SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4029 18. Wahlperiode 16-04-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Kontrollen Rader Hochbrücke Vorbemerkung des Fragestellers: Ab Oktober 2015 sollten im Bereich der Rader Hochbrücke durch vier hochmoderne Tempo-Messanlagen vermehrt Kontrollen stattfinden. 1. Wie viele LKW sind seit der verstärkten Überwachung der Rader Hochbrücke ab Oktober 2015 geblitzt worden und wie viele waren davon inländisch und wie viele ausländisch? Vorbemerkung der Landesregierung: Es gibt keine Sonderauswertung über die Anzahl der LKW, die insgesamt in dem genannten Zeitraum die Geschwindigkeit übertreten haben. Eine detaillierte Aufstellung, die auch die gemessenen LKW erfasst, die nicht ausgewertet bzw. die nicht geahndet werden konnten, existiert nicht und wäre nur durch eine aufwändige manuelle Auswertung aller Datensätze (rund 70.000) anzufertigen , was im Rahmen der Fristen nicht leistbar ist. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher jeweils nur auf die LKW, die an der Rader Hochbrücke durch die festen Geschwindigkeitsmessgeräte erfasst und gegen deren Fahrzeugführer(innen) ein Verfahren eingeleitet worden ist. Drucksache 18/4029 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Im Zeitraum vom 14. September 2015 bis 18. Februar 2016 sind insgesamt 9.580 LKW, davon 3465 inländische und 6115 ausländische LKW, wegen Geschwindigkeitsübertretungen erfasst und jeweils ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. 2. Wie viele Verstöße von LKW gab es seit Oktober 2015 und welche Verstöße wurden dabei wie sanktioniert? Bitte gliedern nach: Geschwindigkeitsüberschreitung; Mindestabstand; Überholen; Gewichtshöchstgrenze; Andere. Antwort: Es wurden an der Rader Hochbrücke ab dem 14. September 2015 bis 18. Februar 2016 insgesamt 9580 Geschwindigkeitsüberschreitungen und 52 andere Verstöße geahndet. Die Geschwindigkeitsmessgeräte an der Rader Hochbrücke messen ausschließlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Andere Verstöße beinhalten das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes oder die unzulässige Nutzung von Mobiltelefonen, die im Rahmen der Bildauswertung festgestellt wurden. Angaben zu sanktionierten nicht eingehaltenen Mindestabständen , Missachten des Überholverbots und Überschreiten der Gewichtshöchstgrenze werden durch die Landespolizei im Rahmen der mobilen Verkehrsüberwachung nur dienststellenbezogen und nicht gesondert für die Örtlichkeit der Rader Hochbrücke erfasst und ausgewertet. Insoweit können hierzu keine näheren Angaben gemacht werden. 3. Wie unterscheiden (Differenz in Prozent) sich die festgestellten Verstöße gegenüber dem Vergleichszeitraum 2014? Antwort: Es gibt keine Vergleichsdaten für sanktionierte Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Rader Hochbrücke vor Installation der festen Überwachungsgeräte . 3 4. Wie viele der festgestellten Verstöße konnten dem Verantwortlichen zugeordnet und zugestellt werden? Antwort: 9426. 5. In wie vielen Fällen wurden von inländischen und ausländischen LKW die jeweils verhängten Verwarn- oder Bußgelder bezahlt? (absolut und in Prozent zur Gesamtzahl). Antwort: Verwarnungen der Polizei: 5982, davon bezahlt 3472, entspricht: 58,04%. Verwarnungen nach Überleitung an die Bußgeldstelle: 2532; davon bezahlt 477, entspricht: 18,85%. Bußgeldbescheide nach Überleitung: 3760, davon bezahlt 1030, entspricht: 27,39%. Gründe für die fehlenden Zahlungseingänge werden statistisch nicht erfasst. Diese dürften aber auf Einstellungen und noch laufende Verfahren zurückzuführen sein. 6. In welchen Ländern sind die ausländischen LKW gemeldet gewesen, die ihre Verwarn- oder Bußgelder bezahlt haben? Antwort: Österreich 82 Niederlande 942 Frankreich 13 Belgien 50 Polen 1358 Rumänien 272 7. In welchen Ländern können Verwarn- und Bußgelder vollstreckt werden? Antwort: Das Enforcementabkommen wurde bisher von den Ländern Belgien, Frankreich , Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien und der Schweiz umgesetzt. Drucksache 18/4029 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. Wie viele Verfahren mussten aus welchen Gründen bereits eingestellt werden ? Bitte nach inländischen und ausländischen LKW unterscheiden. Antwort: Einstellungen bei der Bußgeldstelle: Deutsche LKW: 216 Ausländische LKW: 1906 Einstellungen bei der Polizei: Deutsche LKW: 105 Ausländische LKW: 207 Eine genaue zahlenmäßig belegbare Auflistung der Ausschlussgründe liegt nicht vor. Gründe für die Einstellungen waren u.a. Probleme beim Einspielen der Messdaten, fehlerhafte Zuordnung (LKW über/unter 7,5 Tonnen) im Rahmen der Auswertung bzw. Ablastung der LKW, so dass die tatsächliche technisch zugelassene Gesamtmasse unter 7,5 Tonnen lag, keine postalische Zustellbarkeit , keine Halterdaten ermittelbar bei Kurzzeitkennzeichen.