SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4030 18. Wahlperiode 16-04-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Mittel für Straßenerhaltung und Radverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat am 21. März 2016 angekündigt, dass den Kommunen in 2016 knapp 35 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. 1. In welcher Höhe werden dem Kreis Schleswig-Flensburg in diesem Jahr Mittel für den kommunalen Straßenbau zufließen und aus welcher Finanzierungsquelle ? Antwort: Im Rahmen der Projektförderung des kommunalen Straßenbaus stellt das Land dem Kreis Schleswig-Flensburg in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 2.466.800,00 Euro zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG- SH) sowie nach § 15, Abs. 3, Finanzausgleichsgesetz (FAG). Drucksache 18/4030 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Welche Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen werden aus diesen Mitteln finanziert ? Antwort: Der Einsatz dieser Fördermittel ist für nachfolgende Projekte des Kreises Schleswig-Flensburg vorgesehen: - Kreisstraße (K) 44, Erneuerung zwischen Wilhelmslust und Idstedtkirche, - Kostenanteil aus der Signalisierung des Knotenpunktes Bundesstraße (B) 199/Landesstraße (L) 270/K 97, - K 14, Bau eines Radweges von Jübek nach Bollingstedt, - K 67, Erneuerung der Fahrbahn und Deckensanierung Radweg zwischen Hüllerup und Jarplund-Weding, - zusätzliche Deckenerneuerungen 2014 (K 29, K 37, K 47, K 92), - Deckenerneuerungen 2014 (K 11, K 24, K 25, K 34, K 67/69, K 85, K 108), - Deckenerneuerungen 2015 (K 14, K 15, K 28, K 39, K 51, K 58, K 94, K 97, K 98/99/100), - Deckenerneuerungen 2016 (K 14, K 34, K 44, K 75, K 79, K 87/86, K 117), - Restliche Grunderwerbs- und Vermessungskosten 2016. 3. Welche vom Kreis Schleswig-Flensburg angemeldeten Projekte wurden bei der Förderung nicht berücksichtigt, und warum nicht? Antwort: Von den für dieses Jahr angemeldeten Deckenerneuerungen des Kreises Schleswig-Flensburg konnten die Einzelmaßnahmen K 24, K 38, K 43, K 55, K87, K 102, K 115 und K 132 nicht im Förderprogramm 2016 berücksichtigt werden. Angesichts eines gegebenen Förderrahmens konnten nicht alle beantragten Deckenerneuerungen in diesem Jahr unterstützt werden. Ebenfalls keine Programmaufnahme fand der geplante Ausbau der K 111 einschließlich Radweg im noch ausstehenden Bauabschnitt zwischen Hasselberg und Kronsgaard. Hier ist der Planfeststellungsbeschluss beklagt, so dass das Projekt wegen des fehlenden Baurechts noch nicht die geforderte Baureife besitzt. 4. Welche Mittel sind dem Kreis Schleswig-Flensburg in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils zur Verfügung gestellt worden? 3 Antwort: In dem genannten Zeitraum hat der Kreis Schleswig-Flensburg im Rahmen der Projektförderung GVFG-SH-/FAG-Fördermitteln in Höhe von 3.045.500,00 Euro (2013), 4.812.400,00 Euro (2014) und 2.793.600,00 Euro (2015) erhalten .