SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 403 18. Wahlperiode 12-12-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Umwidmung des Hafens Friedrichskoog Die Gemeinde Friedrichskoog beabsichtigt, im Zuge der Kommunalisierung der Nordseehäfen die Übernahme des Hafens und Übergabe an eine Hafenbetriebsge- sellschaft, welche auch die Seehundstation, das Schöpfwerk sowie den Indoor- Spielpark Wal umfasst. Mit der Aufstellung von Windkraftanlagen sollte eine betriebswirtschaftliche Grundla- ge für den Hafen geschaffen werden. 1. Wurden die seitens des Landes geforderten Antragsunterlagen durch die Hafen- betriebsgesellschaft bzw. durch die Gemeinde vollständig eingereicht? Wenn ja, welche Unterlagen sind dieses? Wenn nein, welche Unterlagen fehlen? Antwort: Es wurden bisher noch keine Unterlagen zur Genehmigung der Windkraftanla- gen eingereicht. 2. Ist eine betriebswirtschaftliche Grundlage durch die vorgelegten Unterlagen ge- geben? Wenn nein, woraus leitet sich die Erkenntnis ab? Drucksache 18/ 403 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Sind die in den Antragsunterlagen ausgewiesenen Flächen für eine Betriebsge- sellschaft auskömmlich, um den Hafen zu betreiben? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? 4. Welche Entscheidungen könnten nach Auffassung der Landesregierung dazu beigetragen haben, dass die betriebswirtschaftliche Grundlage für die Hafenbe- triebsgesellschaft nicht mehr gegeben ist? Antwort: Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derzeit wird der Businessplan der Gemeinde geprüft. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. 5. Sind alternative Lösungen zur Aufrechterhaltung der Hafenfunktion seitens der Landesregierung angedacht? Wenn ja, welche sind dieses? Antwort: Nein. Das Land hat seine Absicht, den Hafen im Falle eines Scheiterns einer Kommunalisierung zu schließen, bereits kundgetan. 6. Welche Möglichkeit der Kommunalisierung besteht, wenn die Hafenbetriebsge- sellschaft den Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernehmen kann? Antwort: Nach Einschätzung der Gemeinde besteht keine andere Möglichkeit. Das Land hat hier keine weitergehenden Erkenntnisse. 7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der Errichtung eines Schöpf- werkes die Funktionalität des Hafens in der klassischen Hafenbewirtschaftung (Fischerei, Werftbetrieb, Segelverein) nicht mehr gegeben wäre? Antwort: Für die Landesregierung bestehen Handlungsalternativen dergestalt, dass einer- seits die Kommunalisierung des Hafens mit einem Weiterbetrieb des Sperrwerks und andererseits die Schließung des Hafens mit einem Umbau des derzeitigen Sperrwerks in ein Schöpfwerk in Betracht kommen. Im letzteren Fall wäre der Hafen für die Schifffahrt nicht mehr zugänglich. Die Frage nach einer Kombinati- on von Hafenbewirtschaftung und Schöpfwerk stellt sich insoweit nicht. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 403 3 8. Welche Betriebs- und Unterhaltungskosten entstehen durch den Betrieb des Schöpfwerkes? Bitte detailliert aufführen. Personalkosten/Jahr Betriebsmittel/Jahr Verschleißteile/Jahr weitere/Jahr Antwort: Die Betriebskosten eines Schöpfwerkes unterliegen in Abhängigkeit von den fallenden Niederschlägen erheblichen Schwankungen und können im Vorwege nicht im Einzelnen beziffert werden. Die Landesregierung ist bei ihren Wirtschaft- lichkeitsbetrachtungen von jährlichen Betriebskosten in Höhe von rd. 120.000,- € ausgegangen. 9. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung zukünftig die Seewasserzufuhr und die Rückleitung der Abwässer der Seehundstation gewährleistet werden? Welche Investitionen sind hierfür erforderlich? Antwort: Die Planungen zur Herstellung des Schöpfwerks sehen den Bau einer Seewas- serversorgungsleitung und einer Entsorgungsleitung durch den Landesschutz- deich zum Hafenpriel vor. Die hierfür angesetzten Investitionskosten belaufen sich auf rd. 600.000,- €. 