SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4052 18. Wahlperiode 2016-05-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Einfluss von Probebohrungen auf die Windenergieplanung 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse zu den seismologischen Auswirkungen von Probebohrungen in Schleswig-Holstein. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die seismologischen Stationen, die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) permanent überwacht werden, lieferten bisher keine Hinweise auf seismologische Ereignisse im Zusammenhang mit Probebohrungen . Die Landesregierung hat keine anderen Erkenntnisse zu seismologischen Auswirkungen von Probebohrungen. 2. Liegen der Landesregierung derzeit Anträge für Probebohrungen nach Rohstoffen in Schleswig-Holstein vor? Wenn ja, wo und welche? Ja. Seit Dezember 2011 liegen dem Land Anträge für drei Erkundungsbohrungen Caprock Nord, Caprock Süd und Mittelplate Süd der DEA im Wattenmeer vor. 3. Welchen Einfluss haben Probebohrungen auf die Windenergieplanung bzw. die Errichtung von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein? Im Runderlass vom 23.06.2015 in der Fassung vom 29.04.2016 der Landesplanungsbehörde sind in Abschnitt II des Erlasses Kriterien zur Ermittlung ge- Drucksache 18/4052 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 eigneter bzw. ausgeschlossener Flächen auf Regionalplanebene für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung aufgeführt; dabei werden auf raumplanerischer Ebene u. a. auch folgende Kriterien berücksichtigt: - Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung/Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe; ausgenommen Gebiete, in denen der Abbau abgeschlossen ist und WKA als Folgenutzung zulässig wären; - weitere Flächen, auf denen Abbaugenehmigungen für oberflächennahe Rohstoffe vorliegen. Entscheidend ist daher insbesondere die Festsetzung von Vorranggebieten für die Rohstoffsicherung bzw. für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Probebohrungen wirken sich dagegen in der Regel auf die Windenergieplanung nicht aus. Für die Errichtung von Windkraftanlagen sind bergrechtlich zugelassene Probebohrungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.