SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4060 18. Wahlperiode 2016-04-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Genehmigung des Hauptbetriebsplanes Feld Sterup / Teil I 1. Welche rechtliche Bedeutung hat die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes der Fa. Central Anglia AS für das Feld Sterup, welche Konsequenzen ergeben sich daraus und welche weiteren Nutzungsmöglichkeiten durch den Antragsteller ergeben sich daraus? Der Hauptbetriebsplan bildet die Grundlage für die Errichtung und Führung eines Betriebes und wird für zwei Jahre zugelassen. Der Hauptbetriebsplan der Firma Central Anglia AS enthält eine Darstellung der vorgesehenen Arbeiten, Einrichtungen, verantwortliche Personen sowie ein geplantes Arbeitsprogramm . Die konkrete Umsetzung der geplanten Arbeiten und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten erfolgt über die noch zu beantragenden Sonderbetriebspläne. 2. Welche Träger öffentlicher Belange (z.B. Gemeinden, Wasserverbände usw.) wurden bei der Genehmigung des Hauptbetriebsplanes beteiligt und mit welchem Ergebnis? Träger öffentlicher Belange wurden bei der Genehmigung des Hauptbetriebsplanes nicht beteiligt, da im Hauptbetriebsplan keine Maßnahmen vorgesehen waren, die Aufgabenbereiche anderer Behörden oder Gemeinden als Planungsträger berühren. Drucksache 18/4060 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wann und wie ist die Landesregierung in die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes einbezogen worden und wie hat sich die Landesregierung positioniert ? Die Landesregierung ist nicht in die Genehmigung des Hauptbetriebsplans einbezogen worden. 4. Wann, wie und auf wessen Veranlassung ist die Landesregierung über das Genehmigungsverfahren informiert worden? Über das Genehmigungsverfahren wurde die Landesregierung entgegen eindeutiger Erlasslage vom LBEG nicht informiert. Über die Genehmigung selbst wurde die Landesregierung mit E-Mail des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 22. März 2016 auf Nachfrage hin informiert. Im Zuge der Aufarbeitung dieser Vorgänge wurde festgestellt, dass auf einer dem MELUR zugänglichen Informationsplattform schon am 26. Februar eine Information über die erfolgte Genehmigung eingestellt worden war, die jedoch nicht abgerufen wurde. 5. Hält die Landesregierung die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes für rechtmäßig, auch wenn die Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserverbände nicht daran beteiligt wurden? Ja. Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.