SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4024 18. Wahlperiode 16-04-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Überwachung durch Drohnen 1. Welche öffentlichen Stellen haben in den Jahren 2014 und 2015 wann, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten in Schleswig-Holstein Drohnen mit Bildübertragung oder -aufzeichnung eingesetzt? Wie sind die Betroffenen ggf. auf die Bildaufzeichnung hingewiesen worden? Antwort: Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten: Am 01.10.2015 wurde durch die Polizeidirektion Lübeck ein unbemanntes Luftfahrtsystem der Polizei Hannover in einer Todesfallermittlung zur Absuche eines Uferstreifens und eines Feldes nach einer vermissten Person eingesetzt. Zu den entstandenen Kosten können keine Angaben gemacht werden, da eine Abrechnung noch nicht erfolgt ist. Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume, Integrierte Station Geltinger Birk Von der Integrierten Station wurden in dem genannten Zeitraum Aufträge für drei naturschutzfachlich motivierte Befliegungen der Geltinger Birk und Umgebung erteilt, um z. B. den Erfolg realisierter Maßnahmen zu dokumentieren. Es wurde nur aus großer Höhe und nur Landschaft fotografiert. Personen sind auf den Aufnahmen nicht zu erkennen: 1. Befliegung 2014: Kosten ca. 500 € 2. Befliegung 2015: FFH-Pufferflächen Stausmark (FFH-Wald Südlich Holzkoppel): Kosten 142,66 € Drucksache 18/4024 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Befliegung 2015 (Abrechnung 2016): Brutinseln Geltinger Birk: Kosten 500 €. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat bisher zu folgenden Zwecken Drohnen eingesetzt: 1. Erfassung der Vegetationsstrukturen und des Landschaftsbildes zum Monitoring und zur Planung von Naturschutzmaßnahmen. 2. Flugbilder für das Filmprojekt Wildes Schleswig-Holstein Zu 1): Daten wurden nicht veröffentlicht. Eine Erfassung erfolgte im Juni 2014 in den Naturschutzgebieten Speicherkoog Nord und Wördner Loch, in Kooperation und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde und dem Flächenpächter. Menschen wurden, bis auf die Personen, die an der Aktion beteiligt waren, nicht gefilmt. Im Naturschutzgebiet herrscht Betretungsverbot. Die Kosten betrugen rund 500 Euro. Weitere Drohneneinsätze erfolgten im Juli und September 2014 im Stiftungsland Schäferhaus Süd. Ziele waren die Erfassung der Vegetationsstrukturen und des Landschaftsbildes zum Monitoring und zur Planung von Naturschutzmaßnahmen sowie die Erfassung des Effektes von Beweidung auf die Vegetationsstruktur. Die Kosten betrugen rund 1800 Euro. Zu 2) Flugaufnahmen sind Bestandteile des Films „Wildes Schleswig-Holstein“. Gedreht wurde zwischen Oktober 2013 und Mai 2014. Die Stiftung hat eine Produktionsfirma mit dem Dreh beauftragt. Im Rahmen der Dreharbeiten sind an folgenden Orten Drohnenaufnahmen gemacht worden: Im Beltringharder Koog, in Stodthagen, in Nordoe, in der Eider-Treene-Sorge-Niederung, am Sehlendorfer Binnensee und im Hartshoper Moor. Bei den Dreharbeiten wurde mit Darstellern gearbeitet, die alle vorab informiert wurden und eingewilligt haben. Zufällig an den Drehorten anwesende Personen wurden vor Ort aufgeklärt und gebeten, sich zu entfernen, sofern sie nicht auf dem Filmmaterial sein möchten. Drohnenkosten wurden nicht extra ausgewiesen . Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel werden Drohnen vor allem für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Dies betrifft derzeit die Erfassung von Boden- und Oberflächenstrukturen und die photogrammetrische Luftbildauswertung in den Forschungsfeldern Boden- und Landschaftsschutz, Ökosystemforschung sowie Archäologie und historische Mensch-Umwelt-Prozesse. Dabei werden Kleinsträume (max. 10 ha) in niedrigen Flughöhen überflogen (bis 50 m), zum allergrößten Teil über landwirtschaftlich genutzten Bereichen, nicht über bewohntem Terrain. Alle Einsätze wurden mit den Betroffenen (i. d. R. Landwirte) schriftlich, persönlich oder telefonisch abgestimmt und die Überflugerlaubnis eingeholt, ebenso wurden die zuständigen Polizeibehörden informiert. Außerdem wurde im Rahmen des Universitätsjubiläums im Jahr 2015 eine Drohne (Anschaffungskosten 1.200 Euro) beschafft, mithilfe derer Bild-und Filmaufnahmen von universitären Veranstaltungen und Gebäuden für Dokumentations- und Marketingzwecke durchgeführt werden. Die Flugeinsätze dieses Geräts finden ausschließlich über dem Universitätsgelände und immer nach Einholung aller notwendigen Genehmigungen statt. 3 2. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, Antragstellern Informationen zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen? Antwort: Dieser Vorschlag wird derzeit geprüft. 3. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, Genehmigungen samt Angaben zu den beabsichtigten Nutzungen zu veröffentlichen, damit Betroffene den Verantwortlichen identifizieren und gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch nehmen können ? Antwort: Diesen Vorschlag hält die Landesregierung nicht für zweckmäßig. 4. Wie können bei der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mithilfe von Drohnen der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle erkennbar gemacht werden? Antwort: Im Antragsformular erklären die Steuerer, dass die beantragte Nutzung nicht der gezielten Beobachtung von Personen dient. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass unbemannte Luftfahrtsysteme für die Beobachtung eingesetzt werden. 5. Überfliegt die Bundeswehr Schleswig-Holstein mit Kameradrohnen? Antwort: Darüber hat die Landesregierung keine Kenntnis.