SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4085 18. Wahlperiode 16-04-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Johannes Callsen und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Neuausrichtung der Begleitausschüsse und Regionalbeiräte für GA- und EU- Mittel Vorbemerkung der Fragesteller: Mit Beginn der Förderperiode ab 2014 hat die Landesregierung die operative Begleitung der Regionalförderung aus GA-Mitteln und EU-Mitteln durch die bisherigen Regionalbeiräte neu ausgerichtet. 1. In welcher Form und durch welche Gremien erfolgt ab 2014 die Begleitung der Regionalförderung in Schleswig-Holstein? Antwort: Für die Regionalförderung in Schleswig-Holstein bündelt das Landesprogramm Wirtschaft in der Förderperiode 2014-2020 Fördermittel des EFRE, der GRW sowie ergänzende Landesmittel. Die Begleitung des Operationellen Programms EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 (OP) erfolgt durch den Begleitausschuss für das OP EFRE SH 2014-2020 gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Während der Erarbeitung des OP EFRE SH 2014-2020 hat der Begleitausschuss mit Beschluss vom 30. November 2012 aus seiner Mitte eine Len- Drucksache 18/4085 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 kungsgruppe eingesetzt. Um eine intensive Begleitung der Umsetzung des OP EFRE SH 2014-2020 sicherzustellen, setzt die Lenkungsgruppe gemäß Beschluss des Begleitausschusses vom 19. Juni 2014 ihre Arbeit nach Genehmigung des OP fort. 2. Welche Aufgaben hat der von der Landesregierung angekündigte "Monitoring- Ausschuss" und welchen Personenkreis umfasst er? Antwort: Die Bezeichnung „Monitoring-Ausschuss“ entstammt einem der ersten Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission. In der veröffentlichten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ist wie in der Förderperiode 2007- 2013 die Bezeichnung „Begleitausschuss“ gewählt worden. Der Begleitausschuss prüft gemäß Artikel 49 dieser Verordnung die Durchführung des Programms und die Fortschritte beim Erreichen der Ziele. Darüber hinaus prüft und genehmigt er gemäß Artikel 110 dieser Verordnung u.a. die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, die Durchführungsberichte und Vorschläge zur Änderung des OP. Die Mitglieder des Begleitausschusses für das OP EFRE SH 2014-2020 sind entsprechend Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ermittelt worden. Die Liste der Mitglieder des Begleitausschusses ist veröffentlicht im Internetauftritt des MWAVT unter: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/ foerderprogramme /MWAVT/begleitausschuss_gesammelt.html 3. Welche begleitenden und entscheidenden Gremien und Einrichtungen waren bis 2014 für die Vergabe von GA- bzw. EU-Fördermitteln zuständig? Antwort: In der Förderperiode 2007-2013 (Zukunftsprogramm Wirtschaft, ZPW) unterschieden sich die Fördermaßnahmen hinsichtlich der Auswahl und Bewilligung in regionale Vorhaben, Innovationsvorhaben und betriebliche Förderung. a) Gremien und Einrichtungen bei regionalen Vorhaben (Förderungen aus EFRE-, GRW- und Landesmitteln): 3 Für die Entwicklung geeigneter Projektideen und deren Umsetzung wurden für Schleswig-Holstein vier Förderregionen festgelegt: Region "Nord": Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig- Flensburg. Region "Mitte": Landeshauptstadt Kiel, Kreise Plön und Rendsburg- Eckernförde. Region "Südwest": Stadt Neumünster, Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg und Steinburg. Region "Südost": Hansestadt Lübeck, Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Stormarn. Für jede Förderregion bestand bis Ende 2013 ein Regionalbeirat. Die Regionalbeiräte setzten sich aus Vertretern von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern , Nicht-Regierungsorganisationen und Hochschulen zusammen. Sie gaben dem Wirtschaftsministerium Empfehlungen zur Förderung. Für die Regionalbeiräte war eine Geschäftsstelle tätig, die eng mit den Wirtschaftsförderungseinrichtungen zusammengearbeitet hat. Mit Ablauf des 31.12.2013 (Ende der Förderperiode 