SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4058 18. Wahlperiode 25. April 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Bearbeitungszeiten für die Erstattung der Beihilfe 1. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Antrag auf Erstattung von Beihilfe beschieden und der Betrag dem Antragsteller erstattet wird? Antwort Vom Eingang des Beihilfeantrages im DLZP bis zur Zahlungsanweisung der zustehenden Beihilfe dauert es im Durchschnitt 26,5 Kalendertage (Durchschnitt der letzten 60 Kalendertage zum Stichtag 01.04.2016). Dieser Durchschnittswert berücksichtigt die vorrangige Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit Aufwendungen von mindestens 3.500 € und die Bearbeitung der übrigen Beihilfeanträge in der Reihenfolge ihres Posteingangs. 2. Inwieweit hält die Landesregierung die aktuellen Bearbeitungszeiten für angemessen ? Antwort Die aktuellen Bearbeitungszeiten werden als nicht angemessen eingestuft. Drucksache 18/4058 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Gibt es vonseiten der Landesregierung konkrete Überlegungen, die Bearbeitungsdauer zu beschleunigen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind in Planung ? Antwort Ja. Die Landesregierung hat folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten ergriffen: Einsatz von zusätzlichem Personal. Aufgrund einer erforderlichen umfangreichen Einarbeitungszeit wird diese Maßnahme jedoch erst nach einiger Zeit zu einer nachhaltigen Besserung der Situation führen. Risikoorientierte Beihilfesachbearbeitung nach § 5 Abs. 10 BhVO. Einrichtung eines Service-Center Beihilfe zur telefonischen Beantwortung auch fachlicher Fragen zur Beihilfe; dadurch erfolgt eine ungestörte und damit beschleunigte Beihilfeantragsbearbeitung. Weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bearbeitungsdauer werden aktuell im Rahmen der anstehenden Neufassung der Beihilfeverordnung geprüft. Darüber hinaus wird die Samstagsarbeit auf freiwilliger Basis beibehalten. 4. Wie hat sich die Dauer der Bearbeitung in den vergangenen fünf Jahren verändert ? Antwort Siehe nachstehende Tabelle und Grafik Hinweise: Zur besseren Vergleichbarkeit der Entwicklung der Bearbeitungsdauer wird auf den Stichtag 01.04. abgestellt, abweichend hiervon für 2011 auf den Monatswert April (da in 2011 noch keine tagesaktuellen Statistiken geführt wurden). Seit Oktober 2012 werden Beihilfeanträge mit Belegen von mindestens 3.500 € beschleunigt bearbeitet. Die nachfolgend dargestellte Bearbeitungsdauer für die Jahre 2011 und 2012 bezieht sich deshalb auf den ältesten unbearbeiteten Antrag, für 2013 und Folgejahre auf die durchschnittliche Bearbeitungsdauer. Bearbeitungsdauer meint die Zeit vom Eingang des Beihilfeantrags im DLZP bis zur Zahlungsanweisung der zustehenden Beihilfe durch das DLZP. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4058 3 Die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist aus der nachstehenden Grafik ersichtlich. Hinweis: Ab dem 23.02.2015 ist der bei der Ermittlung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit zugrunde gelegte Zeitraum von 30 auf 60 Tage erhöht worden . 5. Wie hat sich in diesem Zeitraum die Personalstärke verändert? Wie viele Stellen standen bzw. stehen für die Bearbeitung und in welchem Umfang zur Verfügung ? Antwort Bei der Beantwortung der Frage wird auf VZÄ abgestellt, siehe Tabelle in der Anlage. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass die ausgewiesenen Kapazitäten nicht durchgängig zur Verfügung standen, z.B. aufgrund von Krankheit, Fortbildungen und sonstigen Abwesenheiten. Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten liegen damit deutlich unter der ausgewiesenen Darstellung. April 2011 12 Kalendertage 01.04.2012 22 Kalendertage 01.04.2013 20,7 Kalendertage 01.04.2014 11,8 Kalendertage 01.04.2015 27,6 Kalendertage 01.04.2016 26,5 Kalendertage Drucksache 18/4058 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 6. Falls die Bearbeitungszeiten gestiegen sein sollten, worin liegen die Gründe? Antwort Zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung ist für den Fachbereich Beihilfe im Oktober 2013 die freiwillige Mehrarbeit an Samstagen eingeführt worden. Dadurch konnten seit diesem Zeitpunkt in erheblichem Umfang Beihilfeanträge erledigt werden. Insbesondere diese Maßnahme hat dazu geführt, dass die Bearbeitungszeiten auf den Stichtag 01.04.2014 gegenüber 2013 deutlich verkürzt wurden. Der erneute deutliche Anstieg der Bearbeitungszeiten zum Stichtag 01.04.2015 resultiert im Wesentlichen aus dem erheblichen Mehraufwand für die Bearbeitung von Pflegeleistungen als Folge des am 23.12.2014 verkündeten und am 01.01.2015 in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes (Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung für ambulante und stationäre Pflege mit entsprechenden Auswirkungen auf die Beihilfegewährung). Die seit Oktober 2013 praktizierte freiwillige Mehrarbeit ist aus Fürsorgegesichtspunkten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anfang November 2015 erheblich eingeschränkt worden. Zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung erfolgt seit Dezember 2015 eine risikoorientierte Bearbeitung von Beihilfeanträgen nach § 5 Abs. 10 Beihilfeverordnung. Damit konnte die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im 1. Quartal 2016 im Vergleich zum 1. Quartal 2015 stabil gehalten werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4058 Anlage VZÄ - Januar 2011 bis März 2016 Monat VZÄ Januar 2011 53,3 Februar 2011 52,8 März 2011 52,8 April 2011 51,8 Mai 2011 52,8 Juni 2011 52,5 Juli 2011 54,5 August 2011 54,5 September 2011 54,5 Oktober 2011 54,5 November 2011 54,0 Dezember 2011 54,1 Januar 2012 55,8 Februar 2012 56,0 März 2012 57,6 April 2012 56,5 Mai 2012 55,3 Juni 2012 55,3 Juli 2012 55,3 August 2012 58,3 September 2012 57,4 Oktober 2012 57,3 November 2012 57,3 Dezember 2012 57,4 Januar 2013 56,2 Februar 2013 56,3 März 2013 56,4 April 2013 56,4 Mai 2013 56,2 Juni 2013 56,3 Juli 2013 54,9 August 2013 55,0 September 2013 55,2 Oktober 2013 54,7 November 2013 54,7 Dezember 2013 55,3 Januar 2014 55,3 Drucksache 18/4058 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Februar 2014 55,3 März 2014 54,2 April 2014 54,2 Mai 2014 53,2 Juni 2014 52,7 Juli 2014 54,7 August 2014 53,0 September 2014 53,3 Oktober 2014 53,6 November 2014 52,4 Dezember 2014 51,8 Januar 2015 53,1 Februar 2015 54,0 März 2015 53,8 April 2015 56,2 Mai 2015 56,2 Juni 2015 57,0 Juli 2015 54,6 August 2015 54,1 September 2015 54,7 Oktober 2015 57,7 November 2015 57,9 Dezember 2015 58,4 Januar 2016 57,2 Februar 2016 56,9 März 2016 56,3