SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4025 18. Wahlperiode 2016-04-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Umsetzung des Landtagsbeschlusses Drs. 18/729 (neu) - Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger einführen Vorbemerkung des Fragestellers: Am 26. April 2013 hat der Landtag den oben genannten Beschluss gefasst. 1. Inwiefern hat sich die Landesregierung bemüht, durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dauerhaft in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten ein aktives und passives Wahlrecht bei kommunalen Wahlen erhalten und an kommunalen Abstimmungen teilnehmen können ? Was war Ergebnis dieser Bemühungen? Antwort: Die Landesregierung ist mit Beschluss vom 4. März 2014 einem Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Änderung von Artikel 28 Abs. 1 GG zur Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein fakultatives Wahlrecht auf kommunaler Ebene für alle hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, als Mitantragsteller beigetreten. Ein Antrag zur Änderung des Grundgesetzes bedarf einer Zweidrittelmehrheit sowohl der Mitglieder des Bundesrates als auch des Deutschen Bundestages . Zudem wird derzeit die Zulässigkeit einer solchen Verfassungsänderung im Hinblick auf die „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG kontrovers beurteilt. Drucksache 18/4025 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der vorgenannte Gesetzesantrag ist bisher noch nicht eingebracht worden, da es zurzeit keine realistische Aussicht auf die notwendige Zweidrittelmehrheit gibt. 2. Welche Schritte plant die Landesregierung noch, um durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dauerhaft in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten ein aktives und passives Wahlrecht bei kommunalen Wahlen erhalten und an kommunalen Abstimmungen teilnehmen können? Antwort: Weitere Schritte zur Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein umfassendes kommunales Ausländerwahlrecht sind derzeit nicht vorgesehen.