Wann ist es zu einer Verlängerung des Krankenhausplanes gekommen? Antwort: Die Verlängerung des aktuellen Krankenhausplanes wurde durch Erlass, veröffentlicht in der Ausgabe des Amtsblattes Nr. 49 vom 07.12.2015 bekanntgegeben. Dies ist im Einvernehmen mit den Krankenhausplanungsbeteiligten geschehen. 3. Wie wurde die Verlängerung des Krankenhausplans bekannt gegeben? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2 4. Wann ist mit einer Fortschreibung des Krankenhausplans zu rechnen? Antwort: Die Fortschreibung des Krankenhausplans soll zum 1. Januar 2017 erfolgen und wird derzeit in einer Arbeitsgruppe der Krankenhausplanungsbeteiligten vorbereitet. 2