SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4084 18. Wahlperiode 2016-04-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Bohrschlammgruben aus der Erdöl- und Erdgasförderung in Schleswig- Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: In Schleswig-Holstein sind die ersten Erdölfunde für die 1850er Jahre dokumentiert. Größere Tiefen bei Kohlenwasserstoffbohrungen mit Anfall höherer Bohrschlammmengen wurden etwa ab dem Jahr 1900 erreicht . Seither haben sich sowohl die Bohrpraxis wie auch der Umgang mit dem Bohrgut verändert. Die Rückstände aus Bohrungen werden heute nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den nachgeordneten Regelwerken bewertet und einer umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Früher erfolgte die Ablagerung von Bohr- und Ölschlämmen in unmittelbarer Nähe der Bohrungen, an zentralen Stellen und zum Teil auch ungeordnet zusammen mit anderen Abfällen wie Hausmüll, Bauschutt oder Gewerbeabfällen. Die stillgelegten Abfallentsorgungsplätze werden nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als Altablagerungen bezeichnet. Altablagerungen werden - unabhängig von der Ablagerung von Bohrschlämmen - durch die unteren Bodenschutzbehörden erfasst und bewertet, um Gefährdungen der Umwelt abzuwenden. 1. Gibt es Bohrschlammgruben oder entsprechend verdächtige Flächen aus der Erdöl- und Erdgasförderung auch in Schleswig-Holstein? Wenn ja, wie viele und in welchen Kreisen? Drucksache 18/4084 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ablagerungen von Bohr- und Ölschlämmen aus der Erdöl- und Erdgasproduktion sind auch in Schleswig-Holstein bekannt. Durch Recherche im Altlasteninformationssystem , beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständiger Bergbehörde sowie bei den Energieunternehmen liegen der Landesregierung Hinweise zu ca. 100 Standorten mit Ablagerung von Bohr- und Ölschlämmen vor. Aufgrund der teils ungenauen Angaben etwa zur Lage, zu Art und Menge der abgelagerten Materialien, zu bereits erfolgten Rückbau- oder Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der Stilllegung und der zum Teil überaus langen Historie sind noch nicht alle Hinweise durch die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden verifiziert worden. Hinweise auf entsprechende Altablagerungen liegen für folgende Kreise vor: Plön, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Steinburg, Dithmarschen, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg und Nordfriesland. 2. Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung ihre Toxizität und beabsichtigt sie ihre Sanierung? Mit welchen Kosten und welchen Mengen rechnet die Landesregierung ggf. im Falle einer anstehenden Sanierung? Eine pauschale Aussage zur Toxizität der abgelagerten Schlämme ist nicht möglich. Ein eventuelles Sanierungserfordernis sowie die Wahl des Sanierungsverfahrens sind in jedem Einzelfall von den Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung nach den Vorgaben des Bodenschutzrechtes abhängig. Neben dem Aushub und der Entsorgung der Schlämme kann bspw. als Sanierungsmaßnahme auch eine Grundwasserbehandlung oder eine anderweitige Sicherung in Betracht kommen. Eine seriöse Schätzung der Kosten und der evtl. zur Entsorgung anstehenden Mengen ist vor diesem Hintergrund nicht möglich . 3. Wenn ja, stehen hierfür ausreichend Deponiekapazitäten im Land zur Verfügung ? Wenn nein, wohin sollen sie ggf. ansonsten gebracht werden? In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse zur tatsächlichen Belastung der Schlämme wäre bei einem geplanten Aushub die geeignete Entsorgungsmaßnahme festzulegen. Grundsätzlich kämen Behandlungsverfahren wie Bodenreinigung , chemisch-physikalische Behandlung oder Verbrennung und die Ablagerung auf Deponien der unterschiedlichen Deponieklassen in Frage. Gemäß den Aussagen des Abfallwirtschaftsplans stehen zur Behandlung und Ablagerung in Schleswig-Holstein anfallender Abfälle ausreichend Behand- 3 lungs- und Ablagerungskapazitäten zur Verfügung. Allerdings werden in einigen Landesteilen die Deponiekapazitäten in naher Zukunft knapp, die Sonderabfalldeponie Rondeshagen wird noch in diesem Jahr endverfüllt sein. Es ist gängige Praxis, abfallrechtlich als gefährlich eingestufte Abfälle auch über die Grenzen der Bundesländer hinaus in geeigneten und zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Dies gilt in besonderem Maße für spezielle Entsorgungsverfahren wie die chemisch-physikalische Behandlung oder die Hochtemperaturverbrennung und auch für die Deponierung. Im Bedarfsfall würde der Träger der Sanierungsmaßnahme unter Beachtung des Abfallrechts und - sofern einschlägig - des Vergaberechts ein geeignetes und zugelassenes Entsorgungsunternehmen auswählen. 4. Wenn ja, wurden in den vergangenen zehn Jahren bereits Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein saniert und wo fielen ggf. welche Kosten an? Einige der bekannten Standorte, auf denen Bohrschlämme abgelagert wurden , sind bereits durch die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden untersucht worden; zum Teil ist über längere Zeiträume eine Grundwasserüberwachung erfolgt. Nach Kenntnis der Landesregierung gab es in den letzten zehn Jahren keine wesentlichen Sanierungsmaßnahmen. Der Landesregierung ist aber bekannt, dass abgelagerte Schlämme früher an einigen Standorten wieder ausgehoben und anderweitig entsorgt wurden sowie Rekultivierungsmaßnahmen stattgefunden haben. Je nachdem, durch wen die Maßnahmen durchgeführt worden sind, liegen Einzelheiten zu den angefallenen Kosten bei den Betreibern, bei den unteren Bodenschutzbehörden und ggf. beim LBEG vor.