SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/405 18. Wahlperiode 2013-01-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Unterricht von externen Führungskräften an allgemein bildenden und berufs- bildenden Schulen 1. Besitzt die Landesregierung Kenntnis von Unterrichtsstunden, die in schleswig- holsteinischen Schulen von externen Führungskräften, z.B. aus dem Versiche- rungs- oder Bankenbereich, erteilt werden? Wenn ja, welchen Zweck verfolgen diese Unterrichtsstunden? Wer kontrolliert die Inhalte dieser Stunden? Antwort: Nein, die Landesregierung hat keine Kenntnis davon, dass regulärer Unterricht an Schleswig-Holsteinischen Schulen von externen Führungskräften aus dem Versiche- rungs- oder Bankenbereich erteilt wird. Im Rahmen des Unterrichts werden gleich- wohl gelegentlich zur Verstärkung des Praxisbezugs Experten aus der Wirtschaft unter der Aufsicht der Lehrkraft hinzugezogen. Dieser Unterricht findet in der Ver- antwortung des Schulleiters statt. 2. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, welche Schulen in welchen Jahrgangsstufen und in welchem Umfang genannte Stunden erteilen lassen? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Schularten und Kreisen zu beantworten. 3. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob es eine Rückmeldung und Bewertung der SchülerInnen sowie der Lehrkräfte zu diesen Stunden an die Schulleitung gibt und wie diese ggf. aussehen? 4. Wird dieser Unterricht als voll erteilter Unterricht gewertet? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die gängige Praxis zum genannten Themenfeld? Antwort zu den Fragen 2 bis 5: Siehe Antwort zu Frage 1.