SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4043 18. Wahlperiode 16-04-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Grenzüberschreitender Arbeitsmarkt 1. Wie hat sich die Zahl der Pendler von und nach Dänemark seit 2006 bis heute entwickelt? Antwort: Vorbemerkung: Dank der in der Europäischen Union herrschenden Arbeitnehmerfreizügigkeit gehören grenzüberschreitende Arbeitswege an den Binnengrenzen der Union für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Normalität. Die Landesregierung verfügt über das Grenzpendeln zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark lediglich über Sekundärstatistiken. Die Vergleichbarkeit der Daten über die Pendelbewegungen in beiden Richtungen ist eingeschränkt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Deutschland wird die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zugrunde gelegt. In Dänemark erstellt seit 2015 die Behörde „Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering “ in Kopenhagen die Datenbank „jobindsats.dk“. Drucksache 18/4043 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 a) Am aktuellen Rand: Grenzpendler zwischen Deutschland und Dänemark 2015 Deutsche Staatsbürger, die in Dänemark arbeiten, aber nicht in Dänemark wohnen 13.889 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnort in Dänemark – unabhängig von der Staatsbürgerschaft - und Arbeitsort in Deutschland 651 b) Entwicklung von 2007 bis 2014 Für diesen Zeitraum ermittelte das Regionskontor & Infocenter in Padborg die Zahl der deutschen Einpendler aufgrund von Krankenversicherungsunterlagen . Aufgrund der differenzierten Erfassung sind die Daten in den Antworten 1a und 1b nicht vergleichbar. Die Grenzpendlerzahlen dieser Jahre stellen sich wie folgt dar: Pendlerzahlen der Jahre 2014 bis 2007 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Grenzpendlerzahl (Wohnsitz Deutschland) 7.384 7.307 7.203 8.108 9.170 12.863 18.143 11.530 Grenzpendlerzahl (Wohnsitz Dänemark ) 1.300 1.200 1.200 1.000 1.000 1.000 1.200 1.200 (Quelle: Regionskontor & Infocenter, Padborg) Grenzpendlerzahlen für das Jahr 2006 liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013 ergriffen und umgesetzt, um zu weiteren Erleichterungen im grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu kommen ? Antwort: Das A und O für Grenzpendler und Migranten sind gründliche Information und Beratung insbesondere über die im jeweils anderen Land geltenden Regeln der Besteuerung und der Sozialversicherung. Der Zusammenschluss „Region Sønderjylland -Schleswig“ betrachtet die Förderung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes als Schwerpunktaufgabe. Die Beratungstätigkeit des Infocenters Sønderjylland -Schleswig dient dem Abbau von Mobilitätsbarrieren und der weiteren Öff- 3 nung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes. Das Infocenter wird dabei u. A. von der dänischen Steuerbehörde SKAT und den Finanzämtern Flensburg und Nordfriesland unterstützt. In der am 24. April 2015 in Flensburg unterzeichneten „Gemeinsamen Ministererklärung zu Wachstum und Wirtschaftsentwicklung im deutsch-dänischen Grenzland “ haben die dänische Staatsregierung und die Landesregierung ihre Absicht bekräftigt, die Arbeitsaufnahme und die Gewinnung von Arbeitnehmern auf beiden Seiten der Grenze erleichtern zu helfen. Darüber hinaus steht die Landesregierung in einem kontinuierlichen Dialog mit der Politik, den Behörden und Einrichtungen in Dänemark und beteiligt sich an grenzüberschreitenden Veranstaltungen, wie z. B. dem Workshop „Für eine gefestigte Zusammenarbeit auf dem deutsch-dänischen Arbeitsmarkt“ am 12. April 2016 in Sorø. Dies dient u. a. der Identifizierung potenzieller Ansätze zur Lösung eines grenzüberschreitenden Fachkräftebedarfs. Daneben gilt es, durch kooperative Berufsausbildung Mobilitätsbarrieren aus dem Weg zu räumen. Die Landesregierung unterstützt das federführend von der IHK Flensburg sowie deutschen und dänischen Berufsschulen entwickelte INTER- REG-Projekt „Deutsch-dänisches Kompetenzcenter“ (neues Projekt-Akronym: „STARforCE“). Ziel ist die Entwicklung eines Modells für kooperative Berufsausbildung mit doppeltem Abschluss in einigen ausgewählten Berufen. Das Projekt ist im Juni 2015 genehmigt worden und mittlerweile angelaufen. Für den Bereich der landesrechtlich geregelten Berufe ist am 1. Juni 2014 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BQFG-SH) in Kraft getreten. Mit den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen der Länder und des Bundes wurde für viele Berufe erstmalig einheitlich von Bund und Ländern ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit den in Deutschland vermittelten bzw. für die Berufsausübung benötigten Qualifikationen eröffnet und ein länderübergreifend einheitliches Anerkennungsverfahren mit transparenten Abläufen und Fristen etabliert. Derzeit erfolgt die Novellierung des BQFG-SH aufgrund der novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU (RL 2005/36/EG). Diese wird weitere Erleichterungen im Anerkennungsrecht ausländischer Bildungsabschlüsse bringen wie beispielsweise den Elektronischen Berufsausweis und die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung.