SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4081 18. Wahlperiode 16-04-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Abbau überflüssiger Verkehrsschilder 1. Wie viele überflüssige Verkehrsschilder gibt es derzeit in Schleswig-Holstein? Wurden hierzu Erhebungen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Bitte nach Kreisen aufschlüsseln. Antwort: Verkehrszeichen werden den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben (§§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 9 StVO) entsprechend durch die Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich nur dort angeordnet, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Verkehrszeichen, deren Anordnungsgrund beispielsweise infolge von Rechtsänderungen oder durch Änderungen der örtlichen Verkehrssituation entfallen ist, werden durch die Straßenverkehrsbehörden fortlaufend - spätestens im Rahmen der grundsätzlich alle zwei Jahre durchzuführenden Verkehrsschauen - identifiziert und entfernt. Somit ist nicht von einer nennenswerten Anzahl „überflüssiger“ Verkehrszeichen im Landesgebiet auszugehen. Da als „überflüssig“ identifizierte Verkehrszeichen umgehend entfernt werden, sind Erhebungen des entsprechenden Verkehrszeichenbestandes entbehrlich und werden nicht durchgeführt. 2. Wurden in Schleswig-Holstein seit 2014 vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr sowie den Kommunen überflüssige Verkehrsschilder abgebaut? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/ 4081 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele neue Verkehrszeichen wurden von den Verkehrsbehörden seit 2014 angeordnet? Bitte nach Kreisen aufschlüsseln. Antwort: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Eine Erhebung der Anzahl neu angeordneter/aufgestellter bzw. entfernter Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörden ist nicht vorgeschrieben und erfolgt daher in der Regel nicht. Sofern und soweit einzelne Straßenverkehrsbehörden in der Kürze der Bearbeitungszeit dennoch Angaben hierzu machen konnten, sind diese in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern Straßenverkehrsbehörden in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Rückmeldung geben konnten, ist dies in der Tabelle durch die Eintragung „k.A.“ Kenntlich gemacht. Verkehrsbehörde/ Bezirk Abgebaute Verkehrszeichen seit 01.01.2014 Neue Verkehrszeichen seit 01.01.2014 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH (Autobahnen) ca. 2 (+ 4 geplant) ca. 21 (+ 2 geplant) (u.a. Tempolimit wg. DK Grenzkontrollen) Kreis Dithmarschen Keine Statistik Keine Statistik Kreis Herzogtum Lauenburg Keine Statistik Keine Statistik Kreis Nordfriesland Keine Statistik Keine Statistik Kreis Ostholstein Keine Statistik Keine Statistik Kreis Pinneberg k.A. k.A. Kreis Plön 93 169 Kreis Rendsburg- Eckernförde 32 122 Kreis Schleswig- Flensburg max. 10 Nicht mit verhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln . Kreis Segeberg k.A. k.A. Kreis Steinburg Keine Statistik Keine Statistik Kreis Stormarn 620 222 Flensburg ca. 100 ca. 100 Kiel 6.423 (inkl. temporärer Anordnungen!) 8.617 (inkl. temporärer Anordnungen!) Lübeck 897 904 Neumünster k.A. k.A. Ahrensburg Nicht fristgerecht zu ermitteln ca. 40 Bad Oldesloe 10 Keine Statistik Bad Schwartau Nicht fristgerecht zu ermitteln 23 Eckernförde Keine Statistik Keine Statistik Elmshorn k.A. k.A. Geesthacht ca. 50 ca. 20. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4081 3 Heide > 80 ca. 100 Henstedt-Ulzburg Keine Statistik Keine Statistik Husum k.A. k.A. Itzehoe Keine Statistik Keine Statistik Kaltenkirchen Keine Statistik Keine Statistik Norderstedt k.A. k.A. Pinneberg 41 64 Quickborn k.A. k.A. Reinbek k.A. k.A. Rendsburg 29 21 Schleswig Nicht fristgerecht zu ermitteln Nicht fristgerecht zu ermitteln Wedel ca. 8 ca. 40 Bei der Bewertung der Tabelle ist zu beachten, dass die Datenerhebung nicht nach einheitlichen Maßstäben erfolgte und eine Vergleichbarkeit der Angaben untereinander insoweit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Der Detaillierungsgrad der Rückmeldungen der angefragten Straßenverkehrsbehörden unterscheidet sich stark. Teilweise wird bei den Angaben nicht unterscheiden, ob es sich um eine neue/erstmalige Anordnung oder lediglich den Austausch bestehender Beschilderung handelt. In manchen Fällen wird nicht zwischen Dauerregelungen und temporären Anordnungen (z.B. im Zusammenhang mit Veranstaltungen) unterschieden. Einzelne Straßenverkehrsbehörden erfassen ausdrücklich auch Zusatzzeichen, während andere hierzu keine expliziten Angaben machen. 4. Zu Einsparungen in welcher Höhe hat der Abbau überflüssiger Verkehrsschilder bisher geführt? Antwort: Einsparungen ergeben sich in erster Linie durch den Wegfall von Kosten für die Unterhaltung/Reinigung der Beschilderung sowie in Fällen, in denen beispielsweise ein ansonsten erforderlicher Austausch beschädigter Verkehrszeichen unterbleiben kann. Die Kosten hierfür sind stark einzelfallabhängig, so dass die Höhe der durch den Abbau „überflüssiger“ Verkehrszeichen bedingten Einsparungen nicht beziffert werden kann.