2007-2013) wurde die Förderung der regionalen Geschäftsstellen beendet. b) Gremien und Einrichtungen bei Innovationsvorhaben (ausschließlich Förderungen aus EFRE-und Landesmitteln): Die Bewertung von Innovationsvorhaben erforderte zum Teil ein komplexes Fachwissen. Zur Begutachtung dieser Vorhaben wurde ein Gutachterpool (Fachbeirat) eingerichtet, der sich aus Vertretern der Universitäten, der Fachhochschulen , der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zusammensetzte. Die Fachbeiräte unterstützten das zuständige Fachreferat bei der Beurteilung von Innovationsvorhaben, indem sie Empfehlungen zu diesen abgaben. c) betriebliche Förderung: Die betriebliche Förderung erfolgte in Verantwortung der Dienstleister Investitionsbank Schleswig-Holstein bzw. Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium . Nach Neufassung der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 wurde das Kabinett über Vorschläge der fondsverwaltenden Ressorts für die Verwendung von Mitteln der europäischen Fonds und des Drucksache 18/4085 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 INTERREG-Programms in Kenntnis gesetzt, soweit sie einen Betrag von 500.000 Euro überstiegen oder politisch bedeutsam waren. 4. Welche begleitenden und entscheidenden Gremien und Einrichtungen sind seit 2014 für die Vergabe von GA- bzw. EU-Fördermitteln zuständig? Antwort: Die Verfahren zur Vergabe von GA- bzw. EU-Fördermitteln sind in den „Auswahl - und Fördergrundsätzen und Regeln für die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW)“, veröffentlicht im Amtsblatt für Schleswig- Holstein, Ausgabe vom 20. April 2015, festgelegt. Für alle Vorhaben nehmen die zuständigen Dienstleister IB.SH und WTSH die Projektanträge entgegen, werden beratend tätig und wirken bei der Vorbereitung der Förderentscheidungen mit. Die abschließende Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch das jeweils zuständige Fachreferat auf Basis der Prüfung durch die Dienstleister, bei Vorhaben bis zu einem Fördervolumen von 100.000 Euro durch die Dienstleister , sofern keine Ausnahmen in einzelnen Förderrichtlinien vorgesehen sind. Die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben aus EFRE-Mitteln bis zu einem Fördervolumen von 500.000 Euro erfolgt durch fachlich zuständige Minister unter Berücksichtigung fachlicher Stellungnahmen. Die betriebliche Förderung erfolgt in Verantwortung der Dienstleister IB.SH und WTSH in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- bzw. Umweltministerium. Für Anträge auf Förderungen mit einem Volumen von über 500.000 Euro aus EFRE-Mitteln wird vom Wirtschaftsministerium auf Basis fachlicher Bewertungungen das Votum des landesweiten Empfehlungsgremiums eingeholt, dessen Mitglieder aus der Mitte des Begleitausschusses benannt worden sind. Für alle Förderungen mit einem Volumen von über 500.000 Euro aus EFRE- Mitteln beschließt das Landeskabinett über den Entscheidungsvorschlag. Wird ein Vorhaben auf der Basis eines Wettbewerbs ausgewählt, wird dem Antragsverfahren ein Wettbewerb vorgeschaltet. Die Bewertungskriterien und - verfahren werden in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung geregelt. 5 5. Welche Kosten sind bis 2014 jährlich durch die begleitenden und entscheidenden Gremien und Einrichtungen entstanden? Antwort: In der Förderperiode 2007-2013 sind für die Förderung der Regionalgeschäftsstellen insgesamt Kosten in Höhe von rd. 4,52 Millionen Euro angefallen , davon rd. 2,15 Millionen Euro EFRE-Mittel der Technischen Hilfe und rd. 2,37 Millionen Euro Landesmittel. Daneben fielen Bewirtungskosten im Rahmen von Sitzungen der Gremien an. 6. Welche jährlichen Kosten entstehen seit 2014 durch die begleitenden und entscheidenden Gremien und Einrichtungen? Antwort: Für das ITI-Regionalbüro wurden für den Zeitraum vom 30. Oktober 2014 bis 30. November 2017 insgesamt rd. 582.000 Euro bewilligt, davon rd. 388.000 Euro EFRE-Mittel der Technischen Hilfe und rd. 194.000 Euro Landesmittel. Daneben fielen Bewirtungskosten im Rahmen von Sitzungen der Gremien an.