10. Welche Betriebs- und Unterhaltungskosten entstehen nach Auffassung der Lan- desregierung durch die Seewasserzufuhr und die Rückleitung der Abwässer der Seehundstation? Bitte tabellarisch aufführen. Personalkosten/Jahr Betriebsmittel/Jahr Verschleißteile/Jahr weitere/Jahr Antwort: Die Betriebskosten der Seewasserzu- und -ableitung können im Vorwege nicht exakt beziffert werden. Die Landesregierung ist bei ihren Wirtschaftlichkeitsbe- trachtungen von jährlichen Betriebskosten in Höhe von rd. 2.000,- € ausgegan- gen. 11. Welche Unterhaltungskosten ist die Landesregierung zukünftig bereit zu tragen, damit die Entwässerungssituation der landwirtschaftlichen Flächen über das Ha- fenbecken gewährleistet werden kann? Drucksache 18/ 403 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Übernimmt das Land keine Kosten, wem obliegen die Unterhaltung des Hafen- beckens und dessen Finanzierung? Antwort: Sofern der Hafen kommunalisiert und von der Gemeinde als öffentlicher Hafen betrieben wird, wird das Land durch einen ordnungsgemäßen Betrieb des Sperrwerkes in dem sich dann ergebenden Rahmen die Entwässerung des Hinterlandes über das Sperrwerk sicherstellen. Sollte eine Kommunalisierung des Hafens nicht erfolgen, wird die Landesregierung das Sperrwerk zu einem Schöpfwerk umbauen und nachfolgend an die örtlich zuständigen Wasser- und Bodenverbände abgeben. Weitere Unterhaltungsverpflichtungen des Landes bestehen nicht. Mit der Kommunalisierung geht die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungs- pflicht auf die Gemeinde über. 12. Sollte sich die Gemeinde entscheiden den Hafen nicht zu kommunalisieren, wel- che Alternativen ergeben sich dann nach Auffassung der Landesregierung für die Unterhaltung und Aufrechterhaltung der Entwässerungssituation? Antwort: Mit der von der Landesregierung für den Fall der Schließung des Hafens vor- gesehenen Herstellung des Schöpfwerks ist die Entwässerung gesichert. Aufgrund steigender Außen- und Binnenwasserstände verschlechtern sich die Entwässerungsverhältnisse im Hinterland zunehmend. Bei anhaltendem Trend wird die Entwässerung des Hinterlandes mittelfristig soweit eingeschränkt sein, dass die derzeitigen Nutzungen nicht mehr möglich sein werden. Zum Bau eines Schöpfwerkes bestehen daher keine Alternativen. 13. Plant die Landesregierung Kompensationen, um dem Tourismus in der Gemein- de und dem südlichen Dithmarschen insgesamt neue Zukunftsperspektiven zu ermöglichen? Antwort: Den Akteuren der Region stehen, wie allen anderen Gemeinden und Kreisen auch, die Nutzung der vorhandenen Förder-Instrumente offen. Die Initiative hier- zu muss aus der Region kommen, weil die Region selbst am besten einschätzen kann, was gut für sie ist. 14. Sind die Fördermittel, die der Gemeinde für den Bau des Indoor-Spielparks Wal Friedrichskoog auf der Grundlage eines Hafenkonzeptes gewährt wurden, durch die geänderte Situation des Hafens zurückzuzahlen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 403 5 Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob vor Ort mit Rückforde- rungsansprüchen zu rechnen ist? 15. Plant die Landesregierung, eine Kompensation aus Mitteln des Landes für den Fall bereitzustellen, falls Rückforderungen entstehen sollten? Wenn ja, wie und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nein. Die Zuwendung ist bis 2021 zweckgebunden für die im Antrag dargestellte Errichtung einer eingeschossigen Halle in Form eines Wales zum Betrieb einer Indoorspieleinrichtung mit Außenbereich. Dieser Zweck wird nach wie vor erfüllt. Mit Rückforderungsansprüchen ist nicht zu rechnen.