SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4057 18. Wahlperiode 16-04-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung kommunaler Verkehrswege 1. Was sind die genauen Kriterien für die Förderung des kommunalen Straßenbaus und welche Dienstanweisungen existieren hierfür? Antwort: Die förderungsfähigen Vorhaben, die Fördervoraussetzungen, die Höhe der Förderung und das Förderverfahren sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH), im Finanzausgleichsgesetz (FAG) und in der Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein explizit geregelt. Spezielle Dienstanweisungen existieren nicht. 2. Was sind die genauen Kriterien für die Förderung von Radwegen an kommunalen Straßen und welche Dienstanweisungen existieren hierfür? Antwort: Gefördert werden können Radwege, die im Zusammenhang mit verkehrswichtigen Straßen stehen. Eine Ausnahme bilden innerörtliche Radwege im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs mit überwiegender Bedeutung für den Alltags- und Schulradverkehr (z.B. Velorouten). Der Bezug zu einer verkehrswichtigen Straße ist hier nicht erforderlich, allerdings muss der geplante Radweg in einem Flächennutzungsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan (z.B. Verkehrsentwicklungsplan) enthalten sein. Im Sinne der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ist stets ein qualifizierter Bedarfsnachweis zu führen. Gefordert sind hierin neben den Angaben zur Verkehrsmenge und zur Verkehrs- und Unfallsituation insbesondere auch Drucksache 18/4057 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 konkrete Aussagen zu den bestehenden Nutzerpotentialen (z.B. Schulstandorte und deren Einzugsgebiet, touristische Aspekte, Siedlungsstruktur) und der Lage zentraler Einrichtungen (Alltagsradverkehr) sowie zur möglichen Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht (besondere Gefahrenlage). 3. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf zur Anpassung der Kriterien zur Förderfähigkeit im Allgemeinen und im Speziellem bei der Bewertung der Benutzungspflicht des zu bauenden Radweges? Antwort: Für eine Anpassung der Förderkriterien auch hinsichtlich der Benutzungspflicht beantragter Radwegförderungen sieht die Landesregierung derzeit keine Notwendigkeit. 4. Wenn Handlungsbedarf gesehen wird, wie ist der zeitliche Rahmen für die Umsetzung? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie ist der Stand des geplanten Vereins fahrradfreundlicher Kommunen? Antwort: Angesichts der weiter wachsenden Bedeutung des Radverkehrs planen in Schleswig-Holstein interessierte Kommunen die Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein („RAD.SH“). Zur Vorbereitung hat sich im Frühjahr 2015 eine Arbeitsgruppe gebildet, an der seit dem 11. September 2015 das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie aktiv beteiligt ist. Die Mitgliedschaft in der geplanten Arbeitsgemeinschaft steht u.a. kommunalen Gebietskörperschaften und deren Aufgabenträger offen. Das Land unterstützt dieses Projekt für die Jahre 2015/2016 mit einem Gründungszuschuss von 70.000,00 Euro.